Hartz $ abgelehnt wegen rückwirkender auszahlung

Habe eine Umschulung von der Deutschen Renntenversicherung gemacht sie wurde zum 31.06.2010 beendet.Ab 01. 07.2010 bin ich arbeitslos und habe einen Antrag auf Hartz 4 gestellt.Der Antrag wurde abgelehnt weil die Rennten Versicherung mein Übergangsgeld vom Juni
im Juli auszahlt.Weis jemand ob das rechtens ist.
M.f.G.

Moin,
es gilt das gesetzliche „Zuflussprinzip“, dh, das Geld wird in dem Monat angerechnet, in dem es kommt.
Insofern: Ja, ist zulässig!
Gruß
strandperle02

Wurde das Übergangsgeld vorher auch immer nachher ausgezahlt?

Wenn du über die Anlehnung einen Bescheid bekommen hast, sofort wiederspruch einlegen !
Haste es nur mündlich bekommen, da anrufen und eine schriftliche Stellungnahme fordern (dazu sind die verpflichtet!) Weigern die sich… sofort den Vorgesetzen geben lassen und das Zauberwort " Dienstaufsichtsbeschwerde" erwähnen :wink:

Dann ist das eindeutig die letzte Zahlung für Juni die mit dem die ARGE nichts zu tun hat, da du den HARTZ IV Antrag (hoffendlich) erst zum 1.7. gestellt hast.
Wenn du den Antrag zum 1.6. gestellt hast, sofort einen neuen ab dem 1.7. abgeben !

Wenn die das anders sehen, sofort zum Anwalt damit. Kostet max. 10 Eur… Der freut sich

Bei Fragen, melden!
Gruß Andreas

soweit ich weiß, zählen Einkünfte dann, wann sie eingehen - also hier im Juli

Hallo,

Beim AlG 2 (Hartz IV) gilt das Zugangsprinzip. Da du im Juli das Geld der BG noch bekommen hast, bist du für diesen Monat nicht hilfsbedürftig.

Dafür kann allerdings nicht der gesamte Antrag abgelehnt werden. Ab dem August musst du dann Anspruch haben, wenn du bis dahin nicht „untergekommen“ bist.
Die Leistung wird jeweils am letzten Werktag des Vormonats für den Folgemonat gezahlt.

Hans

Ja, das ist rechtens. Hartz IV wird erst in dem Monat gewährt, in dem kein Geld mehr eingeht. Also im August noch mal neu beantragen.

ja das ist so. dir steht erst ab nächsten monat hartz zu

Ja das ist Rechtens. Überleg mal! Wenn du einen regulären Job hast, wann kommt dann dein Gehalt?
Antwort: In der Regel zu Beginn des nächsten Monat.
Gelder werden dann angerechnet, wenn sie effektiv da sind und nicht auf den Abrechnungszeitraum bezogen.
Du kannst und solltest auch, in weiser Voraussicht, einen neuen Antrag auf Hartz 4 ab dem 01.08. stellen. Solltest du bis dahin einen Job finden kann man immer noch wieder sich abmelden. Du mußt bedenken im Fall der Fälle die Miete etc. will bezahlt sein. Eine Bearbeitungszeit mußt du auch kalkulieren.
Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG

Es wurde von anfang an nachträglich ausgezahlt.M.f.G.

Es wurde von anfang an nachträglich ausgezahlt.M.f.G.

Dann muss die ARGE den Antrag zum 1.7. normal bearbeiten. Wenn nicht drohe mit Anwalt und einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Viel Glück
Gruß Andreas

Kurz und bündig

*** JA ***

diese Schweinerei ist rechtens, ob sie gerecht ist, das ist eine andere Frage.

Hallo,
ja, das ist so in Ordnung. Entscheidend ist, in welchem Monat das Geld ausgezahlt wird (Zuflussprinzip).

Sorry …

Ist leider so, habe auch entsprechende Erfahrungen gemacht. Wenn Du im Juli noch Geld bekommst, wird von der ARGE geprüft, ob Du für Juli noch finanz. Ansprüche hast. Die ARGE rechnet immer das Einkommen im aktuellen Monat,egal, für welchen Zeitraum diesr Betrag gezahlt ist.

