Hartz Genossenschaftsanteile zurück

Hallo Leute
Ich bekomme Hartz.
Nach einem Umzug habe ich nun die Genossenschaftsanteile meiner alten Wohnung ausgezahlt bekommen.
Zählt das als Einkommen, oder als Vermögen?
Gruss Siegmar

ich fürchte, das zählt als einkommen, weil es während des
bezuges geflossenen ist.schonvermögen wäre es vorher
gewesen.

Hallo Leute

Jemand bekommt Hartz, ALG 2
Nach einem Umzug hat „jemand“ nun die :Genossenschaftsanteile
seiner alten Wohnung ausgezahlt bekommen.
Zählt das als Einkommen, oder als Vermögen?
Gruss Siegmar

Hallo,
es kommt darauf an. Hast du dass von H44 bezahlt ist es einfach dir. Kommt das Geld aus vorheriger Tätigkeit ist es Vermögen. Aber wenn du keine Rücklagen hast kannst du es als diese bezeichnen, sprich 150,-€ (alt) pro Lebensjahr stehen dir zu. Ich würde sagen: keine Panik

Herbert

Hallo,

kann ich leider nicht genau sagen. Hatte mal einen ähnlichen Fall:

Ein Hartzer hat Einkommenssteuererstattung bekommen: das zählte auch als Einkommen.

Viel Erfolg.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.Kommt darauf an wie hoch die Antiele waren,Da bist du sicher in Voeleistung getreten wenn es sowas wie eine Kautzion ist darf das Amt nicht dran.L.G.Gudrun.

jo jegliches einkommen selbst rückerstattungen von betriebskosten oder von finanzamt sind als einkommen anzugeben
gruss
david

Hallo,

tut mir leid, der Leistungsanspruch nach dem ALG II ist nicht mein Spezialgebiet.

Grüße von Angelikaq

Hallo Siegmar,
da kann ich dir leider nicht helfen. Das weiß ich nicht.
Alles Liebe

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Hallo,

mein erster Gedanke war , dass es als Einkommen zählt.
Besteht vielleicht die Möglichkeit, das Geld auf das Konto einer anderen Person zu überweisen? Dann kriegen die das doch gar nicht mit.

Gruss Karin

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Hallo Siegmar!
Das Geld zählt dann auf jeden Fall als Vermögen, das Du der Arge dann melden mußt.
LG,
ichthys

Hallo Siegss,

Sicherlich musstest Du in Deiner neuen Wohnung auch eine Kaution hinterlegen. Wer hat dafür gezahlt? Wenn Du diese Anteile bei Deinem Antrag als Vermögen angegeben hast, dann ist dieses Vermögen ausgezahlt worden. Kannst Du mit Deinem Sparbuch ja auch machen, denn es ist ja Deins. Du kannst es ausgeben, oder wieder anlegen.
Das ist meine Meinung.

Regi

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Das müsste als Vermögen gelten , es kommt natürlich darauf an wieviel es ist.

Eigentlich ist es Vermögen, da die Anteile ja schon vor dem Bezug der ALG II-Leistung bestanden haben, diese haben Sie ja sicherlich auch gemeldet! Und was einmal Vermögen war, bleibt Vermögen! Das ist wie bei einem Sparbuch bzw. Kautionssparbuch, das gibt man an, es ist Vermögen und wenn man es auflöst gilt das Geld auch nicht als Einkommen. Die Arge kann aber die Gewährung eines zinslosen Darlehens für die Kaution der neuen Wohnung verwehren, da ja finanzielle Mittel vorhanden sind!

Was ich noch vergessen habe: Erzielte Gewinne oder Zinsen aus solchen Sparanlagen sind nicht anrechnungsfrei!

Hallo,

meiner Meinung nach ist das Vermögen.
Muss die ARGE eigentlich alles wissen???

Gruß,
Rainer