Hartz IV

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin seit Januar 09 selbständig. Hartz bekomm ich nach wie vor. Leben kann ich noch nicht von der Selbständigkeit. Nun bekomm ich von der ARge eine Einladung nach § 59, das übliche…, und muss die Anlae EKS ausfüllen und mitbringen.

Könnt ihr mir sagen, was das zu bedeuten hat.

Gruss Karin

Liebe Karin, Experte bin ich zwar nicht, aber ich weiss, dass wenn Du ALG beziehst, die ARGE/Arbeitsamt wissen will, welche Einkünfte Du hast. Du kannst natürlich Deine Kosten/Ausgaben für Anschaffungen etc. dagegen rechnen. Es geht um den Gewinn/Ertrag.
Dazu gibts eine extra Anlage, die Du ausfüllen musst.
Ich kenne diese Anlage inhaltlich nicht genau, hoffe aber, ich konnte ein wenig weiterhelfen. Schönen Sonntag noch Elke