Hallo KaRin,
also ein Autoverkauf gehört eindeutig zur Vermögensumschichtung innerhalb des geschützten Vermögens
bei Hartz IV : dazu gehörte ein Auto bis 7500 und z.Z. 150 eur pro Lebensjahr
Hallo,
Grundfreibetrag 3100 euro oder 150 euro pro Person und Lebensjahr(§ 12 Abs. 2 Nrn. 1 SGB II) falls du noch den alten Kaufvertrag hast und das Auto nicht wertvoller geworden ist kann auch dieses „Einkommen“ vom Verkauf des Autos, mit dem damaligen Kaufpreis gegengerechnet werden als „zur Erziehlung dieses Einkommens notwendige Ausgabe“
Auch die Haftpflichtversicherung (vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung!! ) zahlt die Arge auch rückwirkend, nicht ins Boxhorn jagen lassen und Telefonische Auskünften von Arge mitarbeitern NIE vertrauen.
Gruß Carsten
Hallo Karin,soweit ich weiß,gilt die geplante Erhöhung des Schonvermögens für HartzIV.Empfänger,unlängst von der neuen Bundesregierung beschlossen,noch nicht.Daher ist es warscheinlich,dass zumindest ein Teil Deines Gewinns durch den Autoverkauf,angerechnet werden wird,sofern Du den Betrag angibst.Der Weg für viele Leidensgenossen ist der,daß Du vielleicht jemanden kennst,der für Dich Dein Auto verkauft und das Geld auf ein Sparkonto legt unter seinem Namen.Somit gehört das Geld offiziell nicht Dir und Du must es dann nicht angeben.Das ist nicht kriminell,es ist eine Umgehungsstrategie,die Politiker verfahren alle so mit ihren Einkünften.Sofern aber der Arge bekannt ist,dass Du ein Auto besitzt,könnte theoretisch aber mal eine diesbezügliche Anfrage kommen.Viel Glück
Liebe Karin,
zunächst mal darfst Du laut Arge kein Auto besitzen, es sei denn Du hast einen triftigen Grund dafür.
Demnach musst Du dein Auto verkaufen und der erziehlte Verkaufspreis wird auf Dein Hartz-4-Geld angerechnet.
Falls aber die Behörde keine Kenntnis von deinem Auto hat muss sie auch von dem Verkauf nichts wissen. Dieser muss dann natürlich in bar abgewickelt werden.
Dabei muss ich Dich aber darauf hinweisen, dass Du Probleme kriegst wenn es rauskommt.
Liebe Grüsse
Gabi
meine unerfreuliche Antwort an Sie ist leider, dass die ARGE den Verkaufserlös Ihres Autos als Gewinn bzw. Einkommen klassifiziert, welches Sie in dieser Höhe nicht mehr bedürftig macht (und die ARGE sich daher um Zahlungen in Höhe des Verkaufspreises um Leistungen an Sie drücken wird - sofern sie davon Kenntnis erhält.
Schonvermögen ist das jedenfalls nicht mehr für die arge ARGE.
Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen mit meiner Antwort nun den weiteren Abend so richtig versaut habe.
[PS: wenn Sie andererseits der ARGE im Bedarfsfalle! einigermassen glaubhaft darlegen könnten, dass Sie davon „Schulden“ beglichen hätten, oder ähnliches, und die Kohle dafür weggegangen sei…]
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Guten Tag,
ich möchte mein Fahrzeug verkaufen; ich bekomme ca. 3500 Euro
dafür. Ein neues Auto kommt vorerst nicht in Frage.
Hallo Karin,
soweit mir bekannt ist, wird zufließendes Einkommen im Monat des Zuflusses als Einkommen angerechnet (es sei denn, der Betrag wird unmittelbar für die Altersvorsorge angelegt). Wird es nicht als Altersvorsorge angelegt gilt es im Folgemonat als Vermögen. Das Schonvermögen beträgt mindestens 3.100 EUR bzw. 150 EUR je Lebensjahr.
mfg von Angelika
Hallo.
Jeder darf ein Vermögen in gewisser Höhe haben. Ich glaube aber, das du mit deinen 3500 darüber liegst. Es ist möglich, das man zu dir sagt, das du dieses Geld erst verbrauchen must, bevor du wieder Leistung erhälst. Es wird bestimmt mit angerechnet. Frage nach!!! Denn dies zählt unter Einmalzahlungen ( genau wie Weihnachtsgeld usw.)und das wird immer mit angerechnet.