Hartz iv

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 2005 selbständig mit einem Kleinbetrieb und in dieser Zeit privat krankenversichert.

Wegen Auftragsmangel sah ich mich gezwungen, einen Antrag auf ALG II (Hartz IV) zu stellen.
Die ARGE teilte mir mit, dass ich nur in dem Fall Leistungen beziehen könnte, wenn ich gesetzlich versichert bin. Ich versuche nun seit 6 Wochen eine Mitgliedschaft in der GKV zu erreichen, werde aber überall abgelehnt.
Seit diesen 6 Wochen habe ich auch keinerlei Leistungen der ARGE erhalten.
Ich frage mich, ob ich eine GKV finde, bevor ich verhungert bin. Ist das richtig so?
Ist es nicht möglich, in der PKV zu bleiben?

Danke und Grüße
Michael

Hallo Michael,
bei Erfüllung sonstiger Voraussetzungen hast Du
selbstverständlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII (ALG II).
Dies ist vor allem unabhängig von der Frage, ob Du privat oder gesetzlich versichert bist.
Die Ablehnung mit der Begründung, Du seist derzeit privat krankenversichert und müsstest vorher in die gesetzliche wechseln, ist unbegründet.

Hast Du einen Antrag auf Leistungen nach dem SGBII gestellt, schriftlich oder mündlich und wenn ja, wann ?
Gruß
Manfred

Lieber Michel,
Danke für Ihre Anfrage. Eine Verpflichtung für die GKV besteht nach § 5 Abs. 5a SGB V nicht, wer unmittelbar vor dem Bezug von Hartz IV privat krankenversichert oder wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig war.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Lieber Michael,

soweit mir bekannt ist, haben wir seit Januar 2009 ein Gesetz, was besagt das wenn man PKW war auch als Hartz IV empfänger dort bleiben kann und die Kosten zwar geringer aber von der ARGE übernommen werden müssen.
Man braucht also nicht in die GKV wechseln. Wo das jetzt genau steht, kann ich im moment nicht sagen.

Viele grüße Werner

Hallo Michael,

selbstverständlich handeltdie ARGE hier nicht richtig.
Sie verstöß gegen pflichtgemäßes Ermessen. Der Lebensunterhalt, die Wohnung und die medizinische Versorgung müssen Ala Grundbedürfnisse auf jeden Fall gewährleistet werden. Wenn sich nach Klärung der Rechtslage später herausstellt, dass Leistungen zu Unrecht oder zu hoch ausgezahlt wurden, sind diese (in Raten) zu erstatten.

Auch die Kosten der privaten Versicherung werden erstattet, wenn der Tarif auf die Leistungen der GKV umgestellt wurde. Dazu ist die Gesellschaft verpflichtet.

In Jeder Stadt gibt es eine Rechtsberatungsstelle, die kostenlos, prüft ob Prozesskostenhilfe geleistet witrd und erteilt auch einstweilige Verfügungen zur Auszahlung der ARGE-Leistungen.

Weitere Hilfen erhälts du beim Erwerbslosenforum e.V
(Internet)

Nicht unterkriegen lassen

Hans

Danke und Grüße
Michael

Sehr geehrter Herr Michael,

dass ist sicher falsch. Die Krankenkassendetails kenne ich zwar nicht, die sind extrem kompliziert, aber sicher ist, das Sie Anspruch auf die Regelleistung haben, wenn Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Und das sofort. Wenn Sie das nicht bekommen, sollten Sie sofort einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen.

Die Frage, welchen Krankenversicherungsschutz das Amt Ihnen zahlen muss, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unter gewissen Umständen haben Sie einen Anspruch darauf, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wenn das nicht geht, haben Sie aber mindestens Anspruch darauf, dass das Amt soviel von der privaten Krankenversicherung zahlt, wie die gesetzliche kosten würde (ca. 80 €) und in der privaten Krankenversicherung haben Sie einen Anspruch darauf, in den billigen Basistarif zu wechseln.

Wenn all das Probleme macht, sollten Sie sich sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht in Ihrer Nähe suchen - Der Anwalt kostet Sie nur 10 €, den Rest zahlt der Staat. Das Amt muss Ihnen alle lebensnotwendigen Kosten wenigstens als Darlehen zahlen - aber erst ab dem Zeitpunkt der Beantragung. Und vor dem Sozialgericht können Sie ebenfalls Vorschüsse beantragen, aber ebenfalls erst ab dem Zeitpunkt der Anrufung des Sozialgerichtes. Also hurtig!

Mit freundlichen Grüßen

Diskriminierung

Hallo Michael,
nein musst du nicht. Gem. § 5 Abs. 1 ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug (…) privat krankenversichert war. In diesem Fall muss die Arge einen Zuschuss gem. § 26 SGB II prüfen.
Soll im Klartext heißen, du kannst deine private KV behalten und musst nicht (geht ja auch gar nicht) in eine gesetzliche wechseln. Das gleiche gilt übrigens für die Pflegeversicherung. Ausschlaggebend ist der Tag vor der Antragsstellung. Wenn du hier privat verscihert warst dann hat du eine „Versicherungsfreiheit kraft Gesetz“…

ich hoffe das dir diese antwort weiter hilft und du jetzt keine Probleme mehr mit deiner Arge hast.
Gruß Marty

Halo Michael,
wie sieht es zur Zeit aus bei dir ?
Auf meien letzten Beitrag an Dich habe ich nichts weiter gehört.
Gruß
Manfred

Hallo Manfred,

ich habe nicht gecheckt, das man hier antworten kann…

Danke für alle Antworten!

Ich habe bisher noch nichts weiter unternommen.

Danke,
Michael

Hallo Michael,
ok, Du meldest Dich dann wieder, wenn Du Hilfe brauchst.

Hallo Michael

das ist in der Tat ein Problem. Der Wechsel von privater zu gesetzlicher Kasse ist nicht möglich.
Normalerweise regelt man den Fall so, dass der Selbständige bei der privaten Krankenkasse den niedrigsten Tarif geltend macht und die Beiträge bis zur Höhe der Beiträge einer gesetzlichen Kasse vom JobCenter anerkannt werden. Eine (mögliche) Differenz in der Höhe der Beiträge wird dann von dem Einkommen, was mit der Selbständigkeit erwirtschaftet wird, absetzt. Ganz schwierig wird es, wenn mit der Selbständigkeit kein Einkommen erwirtschaftet wird, aber dann muss man sich über kurz oder lang ohnehin fragen, ob das der richtige Weg ist.

Hoffe ich konnte ein wneig helfen.

Grüße
Burkard

Hallo Manfred,
es hat sich alles geklärt, die Versicherung wird übernommen. Danke und Gruß, Michael

Hallo Michael,
So ist es. Die KV-Beiträge, auch zur privaten Krankenversicherung, müssen von den ARGEN/JC übernommen werden, soweit die aktuelle mir bekannte Rechtsprechnung. Ich gehe davon aus, dass Du selbstverständlich auch die Leistungen nach SGB II erhälst (Regelsatz plus Unterkunftskosten), die die ARGE/JC von einer vorherigen gesetzlichen KV abhängig machen wollte.
Schöne Feiertage für dich und deine Familie.
Gruß
Manfred