Hartz 4 Wohnung, Ausbildung etc ?

So kurz zum Thema , bin lange auf der Suche gewesen nach einer Ausbildung aber nie was bekommen. Habe daher einige andere Richtungen eingeschlagen und bin leider nun seit einer weile Hartz 4 Kunde.

Mein momentanes Alter ist 30 sehe aber eher wie 23 aus :wink:

Nun hat sich was ergeben, mir möchte jemand noch die Chance geben eine Ausbildung zu machen, das möchte ich auch gerne machen , das Arbeitsamt hat dem Praktikum schon zugestimmt was morgen beginnt und bis zum 31.7 geht. Danach wird entschieden ob ich in die Firma passe oder nicht.

Nun zum eigentlichen Punkt: die Ausbildungsvergütung liegt bei 550 € Brutto also ca 425 € Netto , habe aber eine Wohnung mit meiner Lebensgefährtin wo alles bereits aufgeteilt wurde bei Hartz 4 ( eheähnliches Verhältnis)

Da ich nun aber schon 30 bin würde ich gerne wissen wie das nun alles abgewickelt wird denn von 425 euro kann ich nicht die Miete, Strom bezahlen bzw. meinen Lebensunterhalt bestreiten.

Da alles ja durch 2 geteilt wird habe ich ja monatliche
Fixkosten von 205 € Miete + 40 € Strom + 20 € Telefon

  • Versicherungen etc, so würde mir von den 425 € Lohn nur rund 120 € bleiben und das ist zu wenig um zu leben.

Das ich BAB und Wohngeld beantragen kann ist mir klar, soweit bin ich schon, aber greift BAB bei mir noch?

bin ich dann komplett weg von Hartz 4 oder wird das wieder anders geregelt und einfach als Verdienst zu meinem Hartz 4 angerecht so das ich da bleibe ?

Habe momentan so viel um die Ohren und weis nicht wie ich alles schaffen soll.

Für schnelle Hilfe/ Antworten bin ich dankbar.

mfg

Hallo,

Das ich BAB und Wohngeld beantragen kann ist mir klar

Dann ist Dir etwas unklar. Ein Anspruch auf BAB könnte bestehen, nicht jedoch auf Wohngeld. Solltest Du BAB bekommen, lönnte u.U. die Mietbeihilfe in Betracht kommen, die Du bei der ARGE beantragen mußt.

Du gehörst nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Freundin und bildest mit ihr eine Haushaltsgemeinschaft. Dabei wird das Deinen eigenen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen auf das ALG II Deiner Freundin angerechnet, wobei ich aber angesichts der von Dir genannten Zahlen keine Gefahr sehe.

Gruß!

Erst einmal: Glückwunsch zu der Chance, die sich Ihnen da bietet. Greifen Sie zu!
Sofort mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler der ARGE das alles besprechen.
Und: sofort bei der Agentur f. Arbeit (Arbeitsamt) reden wegen BAB. Da sich so die Chance bietet, dass Sie qualifiziert werden, also weniger von Arbeitslosigkeit bedroht sein werden, ist es ja auch interessant f. Arbeitsamt, dass Sie diese Ausbildung machen.
Zu evtl. BAB ergänzend Wohngeld zu bekommen, ist sicherlich möglich. Wenn all dies nicht greift: notfalls weiterhin ALG-II-Bezug bis zum Abschluss der Ausbildung.

Alles Gute!

mein Sohn hat auch spät eine Ausbildung begonnen und bekommt auch BaB. Hartz IV gibt es nicht mehr.
Sparen, sparen…

Gruß, Sabine

guten morgen ,

glückwunsch erstmal zur jobchance …

ich gehe mal davon aus das deine freundin nicht arbeitet?

und das ihr beim arbeitsamt als "bedarfsgemeinschaft " zählt?

dann hättet ihr erstmal keinen anspruch auf wohngeld ,da man für wohngeld einkommen haben muss !(des weiteren kann auch nur der hauptmieter einer wohnung -wohngeld beantragen)

was harzt 4 angeht …da wird zwar dein verdienst angrechnet (und der rest wird durch die arge dazu bezahlt-ergänzende leistung)auf dem papier würdest du von der arge weniger bekommen aber mit deinem verdienst kommst du unterm strich auf das gleiche geld wie du jetzt auch hast !

bab könntest du beantragen ,allerdings auch nur wenn das deine erste ausbildung ist ,es gibt einen bab-rechner …da ich nicht viel von dir weis habe ich die daten angegeben die ich von dir habe …demnach würdest du eine beihilfe bekommen von 188€ (muss aber nicht genau stimmen ) …daher würde ich dir anraten einen termin bei der arge zu machen und und das von sachbearbeiter berechnen zu lassen …

liebe grüsse nancy

!

