Hartz 4 zwischen zwei Jobs?

Hallo,

ich selbst habe bis zum 31.03. eine befirstete Arbeitsstelle. Ich habe bereits einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber ab 1.5. unterschrieben.

Muss ich jetzt für einen Monat extra Hartz 4 beantragen? Ich möchte das ehrlich gesagt nicht. Ich bekomme noch kein Arbeitslosengeld 1, da mein bisheriges Verhältnis nur 6 Monate ging.

Hallo!

Niemand MUSS das beantragen. Der Staat ist froh über jeden,der sich aus eigenen Rücklagen finanzieren kann.
Frage die Krankenkasse,ob man in dem 1 Monat auch ohne Beitrag krankenversichert bleibt. Meines Erachtens nach ja.
Man büßt so „nur“ den einen Monat Rentenversicherung auf seinem Rentenkonto ein.

MfG
duck313

nein
Hallo,

Muss ich jetzt für einen Monat extra Hartz 4 beantragen?

nein!

Seltsame Frage. Wenn Sie so reich sind, haben Sie es bestimmt nicht nötig! Schenken Sie daher Ihr Geld Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Müssen tut man garnichts. Wenn Du auf ein Monatsgeld verzichten kannst und Krankenkassenbeiträge selbst zahlen kannst brauchst Du Dich nicht arbeitslos melden. Denke aber daran das Dir dann später ein Monat auf die Rente fehlt.

Beantrage lieber für diesen 1 Monat Hartz4. Sonst bekommst du diesen Monat kein Geld und bist außerdem nicht mal krankenversichert. Bei der Rentenversicherung würde dir auch dieser Monat fehlen.

MfG

Andreas Hönen

Wie die Vorredner schon sagten…soweit alles kein Problem für einen Monat, da grundsätzlich eine 4-wöchige Nachversicherungspflicht deiner bisherigen Krankenkasse mit unverändertem Leistungsspektrum besteht.
Sollte sich der Übergang verzögern, solltest du sicherheitshalber einen evtl. Grundsicherungsanspruch prüfen lassen.

1 Monat statt 4 Wochen

Wie die Vorredner schon sagten…soweit alles kein Problem für
einen Monat, da grundsätzlich eine 4-wöchige
Nachversicherungspflicht deiner bisherigen Krankenkasse mit
unverändertem Leistungsspektrum besteht.

Der „nachlaufende Leistungsanspruch“ in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht einen Monat und nicht 4 Wochen gem. § 19 SGB V:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

Moin,

ob ich jetzt alle Beträge richtig im Blick weiß ich nicht.

Aber Duck hat auf etwas Wichtiges hingewiesen :„Man büßt so „nur“ den einen Monat Rentenversicherung auf seinem Rentenkonto ein“.

Ein Hartz IV Antrag ist seeeehr nervig, nicht ohne Grund, man muss dort wenn irgend möglich auch persönlich erscheinen, vorbereitete Kopien dabei haben und sich deren Abgabe bestätigen zu lassen.

Es gehen sehr viele Unterlagen verloren, d.h. auch - eigentlich selbstverständlich: keine Originale abgeben.

Ich weiß nicht genau, wie die worst-case-Konstellation aussehen muss, ich würde aber befürchten, der fehlende Monat die Rente schmälert - dauerhaft -.

Gruß Volker

Hallo,

ich mag mich zwar irren, aber meines Wissens nach werden ALG II Zeiten schon seit einigen Jahren (seit 2010?) nicht mehr auf die Rentenanwartschaftszeiten angerechnet. Da häufig ältere AN keinen Job mehr finden, müssen sie hohe Einbußen bei ihrer Rente hinnehmen. Deswegen haben ja auch viele Rentner (vorallem aber Frauen) zu wenig zum Leben und müssen Sozialhilfe beantragen.

Um so erstaunter bin ich doch heute, dass vielfach auf die Bewertungspunkte hingewiesen wurde.

LG Asmo