Hallo Marcel,

ja im Grunde ist das rechents, denn Anspruch auf ALGII haben gem SGB II nur „erwerbsfähige Hilfebedürftige“. Erwerbsfähig bist Du zwar, aber derzeit noch nicht hilfebedürftig, da vermutlioh Dein Übergangsgeld Deinen Bedarf im Juli noch übersteigt. Der Bedarf setzt sich zusammen aus 359 Euro Regelsatz sofern du allein lebst und der Miete. (Falls Du in einer Bedarfsgemeinschaft (Familie) lebst wird halt die Miete anteilig auf jedes Mitgleid aufgeteilt und dein Regelsatz beträgt nur noch 80% von 359 Euro.) Hinzu kommen noch anteilig ein paar Heizkosten.
Ist also dein Einkommenzufluß (egal wo es her kommt und wann es Dir zustand) im Juli höher als dein Bedarf hast Du keinen ALG II Anspruch. Dass man den Antrag aber so rigiros ablehnt und Dir nicht einfach mitteilt, dass man Deinem Antrag erst ab August stattgeben kann, ist ein bißchen kleinkariert, zugegeben.
Stell einfach formlos durch Vorsprache einen neuen Antrag ab 01.08.21010 Und verweise auf die bereits eingereichten Unterlagen. Du brauchst dann nur den Mantelbogen nochmal ausfüllen und aktuelle Kontoauszüge der Monate 05/06 und 07 beilegen, aus denen ja dein Einkommen (Übergangsgeld) hervorgeht.

Und vor allem das Bewerben auf Arbeitsplätze nicht vergessen :smile:), vielleicht brauchst Du dann bald gar kein Hartz IV mehr :smile: !!!

Daumen gedrückt!

LG Gwenhyfar

Hi,
ja, das ist rechtens.
Bei Hartz IV gilt das „Zuflussprinzip“. Geld wird dann angerechnet, wenn es auf dem Konto ist. Für diesen Monat gilt das. Egal, wann der Anspruch auf das Geld erwirtschaftet wurde. Hintergrund ist die Hilfebedürftigkeit. In dem Monat, in dem Du noch die Rentenleistung bekommst, bist Du ja nicht hilfebedürftig.
Aber im Monat darauf. Also nochmal Antrag stellen, wenn das Geld alle ist.
MfG
R.

Hallo,

bei der Hartz 4 Berechnung werden alle Einkünfte seit der Beantragung berücksichtig also auch das Übergangsgeld.

Da Du ja im Juli durch das Ü-geld Einkommen hast bist Du für das Amt nicht bedürftig!

Hätte die Rentenversicherung am 30.06.10 gezahlt, wäre das Ü-geld nicht angerechnet worden.

Jetzt musst Du einen neuen Antrag stellen, damit ab dem 01.08.2010 Hartz 4 gezahlt wird.

Gruß

Franjo

Hallo,

auch wenn ich gleich nicht die Antwort geben kann, die du dir wahrscheinlich erhofft hast, aber die Vorgehensweise ist leider korrekt. Das Geld wird gemäß dem Zuflussprinzip angerechnet. Also in dem Monat, in dem es dir tatsächlich zur Verfügung steht. Dieses Problem besteht auch bei einer Arbeitsaufnahme. Nimmt man zum 01. des Monats eine Arbeit auf und erhält am 30. das Gehalt, so wird dies in diesem Monat angerechnet. Soll heißen, entweder gewährt die ARGE diesen ersten Monat als Darlehen, wenn zu erwarten ist, dass man mit Einkommen keinen Anspruch mehr hat, oder sie rechnet das Geld von Anfang an an, so dass man hier zu Beginn des Monats weniger Geld zur Verfügung hat, bis das Gehalt gezahlt wird. Das Ganze bestimmt sich aus § 11 SGB II in Verbindung mit der Arbeitslosengeld II Verordnung.

Hallo jensmarcel,

die ARGE hat in Deinen Fall richtig gehandelt.
Wenn die Rentenversicherung das Übergangsgeld vom Juni auch im Juni ausgezahlt hätte, wäre Dein Antrag nicht abgelehnt worden.

Gruß

Claus

Hallo, Jens Marcel, habe bitte noch ein paar Tage Geduld, in muss mich in der Materie erst mal „reinfuchsen“. Melde mich spätestens bis nächsten Freitag (30.7.).

Gruß, Klaus

Leider ist es nun mal so, das es keine einheitlichen Auszahlungstermine für die unterschiedlichsten Bezüge gibt. Der eine bekommt sein Geld im Vorraus, der andere im laufenden Monat und der nächste erst im Folgemonat. Daraus darf dem Anspruchberechtigten kein Nachteil entstehen. Gehe bitte schnellstmöglich in Widerspruch. Das Übergangsgeld für den Juni steht dir ebenso zu, wie Grundsicherung für den Monat Juli. Außerdem hast du einen Freibetrag für Grundvermögen und wenn der nicht überschritten ist hast du Anspruch auf Hartz4 ab Juli.

Gruß Caro