Hallo mysteryfloh88

Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet aber ich denke doch, dass sich das Arbeitsamt freut wenn du eine Ausbildung machen kannst und eine Ausbildungsvergütung bekommst. Die ergänzenden Leistungen vom Arbeitsamt sind dann auf jeden Fall niedriger als jetzt. Und deine berufliche Perspektive wird auch besser. Also sprich mit dem Arbeitsamt darüber
mgf Ste

hallo
du hast es nicht leicht und must dadurch.
soweit ich sehe machst du schon alles was möglich ist
dann noch viel erfolg

Hallo

Nun hat sich was ergeben, mir möchte jemand noch die Chance geben eine Ausbildung zu machen, …

Das ist super!

das Arbeitsamt hat dem Praktikum schon zugestimmt …

Das auch!

Das ich BAB und Wohngeld beantragen kann ist mir klar, soweit bin ich schon, aber greift BAB bei mir noch?

Bin kein BAB-Spezialist, aber hier auf der Seite der Arbeitsagentur steht nichts von Höchstalter:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Cont…

Ich würde also mit Sicherheit davon ausgehen, dass hier BAB beantragt werden muss, da es da meiner Meinung nach unmissverständlich und eindeutig da steht. - Wenn man da einen Anspruch hat, kriegt man sonst nichts, kein Wohngeld und kein Alg II.

Wieviel du kriegen würdest, kannst du ja hier beim BAB-Rechner rausfinden:
http://babrechner.arbeitsagentur.de/
Da es der von der Arbeitsagentur ist, gehe ich davon aus, dass er stimmt.

Besonders wichtig ist es, alle Kosten, die man vom Einkommen abziehen kann (z. B. Fahrgeld, versch. Versicherungen, Arbeitskleidung usw.), auch wirklich geltend zu machen. Das kann eine Menge ausmachen.

Außerdem kann man wohl GEZ-Befreiung beantragen, und zwar bei der GEZ. Aber das machst du hoffentlich ja schon die ganze Zeit.

bin ich dann komplett weg von Hartz 4 oder wird das wieder anders geregelt und einfach als Verdienst zu meinem Hartz 4 angerecht so das ich da bleibe ?

Nein, leider nicht. Wer auch nur ‚dem Grunde nach‘ Anspruch auf BAB hat, der kriegt kein AlgII. AlgII müsste also ggf. neu beantragt werden.

Je nachdem scheint es so zu sein, dass man sich mit BAB schlechter steht als mit Alg II, allerdings hast du ja eine sehr geringe Miete, das wird schon gehen, denke ich. Ich weiß aber nicht, wieviel man da kriegen könnte, aber so, dass man ca. 650 Euro am Ende hat, das müsste es meiner Meinung nach schon sein, da das ja auch der BAFöG-Höchstsatz ist.

Wie schon gesagt, ich bin kein BAB-Experte.

Viele Grüße
Simsy Mone

Hallo mysteryfloh88,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zu dem Ausbildungsplatz! Ich bin inzwischen 39 und versuche auch gerade von Hartz4 loszukommen. Werde als Berufswiedereinstieg demnächst einen Job für 1000,- brutto annehmen und ebenfalls versuchen Wohngeld zu beantragen. Wenn es abgelehnt wird (weil mein Verdienst zu gering ist), dann kommt leider nur die Aufstockung mit Hartz4 in Frage. Ähnliches könnte Dir passieren, wenn Wohngeld abgelehnt wird bzw. BAB nicht zustande kommt. Mit BAB kenne ich mich leider nicht aus. Bei mir sieht es auch ein wenig anders aus, weil ich alleine mit Kindern lebe und zB noch Kinderzuschlag beantragen kann (kann aber bei zu geringem Verdienst auch abgelehnt werden).
Du musst dem Wohngeldbearbeiter klarmachen, dass Du von dem Geld, das Dir nach Abzug der Miete noch bleibt, leben kannst. So hat es mir mein Bearbeiter erklärt, dann besteht eine Chance, dass Wohngeld bewilligt wird. Ich hoffe, dass Du es auch schaffst aus diesem schrecklichen Hartz4 herauszukommen. Eine Ausbildung ist ein super Anfang! Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Viel Glück und viel Kraft wünsche ich Dir.
ambition

So kurz zum Thema , bin lange auf der Suche gewesen nach einer
Ausbildung aber nie was bekommen. Habe daher einige andere
Richtungen eingeschlagen und bin leider nun seit einer weile
Hartz 4 Kunde.

