Hartz 4 - Vermoegensueberhang von 20,50 Euro. Darf Folgeantrag komplett abgelehnt werden?
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern ( 3 Jahre und 9 Monate). Seit 2 Jahren bekomme ich Hartz 4.
Ich habe den Weiterbewilligungsantrag im laufenden Bezug im Januar gestellt. Der laufenden Zahlungen vom Amt sind bis zum 31.01.2011 getaetigt worden.
Beim letzten Antrag hat der Sachbearbeiter auch das Geld,was auf dem laufenden Girokonto (setzt sich ausschliesslich aus Kindergeld, Elterngeld und Wohngeld und Unterhalt zusammen) als Vermoegen angerechnet und kam auf einen Vermoegensueberhang von 20,50 Euro ! Es handelt sich hier um zufliessendes Einkommen. Dieses wird mir monatlich vom Amt angerechnet und um den entsprechenden Betrag gemindert. Im Moment erhalte ich daher 202 Euro Sozialhilfe.
Seit Februar erhalte ich gar nichts. Mein Geburtstag ist nun auch im Februar gewesen,dadurch erhoeht sich ja der Vermoegensbetrag um 150 Euro.
Ich legte Anfang Februar Widerspruch ein. Heute hab ich mit dem zustaendigen Sachbearbeiter geredet. Er sagte , er wuesste noch nicht,wie er sich in dem Fall entscheidet,aber er sagte,nichtsdestotrotz muss ich ndennoch erneut einen Antrag stellen,obwohl ich im Januar einen gestellt habe,der ja abgelehnt wurde.
Ist das richtig? Muss ich einen neuen Antrag stellen? Hab ich bis heute noch nicht gemacht,weil ich hier gelesen habe,dass ich mit dem Datum des neuen Antrages auf alle vorherigen Ansprueche verzichte. Sprich, dass ich auf das Geld fuer Februar und jetzt auch Maerz verzichte. Kann man den Folgeantrag komplett ablehnen,weil ich einen Ueberhang von 20,50 Euro habe.Ist das zufliessende Einkommen wirklich Vermoegen?lIst das zumutbar eine Mutter mit 2 Kindern so ohne Geld zu lassen?Nur wegen 20,50 Euro? Ich soll auch belegen,wie ich das Geld ausgegebe habe.Im Moment leihe ich mir Geld von hier und dort.Kann mir jemand weiterhelfen.Ich waere dafuer so dankbar…