Hartz IV

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe trotz Selbständigkeit seit Januar 09 eine Vorladung der Arge erhalten (ich möchte mit IHnen über ihrer berufliche…, das übliche Standardschreiben). Außerdem liegt eine EKS bei, die soll ausgefüllt mitbringen. Ich bekommen nach wie vor Hartz IV.
Was könnten die von mir wollen? Können die mich zwingen meine Selbständigkeit z.B. für eine Maßnahmen aufzugeben? Ich habe vor auch irgendwann Gewinn zu machen, um dann davon zu leben, aber es geht halt nicht von heute auf Morgen.
Für Eure Antworten bedanken ich mich im voraus.

Gruss Karin

Guten Tag Karin,

kann ich davon ausgehen, dass Sie Ihre Selbständigkeit aus einer von der ARGE gesförderten (finanzierten) ICH-AG begründet haben?
Allgemein muss gesagt werden, dass, sofern Sie Hartz 4-Leistungen beziehen einerseits den Aufforderungen der ARGE unbedingt Folge leisten müssen (um evl. Nachteile zu vermeiden).
Was Ihre Frage betrifft, ob die ARGE Ihnen Ihre seit Jan.2009 bestehende Selbständigkeit vermasseln kann, so muss diese Frage leider mit JA beantwortet werden, da Sie bisher ersichtlich nicht von Ihrer Selbständigkeit Ihren komplette Lebensunterhalt bestreiten können und daher - mindestens teilweise -ergänzend ALG II (Hartz 4) erhalten.Daher kann die ARGE Ihnen z.B.auch die Auflage einer sog. Bildungsmassnahme auf’s Auge drücken.
Wenn Sie Hartz 4 erhalten müssen Sie den Anweisungen und Forderungen der ARGE zumindestens mit entsprechenden Reaktionen gerecht werden, um zu verhindern, dass die ARGE Ihnen wegen „fehlender Mitwirkung“ Ihre derzeitigen Leistungen streicht (so.g. Sanktionen). Dabei ist es reativ uninteressant, ob die Anforderungen seitens der ARGE an Sie „vernünftig“ oder lediglich reine Schikane sind, denn die ARGE sitzt - vordergründig - erstmal immer am längeren Hebel. Was berchtigt und gerechtfertig gefordert werden kann, müsste im ungünstigsten Falle später das Sozialgericht entscheiden.
Da sich die Vorschriften der ARGEn (und BA)ja ständig ändern, werde ich mir zu der von Inen angeschprochen EKS den aktuellsten Stand holen und mich dann nochmal bei Ihnen melden.
Jedenfalls sollten Sie, wenn Sie zur ARGE gehen wegen des Termins zur persönlichen Vorsprache, einen Zeugen, möglichst eine in ARGE-Angelegenheiten sachkindige Person mitnehmen, da die ARGEn in der Regel ihnen inangenehmen Sachverhalte später als nicht zutreffend bestreiten (um Sie so in Beweisnotstand zu bringen).

Für wann hat die ARGE Ihnen denn einen Vorsprachetermin auferlegt?

Welcher Art von Selbständigkeit üben Sie denn seit Jan.09 aus?

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

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Hallo, danke für die ausführliche Antwort!
Ich bin im Bereich Vermittlung, Verkauf und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln tätig. Der Termin ist am 27.07.2009. Durch die EKS -Anlage gehe ich auch davon aus, dass die mein Hartz IV satz anpassen wollen. Mein Gefühl sagt mir, dass keine Firma nach einem halbem Jahr schon viel Gewinn abwirft. PS: ich habe keine Fördergelder beanstragt, sondern bekomme ganz normal Hartz IV weiter.

