Hartz IV

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe seit Ende Januar einen Minijob, bei dem ich pro Monat 160 Euro verdiene.Laut Arbeitsvertr. arbeite ich flexibel 4 Stunden/Woche. Dann hab ich noch einen Minijob bei dem ich, je nach dem ca. 50-75 Euro im Monat verdiene, auch flexibel.
Nun habe ich schon wieder eine Einladung der ARGE für nächste Woche. Könnte es sein, dass die genau wissen wollen an welchen Tagen ich wie lange arbeite, weil das geht aus meinen Arbeitsverträgen nicht hervor, da ich flexibel arbeite.

Könnt ihr mir weiter helfen?
Gruss Karin

Hi Karin, ich kann zwar nicht hellsehen, weswegen die vom Amt Dich einladen, aber ich sehe da keine Schwierigkeiten bzgl. Deiner Arbeitsstellen. Ich hatte letztes Jahr auch einen Minijob mit flexibler Arbeitszeit. Das hat keinen weiter interessiert. Vielleicht wollen die nur wissen um was für eine Arbeit es sich handelt und ob die ggf. ausbaufähig ist. Oder kann auch ganz was anderes sein.
Gruß Wiebke

Hallo,
nein, das denke ich nicht. Die Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle ziel auf eine sozialversicherungspflichtie Vollzeitbeschäftigung ab.
Da du derzeit „nur“ Miijober bist, wird die Agetur für Arbeit dich weiterhin in eine solche zu vermitteln suchen.
Gruß
Manfred 1

Liebe Karin,

bereite dich genau vor:

Frage nicht „könnte es sein“, sondern ruf an und frage nach. Du hast doch nichts geklaut!!

Zum „Hinzuverdienst“:
Weisst du genau, wieviel zu maximal dazuverdienen darfst?
Hast du die Formulare dafür beim Arbeitgeber immer abgegeben, abgeholt und beim Amt zur Gegenkontrolle eingereicht? Übrigens: diese Formulare dienen der Kontrolle der erfolgten Auszahlung, nicht Vertragsstunden.
Bei was bist du noch unsicher, welche Frage musst du vorher noch klären? Was du klärst, macht dich sicher!
Nimm jemanden mit zum Termin. Das ist auch eine Unterstützung, um alles richtig zu verstehen, nichts zu überhören und untereinander (Du und der/die Sachbearbeiterin) sachlich zu bleiben.

Zum Termin:
Nutze den Termin! Was willst du lernen? Sag es, bereite dich genau vor, welche Kurse brauchst du. Setze dir ein Ziel, was du lernen willst.

Hilft Dir das? Bei mir war es so, ich habe jetzt einen neuen Beruf. Viel Gelingen! Grüsse aus dem Pott
Susann

Hallo Karin,

sicher wird doch in dem Schreiben auch ein Grund stehen? Ich kann dir nicht 100 %ig sagen, warum die dich sehen wollen. Es gibt diverse Möglichkeiten… Arbeitsvertrag sehen und ggf Rechtslage (also auch zu deinen Gunsten!) prüfen und nachlesen WAS da zu deinem Verdienst, Lohnzahlung, Zahlungstermin, Urlaubsgeld, Urlaubsanspruch… steht, ob du Krankenversichert bist, ob du bei der Knappschaft gemeldet wirst… ob es ein befristeter oder unbefristeter Job ist, ob Chance auf Übernahme oder besserer Job… ob weitere Leistungen anfallen oder nötig sind, wir Kleidergeld (spezielle Kleidervorschriften…) oder Fahrgeld… Natürlich werden die ggf. von dir wissen wollen, wie du die 2 Jobs mit den flexiblen Arbeitszeiten organisierst, nicht mehr arbeitest…
Geh die Sache erst mal ruhig an und sei nicht gleich pessimistisch. Sicher wird dir etl auch erklärt, WAS du nun noch an Unterstüzung vom Amt erhälst, da die vermutlich ca. 20 - 30 Euro „einbehalten“. Du wirst gefragt, wann du eine Abrechung bekommst, denn wenn dein Gehalt varriiert, müssen die ja auch mtl nachberechnen. Hoffe, konnte dir so ein wenig helfen. Melanie

Hallo Karin,
gerade 160 Euro ist der Betrag der jedem Pers. Ansprechpartner ein Dorn im Auge sein muss!

