Bei der Berechnung von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist die Regelleistung von 351,00 EUR (für eine alleinstehende Person) plus die Kosten für die Unterkunft in Höhe der Mietobergrenzen des zuständigen Landratsamt maßgebend.
Wobei natürlich jegliches Einkommen (Rente, Lohn etc.) abgezogen werden muss, unabhängig ob dies der Ehemann/Lebensparter oder man selbst erhält.
Bei der Berechnung werden allerings persönl. Angaben wie „200 EUR Lebensmittel“ oder „60 EUR Zigaretten“ nicht berücksichtigt. Es gelten immer die allg. errechneten Leistungssätze.
Hallo,
habe folgende Frage:
Angenommen, jemand hat ein Einkommen von 455 € Rente, Ausgaben von 425 € Warmmiete (45 qm), 50 € Telefon, 25 € Autoversicherung, 200 € Lebensmittel, 60 € Zigaretten.
Wie viel davon übernimmt das Sozialamt, bzw. wie viel Hilfe steht ein zu?
Wie viel von der Warmmiete übernommen wird, kann man so nicht sagen. Zu groß ist die Wohnung ja nicht, aber vermutlich zu teuer. Insofern könnte es sein, dass nicht alles übernommen wird.
Ansonsten halt die Miete und zusätzlich ca. 350,– Euro. Wofür dieses Geld ausgegeben wird, das wird nicht kontrolliert.
Das wäre Hartz IV, das gibt es aber normalerweise
nicht für Rentner. Da gäbe es die Grundsicherung im Alter. Ich glaube, die ist günstiger, weil da noch mehr Einmalzahlungen übernommen werden, aber wie es mit Ersparnissen aussieht, weiß ich nciht.
Auf jeden Fall sollte auch Wohngeld beantragt werden. Vielleicht muss man ja gar nicht zum Sozialamt. Wohngeld ist auf jeden Fall angenehmer, weil da der Antragsteller sich nicht dermaßen gläsern machen muss.
Es kann aber sein, daß man umziehen muß, weil die Wohnung zu teuer ist. Wofür man das Geld dann verwendet, für Lebensmittel (200 € für einen Single???), Klamotten, Alk oder Zigaretten, dafür ist man selber verantwortlich.