Liebe/-r Experte/-in,
ich beziehe Hartz IV.
Möchte nun beginnen, als Psychologische Beraterin und Autorin zu arbeiten. Zunächst jedoch nebenberuflich.
Wie ist die Vorgehensweise?
Welche Unterlagen und Formalitäten sind nötig?
vielen Dank!
Liebe/-r Experte/-in,
ich beziehe Hartz IV.
Möchte nun beginnen, als Psychologische Beraterin und Autorin zu arbeiten. Zunächst jedoch nebenberuflich.
Wie ist die Vorgehensweise?
Welche Unterlagen und Formalitäten sind nötig?
vielen Dank!
Hallo Kerstin,
zunächst solltest du mit deinem Persönlichen Ansprechpertner über deine Pläne informieren. Dieser kann dir evtl. auch finanzielle Unterstützung oder Beratungsstellen anbieten.
Um dann in eine Selbständigkeit zu starten solltest du ein Gewerbe anmelden und dich beim zuständigen Finanzamt erkundigen, welche Unterlegen notwendig sind.
Für den ALG II Bezug musst du die Anlage zum vorraussichtlichen Einkommen aus der Selbständigkeit (Anlage EKS) für die kommenden 6 Monate ausfülle. Aufgrund dieser Schätzung werden dann deine Leistungen berechnet. Die Bewilligung ist vorläufig. Nach Ende des Bewilligungsabschnittes müssen innerhalb von zwei Monate abschließende Angaben zum Einkommen vorgelegt werden (entweder mit BWA durch den Steuerberater oder EÜR incl. aller Belege). Danach müssen evtl. zu viel gezahlte Beträge erstattet werden oder es kommt zu einer Nachzahlung durch das JC.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.
Gruß Marty
Hallo Kerstin,
die Nebentätigkeit meldest Du telefonisch bei Deinen Jobcenter an, dann erhälst Du per Post eine Veränderungsmitteilung, die Du ausfüllen musst. Mehr brauchst Du nicht machen.
Wenn Du Zeit hast kannst nartürlich auch zum Jobcenter hingehen oder hinfahren.
Wichtig nur: Nebentätigkeit anmelden
Gruß
Claus
Guten Tag.
Das ist von Arge zu Arge unterschiedlich.
reden Sie doch einfach mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler/persönlichen Ansprechpartner.
Nötig ist halt eine Gewerbeanmeldung und Sie müssen monatlich eine Gewinn- und Verlustrechnung einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hi Kerstin,
auch wenn Du HIV ( =Hartz4) beziehst darfst Du „dazuverdienen“, muss jedoch alle Gewinne angeben.
Einnahmen sind aber nicht gleich gewinne !
Von den Einnahmen aus einer Tätigkeit, sind erts mal alle Ausgaben abzuziehen, die für der Erzielung des Gewinnes notwendig waren.
Das können sein: Gewerbeanmeldung, PKW Kosten (anteilig), Büroräume und alles was damit in Zusammenhang steht, Porto, Werbung (Anzeigen ? Visitenk.)
Also: alle Belege gut aufheben, sammeln, eine Gewinn - und Verlustrechnung machen. Wichtig: alles muss belegt werden können. Besonders wer HIV bezieht wird alles einreichen müssen und man wird die eine oder andere Ausgabe nicht anerkennen wollen.
Dann heisst es nur: Widerspruch einlegen.
Vielleicht mal vorher mit dem zust. Sachbearbeiter reden ?
lg. Andreas oder mail an [email protected]
Hallo Kerstin,
Du gehst zu Deinem Arbeitsberater und meldest ein Nebengewerbe an. Parallel meldest Du bei Deinem Gewerbeamt ein Gewerbe an und vereinbarst eine monatliche Umsatzsteuermeldung. Du mußt dann jeden Monat eine solche Erklarung zum Finanzamt schicken. Eine Kopie dieser Erklärung bekommt jeden Monat das Arbeitsamt. Das dient dann als Einkommensnachweis.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, das das Arbeitsamt keine weiteren Nachfragen stellt, zum anderen das Du die Möglichkeit hast, durch das Reinrechnen von Ausgaben, wie z.B. Büromaterial, EDV etc. die Einnahmen reduzieren kannst und damit unter Deinem Freibetrag bleibst.
Liebe Grüße, Volker
Hallo Kerstin,
zunächst sollte man mit der Integrationsfachkraft (ArbeitsvermittlerIn) die Angelegenheit besprechen, es gibt für die Aufnahme einer Selbständigkeit einige Fördermöglichkeiten. (Ich gehe davon aus, dasss die Tätigkeit im Rahmen einer Selbständigkeit erfolgen soll).
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16c.html
Die Selbständigkeit kann man, muss man aber nicht nebenberuflich anlegen. Es spricht auch einiges dafür (Förderung) „hauptamtlich“ selbständig zu werden.
Nach dem Gespräch mit der Integrationsfachkraft empfiehlt es sich, sich mit der Person in Verbindung zu setzen, die die Leistung gewährt und vor Aufnahme der Tätigkeit zu klären, in welcher Form, in welchen zeitlichen Abständen die Abrechnung, also der Nachweis des erzielten Einkommens erfolgen soll, was als Betriebsausgaben und sonstige Aufwendungen von den erzielten Einnahmen abgesetzt werden kann usw. Wenn das geklärt ist, steht dem Start (zumindest aus Sicht des JobCenters [Arge]) nichts mehr im Wege.
Wenn noch Fragen bestehen, einfach anmailen.
Gruß
Burkard