Du hast ja einen Selbstbehalt von 100 Euro plus 20% vom Rest frei wenn Du etwas verdienst. Also: würdest Du volle 400 Euro verdienen würden sie Dir 160 Mehr als den Bedarf den sie dir zahlen belassen. Falsch ausgedrückt wäre dass also der Betrag den Du anrechnungsfrei dazuverdienen darfst.
Diesen Betrag gibt es aber gar nicht, denn die ARGE wünscht sich, dass Du Dir eine Arbeit suchst wo Du soviel wie möglich selbst verdienst ergo sowenig wie möglich Steuergelder (HartzIV) kassieren musst.

Wieso suchst Du Dir nicht einfach ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ? Dann könnet Dich die ARGE mal kreuzweise!

Wenn Du Pech hast wirst Du in eine Aktivierungsmaßname gesteckt. Dann musst Du den Rest der Zeit, also die Tageszeiten in der Woche an denen Du angegeben hast nicht zu arbeiten in einer Trainingmaßnahme verbringen.
Die wollen nämlich prüfen ob Du nicht viel mehr arbeitest/verdienst.

Und wehe Du gehst dann da nicht hin (Die Arge ist ja auch nicht doof !) dann kriegen sie Dich und Deinen Arbeitgeber wegen Schwarzarbeit darn und die Leistungen sind Pfutsch, da Du sie zu unrecht bekommst. Wenn Du Mehr-Verdienst verschwiegen hast musst Du außerdem alles zurückzahlen.
Ein Sozialstaat funktioniert nämlich nur, wenn alle sich an die Regeln halten. Also lieber ehrlich sein!

GRuß
Doris

Könnte es sein, dass die genau wissen wollen an welchen

Tagen ich wie lange arbeite, weil das geht aus meinen
Arbeitsverträgen nicht hervor, da ich flexibel arbeite.

Könnt ihr mir weiter helfen?
Gruss Karin

Hallo Karin,
das Problem wird nicht sein, dass sie die genauen Tage wissen wollen, sondern eher die monatlichen Abrechnungen um bei variablen Einnahmen das ALG II kürzen bzw. anpassen zu können. Die Tage an denen du arbeitest sind eigentlich egal, dass einzige was von Interesse ist, sind halt deine Einnahmen für die Bemessung deiner Unterstützung.

Gruß
Markus

Hi Karin,
also es dürfte nicht von Wichtigkeit sein, wie lange und zu welchen Zeiten Du arbeitest.
Wichtig ist nur, dass Du alle Jobs und den Verdienst angibst.

Je Job !! sind pauschal 100 € anrechnungsfrei , d.h. der kleine Job mit 50 eur darf gar nicht angerechnet werden und der 400 eur Job muss normal angerechnet werden mit: 100 eur pauschal weg, rest 300 eur x 20 % = = 60 eur
Also: 400 - 160 = 240 eur werden angerechnet.

hilft das weiter `? sonst bamse@ web. de kontaktieren.

lg BAMSE

Hi Karin,
also es dürfte nicht von Wichtigkeit sein, wie lange und zu welchen Zeiten Du arbeitest.
Wichtig ist nur, dass Du alle Jobs und den Verdienst angibst.

Je Job !! sind pauschal 100 € anrechnungsfrei , d.h. der kleine Job mit 50 eur darf gar nicht angerechnet werden und der 400 eur Job muss normal angerechnet werden mit: 100 eur pauschal weg, rest 300 eur x 20 % = = 60 eur
Also: 400 - 160 = 240 eur werden angerechnet.

hilft das weiter `? sonst bamse@ web. de kontaktieren.

lg BAMSE.

