Hartz 4 Weiterbewilligungsantrag abgelehnt. WARUM?

Hartz 4 - Vermoegensueberhang von 20,50 Euro. Darf Folgeantrag komplett abgelehnt werden?

Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern ( 3 Jahre und 9 Monate). Seit 2 Jahren bekomme ich Hartz 4.

Ich habe den Weiterbewilligungsantrag im laufenden Bezug im Januar gestellt. Der laufenden Zahlungen vom Amt sind bis zum 31.01.2011 getaetigt worden.

Beim letzten Antrag hat der Sachbearbeiter auch das Geld,was auf dem laufenden Girokonto (setzt sich ausschliesslich aus Kindergeld, Elterngeld und Wohngeld und Unterhalt zusammen) als Vermoegen angerechnet und kam auf einen Vermoegensueberhang von 20,50 Euro ! Es handelt sich hier um zufliessendes Einkommen. Dieses wird mir monatlich vom Amt angerechnet und um den entsprechenden Betrag gemindert. Im Moment erhalte ich daher 202 Euro Sozialhilfe.

Seit Februar erhalte ich gar nichts. Mein Geburtstag ist nun auch im Februar gewesen,dadurch erhoeht sich ja der Vermoegensbetrag um 150 Euro.

Ich legte Anfang Februar Widerspruch ein. Heute hab ich mit dem zustaendigen Sachbearbeiter geredet. Er sagte , er wuesste noch nicht,wie er sich in dem Fall entscheidet,aber er sagte,nichtsdestotrotz muss ich ndennoch erneut einen Antrag stellen,obwohl ich im Januar einen gestellt habe,der ja abgelehnt wurde.

Ist das richtig? Muss ich einen neuen Antrag stellen? Hab ich bis heute noch nicht gemacht,weil ich hier gelesen habe,dass ich mit dem Datum des neuen Antrages auf alle vorherigen Ansprueche verzichte. Sprich, dass ich auf das Geld fuer Februar und jetzt auch Maerz verzichte. Kann man den Folgeantrag komplett ablehnen,weil ich einen Ueberhang von 20,50 Euro habe.Ist das zufliessende Einkommen wirklich Vermoegen?lIst das zumutbar eine Mutter mit 2 Kindern so ohne Geld zu lassen?Nur wegen 20,50 Euro? Ich soll auch belegen,wie ich das Geld ausgegebe habe.Im Moment leihe ich mir Geld von hier und dort.Kann mir jemand weiterhelfen.Ich waere dafuer so dankbar…

Entweder ist ihr Sachbearbeiter ein Idiot oder hat keine Ahnung. Eigentlich hätten die 20,5€ angerechnet werden müssen und wären vom Satz abgezogen worden. Aber gleich alles Still zu legen ist schon eine Hausnummer. Der der ihr Geld verwaltet nennt sich Leistungsmanager. Der der sich für die Arbeit kümmert nennt sich Fallmanager. Warum gehen Sie nicht mal zu dem? Firmen intern kann der Fallmanager (also der der mit ihnen über Arbeit redet) auch einiges Regeln. Oder Sie wenden sich an den Abteilungsleiter. Wenn Sie einen Anwalt haben hilft auch dieser weiter.

Hallo Linda,
da ja seit Januar das Elterngeld als Einkommen bei Hartz 4 angerechnet wird, kann ich mir nur so deinen Vermögensüberhang erklären. Falls dein Elterngeld im Januar bei der Auszahlung noch nicht als Einkommen berücksigtigt wurde, wird es wohl noch zurückgefordert werden. Du müsstest dann nach Ablauf des Elterngeldes einen neuen Antrag auf Hartz 4 stellen.
Sind leider keine guten Nachrichten.

lg
sierra

Hallo,
der schnellste Weg ist für dich:
Geh sofort zum zuständigen Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Dies ist zu komplex um das hier zu regeln.

