Hartz 4 wohngemeinschaft

Hallo zusammen

ich habe mal einige Fragen…
Derzeit bin ich alleinerziehender Papa einer fast 3 jährigen Tochter, möchte sobald es geht wieder arbeiten. Da ich aber nur vormittags eine Betreuung habe, kam meine beste Freundin, die selbst kein ALG2 erhält, auf die Idee eine WG zu gründen.

Jedoch habe ich angst dadurch meinen alleinerziehenden Status zu verlieren und ich wüsste auch gerne welche Wohnung uns höchstens zusteht und was man bei so einer Gründung beachten muss!

Freue mich auf eure Antworten

lg

Hallo,

ich denke dass der Alleinerziehende bleibt. Sie fungiert als Betreuerin, hat nichts mit deiner Familie in diesem SAoinne zu tun.

Die Wohnung würde ich so groß nehmen dass Du und deine Tochterje 1 Zimmer plus anteilige Küche und WZ und Bad habt.
Hier ist darauf zu achten dass ihr eigene Sachen habt. Kühlschrank, eigene Schränke in denen nur eure Sachen sind, usw.
Dann seid ihr eine WG

Gruß

Hi Flexyflexer,

Wohngemeinschaften sind keine Haushaltsgemeinschaften. Und: Untermietverträge sind allgemein ein guter Beleg um klarzumachen, dass man nur die Wohnung teilt aber nicht aus einem Topf wirtschaftet.
Wenn Sie mit einem oder mehreren Personen sich eine Wohnung teilen. Sie dürfen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis leben und müssen eigene Räume zur Verfügung haben!
Selbst wenn sie Räume wie Küche, Bad ect. teilen, ist dies kein Problem, wenn dies in einem Miet- oder Untermietvertrag klar dargelegt wird. Eine Untermietvertrag regelt im Allgemeinen alles. Stellen Sie dies auch in einem persönlichen Gespräch dar, dass sie NUR in einer WG leben!

viel Erfolg

Da kann ich leider nicht helfen

hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen.
lg elfie759

Hallo

grundsätzlich (! ; siehe später Anmerkung ganz unten) ist es kein Problem, eine WG zu gründen.

Teilt Ihr Euch lediglich die Wohnkosten (und ggf. die Kosten für Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel, wie in einer WG durchaus üblich), aber wirtschaftet ansonsten getrennt (= keine gemeinsamen Konten, kein Verfügen über das Geld des Anderen; auch in Notzeiten: keine gegenseitige finanz. Unterstützung und Versorgung usw.), dann bildet Ihr keine 3er-Bedarfsgemeinschaft, sondern du bleibst mit deinem Kind weiterhin eine 2-Pers.-Bedarfsgemeinschaft und hast weiterhin dieselben Ansprüche wie bisher (= voller Regelsatz für dich + Regelsatz Kind + dein Alleinerziehungsmehrbedarf, dazu angemessene Wohnfläche/-kosten für eine 2-Pers.-BG; der Leistungsanspruch versteht sich abzüglich Eurer anrechenbarer Einkommen ). Die anteilige Wohnfläche/-kosten, die innerhalb der Wohngemeinschaft auf deine 2er-BG (du+Kind) entfallen, müssen nach den örtlichen Kriterien „angemessen“ sein für eine 2-Pers.-BG. Also genauso viel, als würdest du dir mit deinem Kind eine eigene Wohnung (ohne weiteren Mitbewohner) suchen.

Eure Mitbewohnerin kommt nur bei den (von ihr anteilig zu übernehmenden) gemeinsamen Wohnkosten ins Spiel ; ansonsten muss sie lediglich für sich selber aufkommen und hat mit deinem+Kinds Leistungsbezug nichts zu tun, muss auch dir oder dem Jobcenter keine Auskünfte zu ihrem Einkommen oder Vermögen erteilen usw. Sie ist KEIN „weiteres Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft“, sondern wird beim Jobcenter angegeben als „1 weitere Person in der Wohnung lebend; keine Verwandtschaft; keine Wirtschafts-/Einstehensgemeinschaft“.

Da ich aber nur vormittags eine Betreuung habe, kam meine beste Freundin, die selbst kein ALG2 erhält, auf die Idee eine WG zu gründen.

Ist nicht ganz klar formuliert. Soll das heissen, dass Eure Mitbewohnerin dann ggf. nachmittags auf das Kind aufpassen und es versorgen würde, solange du weg bist ? Da müsst Ihr aufpassen, dass Euch das nicht als Indiz für eine Paarbeziehung mit gegenseitigem Einstehen ausgelegt wird - und deshalb eine Bedarfsgemeinschaft zwischen Euch dreien (!) vermutet wird. Siehe dazu § 7 Abs. 3a SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html : „Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner (…) Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen“

Und falls sie eine solche Paar-BG zwischen Euch vermuten, wird auch gemeinsames Wirtschaften vermutet und dass deine Bekannte mit ihrem Einkommen ggf. auch für dich + das Kind aufkommt. Sie wird dann um Auskünfte zu ihrem Einkommen „gebeten“ usw.
Insofern wäre es anzuraten , dass Ihr dann nicht nur das Teilen der Wohn-/Festkosten schriftlich regelt (hier sind einige Beispiele für Kostenbeteiligungsvereinbarungen: http://hartz.info/index.php?board=9.0 ) - sondern dass Ihr (falls deine Bekannte für dich Kinderbetreuung übernimmt) auch DAS „formell“ korrekt regelt und dass du dem Jobcenter ggf. etwas Schriftliches dazu vorlegen kannst. Also Kinderbetreuung deiner Bekannten für Lohn, gegen Rechnung oder ggf. als Minijob im Haushalt angemeldet… am besten auch mal beim Jugendamt erkundigen, ob sie da finanziell etwas übernehmen im Sinne eines Tagesmutter-Zuschusses.

Regelmäßige Kinderbetreuung „für lau“/ umsonst innerhalb derselben Wohnung wird das Jobcenter höchstwahrscheinlich die Antennen Richtung 3er-Bedarfsgemeinschaft ausfahren lassen. Grundsätzlich ist es zwar einem WG-Bewohner natürlich völlig freigestellt, ob er seinen Nachmittag halt gerne mit dem Kind seines Mitbewohners verbringt und es „umsonst“ betreut und beaufsichtigt… und der Spaß daran bedeutet noch lange nicht, dass dieser WG-Bewohner deshalb auch FINANZIELL für das WG-Kind und seinen Elternteil aufkommt und sie mitfinanziert. Aber die Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft seitens des Jobcenters würde auf jeden Fall für alle Beteiligten zumindest Schreibkram, Widerlegungs-Erklärungen usw. mit sich bringen. Und das sollte man möglichst von Vornherein vermeiden… durch entsprechende klare schriftliche Regelungen, getrennte Konten , getrennte Mietanteilszahlungen, Entlohnung für Kinderbetreuung usw.

Soweit das Grundsätzliche. -

Was ggf. deinen+Kinds Umzug in die zukünftige WG-Wohnung angeht:

Das Jobcenter muss einem Umzug nur zustimmen (und dann auf Antrag ggf. auch die umzugsbedingten Kosten übernehmen), wenn Euer Umzug „erforderlich“ ist. Ohne Erforderlichkeit werden sie keine Zustimmung erteilen. - Zu Umzug mit und ohne Zustimmung des Jobcenters schau’ mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG

Hallo:smile:
Laut meiner Erfahrung stehen Euch 70qm zu.
Ihr müsst denen unbedingt klar machen,dass Ihr nicht zusammen seid.Alles getrennt!Sonst machen die eine BG aus Euch.LG