Die Einladung kann vielerlei Ursachen haben zum ersten ist die Frage ob man zum Vermittler muss oder ob die Leistungsabteilung geladen hat! Der Leistung ist es gleichgültig ob felxibel oder starr gearbeitet wird, hauptsache der Lohn wird vorgelegt sodass eine Neuberechnung erfolgen kann, da sich bei Einkommen die Höhe des Leistungsanspruches ändert. Bei der Arbeitsvermittluch ist es denk ich auch unrelevant wie sie arbeiten, wenn diese die Möglichkeit hat Sie in Arbeit zu vermitteln, die Ihren Leistungsanspruch noch mehr senkt als Ihre derzeitigen Beschäftigungen sind Sie verpflichtet diese anzunehmen. Wenn die Vorsprache in der Leistung geplant ist, könnte es sein, dass Sie durch den Zufluss des Einkommens ab Januar überzahlt wurden und Ihre arge das so handhabt dass Sie dazu befragt werden sollen oder das die wissen wollen ob Sie verrechnen dürfen, das ist aus meiner Sicht aber eher unwahrscheinlich! Ich denke es handelt sich um ein Vermittlergespräch zu dem der Vermittler verpflichtet ist Sie einzuladen, bei dem eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen wird und über die beruflichen perspektiven gesprochen wird, also denk ich etwas ganz harmloses!

Danke für die Antwort!
da ich keine festen Arbeitstage, sondern nach Bedarf arbeite, kann ich der ARGE auch nicht sagen, wann ich arbeite und wann nicht, alsdo Denk ich dass eine Trainingsmaßnahme nicht in Frage kommt, denn sonst sind JObs weg, da ich nur aufgrund meines Sohnes vormittags arbeiten kann. Und mir den Job wegnehmen, mit dem ich ja meine bedürftigkeit mindere, dürfen die glaube ich, nicht.

Gruss Karin, ich werde abwarten was am Donnerstag passiert.

Hallo Karin,
Die Jobs bringen Dir nur wenig Geld und keine Sozialversicherungsbeiträge! Und der ARGE fast gar nichts ! Du minderst Deine Bedürftigkeit ja gerade mal um ca. 90 Euro im Monat, also gut wie gar nicht, da Du ja eine erhöhten Bedarf durch Arbeit hast. Mit Kind dürftest Du aber mindestens(!) 800 Euro an Sozialleistungen beziehen (Kinderwohngeld eingerechnet) es sind also gerade mal ca. 12% ,die Du selbst verdienst! Ca. 88 % zahlen also die anderen Arbeitnehmer für Dich !

Die ARGE wird (wenn der pAp ordentlich arbeitet) alles dran setzen, damit Du einen vernünftigen regelmäßigen Job annimmst von dem Du Dich und Deinen Sohn allein ernähren kannst! Mit einem Minijob auf Abruf ist das doch nicht getan! Sie nehmen Dir nicht den Job weg, aber wenn sie Dir etwas höherwertiges vorschlagen und der potentielle Arbeitgeber zurückmeldet „hat sich nie vorgestellt“, kann das Geld gekürzt werden, da dein Verhalten in diesem Falle unwirtschaftlich ist.

Du bist per Gesetz (vgl. §2 SGB II) und § 10 SGB II (http://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html) nämlich verpflichtet JEDE zumutbare Arbeit anzunehmen! Zumutbar ist alles was du machen kannst! Auch Mc Donalds, Putzen, was es eben in Deiner Region auf dem Arbeitsmarkt gibt.
Ein Job wo Du nur 160 - 220 Euro verdienst und den Rest der Steuerzahler zahlen soll…das kann nicht richtig sein!

Wenn dein Sohn nur bis 13h im Kindergarten sein kann, dann besorge Dir wenigstens einen Job wo Du regelmäßig 4 Stunden täglich arbeiten kannst.
Ich weiß nicht in welcher Stadt Du wohnst, aber bei uns gibt es diese „zumutbaren Tätigkeiten“ wie Sand am Meer.
Von der ARGE kannst Du auch eine sog „Dringlichkeitsbescheinigung“ für eine längere Kindergartenbetreuung bekommen.

