Hallo Leute,
ich haben nun schon einiges zu Hartz 4 gelesen. Verstanden habe ich aber noch nicht wie nach der Umsetzung die Veranstwortlichkeiten zwischen Bund, Länder, und Kommunen geregelt ist.
In einem Zusammenhang habe ich gelesen, daß mit Einführung des ALG II, eine Institution des Staates (wird noch festgelegt welche) die Grundversorgung betroffener Bürger übernimmt, jedoch Sozialämter (Länder) des Rest zum Lebenunterhalt beisteuern müssen.
Kann mir hierzu jemand mit wenigen Sätzen weiterhelfen?
Vielen Dank
Rudi