Hallo Karin, ich habe Ihnen einmal einige Infos zur EKS zusammengestellt, die bestimmt hilfreich sind.
Allgemein ist festzustellen, dass die EKS eine teilweise recht heimtückische Sache ist (natürlich geht es der ARGE darum, Ihnen nach Möglichkeit die Leistung ALG II zu reduzieren und möglichst um (fast) jeden Preis.
Andererseits muss ich auch fststellen, dass ich in Sache ICH AG und den Formularwust, denen Ihnen die ARGE dabei zumutet eher kaum Ahnung habe (manges eigener und allgemeiner notwendiger Erfahrung - sprich: nicht Betroffener).

In grösseren Stadten gibt es ja aus der Not geborene Beratungsstellen für Hart-4-Angelegenheiten. Es wäre daher auch sehr empfehlenswert, dort einmal anzufragen und evl. auch mal einen Termin zu vereinbaren, da die ja quasi tag-täglich mit ARGE-Stress und ARGE-Schikanen zu tun haben, als ein geplagter wer-weiss-was-Berater für allgemeine Hartz4-Probleme.
Hier aber erstmal die Infos, die Ihnen anscheinend auch etliche Fragen beantworten werden -:smile:

[Info Anfang:]
Forumabhandlungen in Sachen EKS:

http://arbeits-abc.de/forum/arbeitslosengeld-alg/anl…
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?..
http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-alg-ii-…

tm
http://www.elo-forum.org/existenzgr%FCndung/29335-ek…

EKS (für CH-AGs) Pflichtausfüllung des EKS-Fragebogens !

Wesentliche Änderungen bei Tafcheles-Forum bzw. PDF-Zusammenstellung unter downlo9aden:

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

In dem „günstigen“ Formular ist der Hinweis enthalten, dass die gegebenen Angaben geschätzt sind und keinen

Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.

Die ungünstigere Ausgabe enthält lediglich den Hinweis, dass die Angaben geschätzt sind.
(BA Nr.: BA ALG II - Anlage EKS - 04.2009).

… notfalls kann man ja diesen Hinweis auch nachträglich (über oder nach der Unterschrift) per Schreibmaschine oder handschriftlich hinzufügen, oder direkt hinter dem entsprechenden Satzteil direkt im Formular. [Info Ende]

Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich einfach wieder und ich versuche, Ihnen so wiet als mlöglich weiterzuhelfen.
Überigens gibt es unter dem Stichwort Formulare + EKS unter Google etliches an Infos zu dem Thema (auch wenn viele ziemlich müllig neben der Sache sind/argumentieren). Da muss man einfach mal die Zeit nehmen und aussortieren.
Also, möglichst vermeide, alleine zur ARGE zu gehen, lieber jemanden mitnehmen, der sich evl. in dem speziellen Punkt auskennt - mindestens aber als Zeuge gut funktioniert. Ein „fieser“ Tipp zum Schluss: Ein digitales Diktiergerät (oder mit entsprechender Funktion ausgestattetes Handy oder mp3-Player in der Brusttasche z.,B.(auf langsamste Aufnahme-Geschwindigkeit gestellt - wegen der längeren Laufzeit ca. 1 Std.) kann ebenfalls sehr gute Dienste leisten, nur merken düfen die das besser nicht - lol.
Man muss im Notfdalle halt immer etwas abgebrühter sein, als die SBs bei der ARGE (denn die haben ja auch keine Hemmungen, Sie, wann immer möglich, in die Pfanne zu hauen.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

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Hallo Karin,
mein Spezialgebiet ist die Unterhaltsheranziehung bei Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten. Bei deiner sehr speziellen Frage kann ich dir leider nicht weiter helfen.
mfg von Angelika

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Eine EKS muß getätigt werden, da erzielte Gewinne leistungsrelevant sind. Wenn Du Leistungen beziehst, bist Du auch verpflichtet, zu einem eingeladenen Termin zu erscheinen, denn es kann ja auch sein, dass die Arge entsprechende Fortbildungen anbietet, die es ermöglichen, den Lebensunterhalt aus der selbständigen Tätigkeit ohne ALG II zu sichern.