Andernfalls wird Dich die ARGE weiter nerven. Und das zu recht. Es ist nämlich auch ihre Aufgabe zu gucken, dass jeder der irgendwie kann (also nicht zu krank oder zu behindert dazu ist) seine Brötchen selbst verdient und nicht von den Steuergeldern lebt.
HarzIV ist eine Nothilfeleistung, die Übergangsweise gezahlt wird. Aber es kann niemals ein Dauerzustand sein.

Gerade bei einem solchen Abrufjob kommt eine Aktivierungsmaßnahme in Frage!
Du kannst ja auf Abruf dann die Maßnahme verlassen und hinterher oder am nächsten Tag wiederkommen. Dann musst Du halt nachweisen dass Du gearbeitet hast. Dafür sind Aktivierungsmaßnahmen da! Wenn Du also länger als die angegeben 4 Stunden pro Woche + Fahrzeit von der Maßnahme abwesend bist, weiß die Arge dass da was faul ist…

Geh mal auf www. Arbeitsagentur.de, klicke auf Jobbörse ,gib "Arbeit "und Deine Stadt ein. Du wirst vermutlich erstaunt sein wieviel Halbtagsstellen Du Dich bewerben könntest… lass Dir von der ARGE mal Deine „Benutzerdaten für die Jobbörse“ geben und such Dir was Vernünftiges! Abruf-Minijobs sind geeignet für Mütter, deren Männer arbeiten, wenn Sie ein zusätzliches Urlaubsgeld verdienen wollen…für Alleinerziehende ist es notwendig einer vernünftigen regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen(!) Tätigkeit nachzugehen um das Geld zum Leben zu verdienen. Also bewerben bewerben und nicht auf dem Minijob ausruhen !

Viel Glück und viel Erfolg!

Gruß Doris

:smiley:anke für die Antwort!

da ich keine festen Arbeitstage, sondern nach Bedarf arbeite,
kann ich der ARGE auch nicht sagen, wann ich arbeite und wann
nicht, alsdo Denk ich dass eine Trainingsmaßnahme nicht in
Frage kommt, denn sonst sind JObs weg, da ich nur aufgrund
meines Sohnes vormittags arbeiten kann. Und mir den Job
wegnehmen, mit dem ich ja meine bedürftigkeit mindere, dürfen
die glaube ich, nicht.

Hallo Karin,

grundsätzlich beträgt der Freibetrag 100,- € im Monat. Bestimmte % werden als Aufwendung evtl. mitberechnet.

Bei der Stundenangabe geht es darum, dass Du bei einer wöchentlichen Stundenanzahl von 14,9 Stunden als arbeitslos zählst und ab 15 Wochenstunden nicht mehr als arbeitslos. Ich glaube nicht, dass die Mitarbeiter bei der ARGE genaue Zeitangaben benötigen, es sei denn, dass Sie bei Dir Schwarzarbeit vermuten!?

Die Termine musst Du bei der ARGE unbedingt einhalten, sonst könnest Du eine Sanktion von 10% bekommen. Geringfügige Tätigkeiten sind kein Grund, zu den Terminen nicht zu erscheinen!

Du solltest laut Gesetz versuchen, einen sozialversicherungspflichtigen Job zu bekommen (über 400 €).

Viele Grüße

Gaus

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe seit Ende Januar einen Minijob, bei dem ich pro Monat
160 Euro verdiene.Laut Arbeitsvertr. arbeite ich flexibel 4
Stunden/Woche. Dann hab ich noch einen Minijob bei dem ich, je
nach dem ca. 50-75 Euro im Monat verdiene, auch flexibel.
Nun habe ich schon wieder eine Einladung der ARGE für nächste
Woche. Könnte es sein, dass die genau wissen wollen an welchen
Tagen ich wie lange arbeite, weil das geht aus meinen
Arbeitsverträgen nicht hervor, da ich flexibel arbeite.

Könnt ihr mir weiter helfen?
Gruss Karin