Gruß

Hallo!
Du hast einen Folgeantrag gestellt und dieser muß erst einmal beschieden werden. Dich ohne Geld sitzen zu lassen, das dürfen diese GM nicht.
Du hast Widerspruch eingelegt? Wann genau ist die vier Wochen –Frist vorbei? Wenn Du noch Zeit hast, dann sofort eine Klage aufsetzen und Klagen. Dabei helfen Dir auch die Mitarbeiter des Sozialgerichtes.
Ist die Zeit überschritten, sofort einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen, da Du ohne Mittel aber mit Kindern dasitzt. Beachte, Du kannst Dir kein Geld ausleihen! Benötigst es also sofort!
Vorerst Tschüß

Wenn ich davon ausgehe, daß Ihr Kontostand nicht hoch genug ist, um als anrechenbares Vermögen durchzugehen, haben Sie Anspruch auf Alg 2. Sie gehen daher mit dem ablehnenden Bescheid zur Rechtsantragsstelle beim Sozialgericht, damit dort die aufschiebende Wirkung/einstweilige Verfügung erstellt wird und dem JC zugeht, kann auch Ihr Anwalt machen. Ich gehe davon aus, daß Sie auf Alg 2 unbedingt angewiesen sind. Daher Eilbedürftigkeit. Rufen Sie zuvor beim SG an, damit Sie wissen, was Sie mitbringen müssen.

Hallo:9

tut mir leid aber was Ihre Sache betrifft, habe ich keine Erfahrung. Am Besten zu Amt gehen, einen Übernahmeschein für das Amtsgericht geben lassen, einen Anwalt nehmen (kostet 10 Euro) und ihm die Sache überlassen.

Viel Glück

Ich würde an deiner Stelle sofort zum Anwalt gehen und einen Eilantrag stellen , das geht ja mal garnicht was sich das Amt da erlaubt.Wegen 20,00 €uro dich hängen lassen. Aber da sieht man mal wieder was man mit den kleinen Leuten alles machen kann weil die den längeren Arm haben im Moment.
Wünsch dir viel Glück.

Hallo Linda,
leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen. Mir hat bisher immer die Kanzlei Eidinger in Berlin geholfen. Diese Kanzlei ist sehr gut im Sozialrecht. Wenn du in der Nähe wohnst, rate ich dir dorthin zu gehen. Es ist auch eine der wenigen Kanzleien wo du auch ohne Beratungshilfeschein kommen kannst. So sparst du dir den Weg zuim Amtsgericht um einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen um dann womöglich noch ne Woche auf die Bewilligung zu warten. Das macht die Kanzlei alles für dich. www.eidinger.eu

Hallo,
erst mal muß ich sagen, das es eine Sauerrei ist, was man mit dir macht.
Auf gar keinen Fall einen neuen Antrag stellen. Die haben alle Unterlagen von Dir. Sie sollen Dir einen Änderungsbescheid geben, sobald der Widerspruch entschieden ist. Wenn du einen neuen stellst verfällt dir dein Anspruch auf die letzten zwei Monate. Wenn dein Geld, was du jeden Monat bekommst schon vom Amt angerechnet wurde, darf der Sachbearbeiter es nicht noch einmal anrechnen. Geld was auf dein Konto geht, wird als Einkommen gerechenet. Aber zweimal darf er es nicht anrechnen. Darauf würde ich ihn ansprechen. Wenn alles nichts nutzt, dann den Chef verlangen. Manche Chefs wissen nämlich gar nicht, was ihre Mitarbeiter so alles falschberechnen.
Gebe dir noch einen guten Rat, in eigener Sache. Wenn du Geld zum Geburtstag oder auch sonst geschenkt bekommst, bitte nie auf dein Konto überweißen lassen.
Wünsche dir viel Glück. Es würde mich freuen, wenn du mir kurz mitteilen würdest, wie es ausgegangen ist.
Lg. Manja

wiederspruch einlegen zum sozialanwalt gehen denn so kann das nicht sein…
anwalt kostet nix
armenrecht oder bei der gewerkschaft nachfragen

sorry,

bin zur zeit bis 12.4. in thailand und die angaben sind sehr ungenau so dass ich ohne genauere angaben nicht helfen kann.
empfehle folgendes
beschwerde an die bundfesagentur fuer arbeit die stelle heisst genau kundenreaktionsmanagment
in nuernberg
bitte einzelheiten aus das oertliche entnehmen

viele gruesse
horst