Mein momentanes Alter ist 30 sehe aber eher wie 23 aus :wink:

Hallo,
hast du BAB beantragt und auch Wohngeld, wenn du kein BAB bekommst, müssstet du weiter Hartz 4 bekommen und einen Zuschlag nach § 22 SGBII und kein Wohngeld. Muss dir die Leistung genau erklären,was du bekommst, also wenn du BAB bekommst und Wohngeld bekommst du kein Hartz 4, weil dort alles beinhaltet ist. Aber frag nochmal genau nach.BAB bekommst du doch von der Agentur für Arbeit.

Viel Glück

gold-marie

Nun hat sich was ergeben, mir möchte jemand noch die Chance
geben eine Ausbildung zu machen, das möchte ich auch gerne
machen , das Arbeitsamt hat dem Praktikum schon zugestimmt was
morgen beginnt und bis zum 31.7 geht. Danach wird entschieden
ob ich in die Firma passe oder nicht.

Nun zum eigentlichen Punkt: die Ausbildungsvergütung liegt bei
550 € Brutto also ca 425 € Netto , habe aber eine Wohnung mit
meiner Lebensgefährtin wo alles bereits aufgeteilt wurde bei
Hartz 4 ( eheähnliches Verhältnis)

Da ich nun aber schon 30 bin würde ich gerne wissen wie das
nun alles abgewickelt wird denn von 425 euro kann ich nicht
die Miete, Strom bezahlen bzw. meinen Lebensunterhalt
bestreiten.

Da alles ja durch 2 geteilt wird habe ich ja monatliche
Fixkosten von 205 € Miete + 40 € Strom + 20 € Telefon

  • Versicherungen etc, so würde mir von den 425 € Lohn nur rund
    120 € bleiben und das ist zu wenig um zu leben.

Das ich BAB und Wohngeld beantragen kann ist mir klar, soweit
bin ich schon, aber greift BAB bei mir noch?

bin ich dann komplett weg von Hartz 4 oder wird das wieder
anders geregelt und einfach als Verdienst zu meinem Hartz 4
angerecht so das ich da bleibe ?

Habe momentan so viel um die Ohren und weis nicht wie ich
alles schaffen soll.

Für schnelle Hilfe/ Antworten bin ich dankbar.

mfg

Hallo,

bitte entschuldige, ich war einige Tage im Urlaub und komme daher erst jetzt dazu auf Deine Anfrage zu antworten.
Leider kann ich Dir bei der geschilderten Situation/ Problematik nicht mit gutem Rat zur Seite stehen, da ich mich mit Hartz 4 überhaupt nicht auskenne. (Als Experte zu diesem Thema habe ich mich meines Wissens nach nicht angegeben.) :smile:
Ich hoffe aber, Du konntest inzwischen die eine oder andere hilfreiche Information erhalten.
In jedem Fall wünsche ich Dir viel Glück und Erfolg mit der Ausbildungsstelle. Wenn Du tatsächlich einige Jährchen jünger wirkst als Du bist, ist das sicherlich keine schlechte Voraussetzung für den weiteren beruflichen Werdegang.
Ich hoffe, dass Du Dir in einer nicht allzu fernen Zukunft über solch existenzielle Fragen keinen Kopf mehr machen musst und ein akzeptables Gehalt beziehst.

Viele Grüße, Stefanie

So ich mache nun seit etwas über einer Woche das Praktikum … es gefällt mir auch gut und werde heute ach der Schicht mal den Chef ansprechen wie es nun weiter geht … denn ich muss ja vorher vor Antritt der Stelle BAB u. Wohngeld beantragen soweit ich das nun auch vom Amt erfahren habe.

Ich weis nun genau das es zur Zeit 550 € Brutto und 425 € Netto sind, die ich bekommen würde.

Was ich wegen der Miete noch sagen wollte, die ist nicht so günstig die ist schon aufgeteilt. Normal sind das ca. 410 € Warm ohne Strom. Da es ja bei einer Wohngemeinschaft im eheähnlichen Verhältnis bleibt und meine Lebensgefährtin weiterhin erstmal Hartz 4 bezieht teilt das Amt auch die Kosten weiterhin so das Ergebnis meiner Nachfrage.

Was sich heute ergibt und ob ich die Stelle bekomme, werde ich natürlich auch mitteilen. Soll hier ja auch mal event. nen positiven Verlauf hinterlassen.

Danke an alle. Falls ich weitere Fragen haben sollte wende ich mich wieder an euch.