Hei Forum,
Wie ist es denn nun: Es gibt ja eine neue Regel bzw. einen neuen
Berechnungssatz für Vermögen bei ALG II.
Mal angenommen, jemand ist 59 Jahre alt und alleine.
Wie viel darf er denn nun angespart haben?
Danke für Eure Antworten.
Hei Forum,
Wie ist es denn nun: Es gibt ja eine neue Regel bzw. einen neuen
Berechnungssatz für Vermögen bei ALG II.
Mal angenommen, jemand ist 59 Jahre alt und alleine.
Wie viel darf er denn nun angespart haben?
Danke für Eure Antworten.
Vermögensregelungen trifft im SGB II der § 12.
Demnach darf man für jedes vollendete Lebensjahr 150 EUR, mindestens aber 3.100 EUR als Schonbetrag behalten.
Der Gesamtbetrag darf hierbei jedoch wenn man 59 Jahre alt ist 9.750 nicht übersteigen.
Zusätzlich darf der 59-jährige geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, (Lebensversicherung o.ä.) in Höhe von max. 16.250 EUR haben.
Schließlich darf man zusätzlich noch einen Freibetrag von 750 EUR für Anschaffungen haben.
In deinem Fall dürfte der 59-jährige gesamt 10.500 in bar haben + die 16.250 geldwerte Ansprüche
Hallo,
…mindestens aber 3.100 EUR als Schonbetrag behalten…
Gilt dieser Mindestbetrag auch für Säuglinge?
Angenommen ein Kind bekommt zur Geburt von der Omma ein Sparbuch über sagen wir €500. Dazu kommt am ersten,zweiten etc. Geburtstag jeweils ein ähnlicher Betrag. Wird das dann irgendwie angerechnet?
Das Geld soll später für die Ausbildung verwendet werden…
Danke und Gruß S.
Hallo suzal,
ich würde mal sagen, da der Säugling bis zum 15. Lebensjahr dem Rechtskreis des SGB XII zuzuordnen ist, greift der § 90 SGBXII und da ist verwertbares Vermögen einzusetzen.
Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren.
Grüße
Almut