Hallo Karin,
Die Jobs bringen Dir nur wenig Geld und keine Sozialversicherungsbeiträge! Und der ARGE fast gar nichts ! Du minderst Deine Bedürftigkeit ja gerade mal um ca. 90 Euro im Monat, also gut wie gar nicht, da Du ja eine erhöhten Bedarf durch Arbeit hast. Mit Kind dürftest Du aber mindestens(!) 800 Euro an Sozialleistungen beziehen (Kinderwohngeld eingerechnet) es sind also gerade mal ca. 12% ,die Du selbst verdienst! Ca. 88 % zahlen also die anderen Arbeitnehmer für Dich !
Die ARGE wird (wenn der pAp ordentlich arbeitet) alles dran setzen, damit Du einen vernünftigen regelmäßigen Job annimmst von dem Du Dich und Deinen Sohn allein ernähren kannst! Mit einem Minijob auf Abruf ist das doch nicht getan! Sie nehmen Dir nicht den Job weg, aber wenn sie Dir etwas höherwertiges vorschlagen und der potentielle Arbeitgeber zurückmeldet „hat sich nie vorgestellt“, kann das Geld gekürzt werden, da dein Verhalten in diesem Falle unwirtschaftlich ist.
Du bist per Gesetz (vgl. §2 SGB II) und § 10 SGB II (http://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html) nämlich verpflichtet JEDE zumutbare Arbeit anzunehmen! Zumutbar ist alles was du machen kannst! Auch Mc Donalds, Putzen, was es eben in Deiner Region auf dem Arbeitsmarkt gibt.
Ein Job wo Du nur 160 - 220 Euro verdienst und den Rest der Steuerzahler zahlen soll…das kann nicht richtig sein!
Wenn dein Sohn nur bis 13h im Kindergarten sein kann, dann besorge Dir wenigstens einen Job wo Du regelmäßig 4 Stunden täglich arbeiten kannst.
Ich weiß nicht in welcher Stadt Du wohnst, aber bei uns gibt es diese „zumutbaren Tätigkeiten“ wie Sand am Meer.
Von der ARGE kannst Du auch eine sog „Dringlichkeitsbescheinigung“ für eine längere Kindergartenbetreuung bekommen.
Andernfalls wird Dich die ARGE weiter nerven. Und das zu recht. Es ist nämlich auch ihre Aufgabe zu gucken, dass jeder der irgendwie kann (also nicht zu krank oder zu behindert dazu ist) seine Brötchen selbst verdient und nicht von den Steuergeldern lebt.
HarzIV ist eine Nothilfeleistung, die Übergangsweise gezahlt wird. Aber es kann niemals ein Dauerzustand sein.
Gerade bei einem solchen Abrufjob kommt eine Aktivierungsmaßnahme in Frage!
Du kannst ja auf Abruf dann die Maßnahme verlassen und hinterher oder am nächsten Tag wiederkommen. Dann musst Du halt nachweisen dass Du gearbeitet hast. Dafür sind Aktivierungsmaßnahmen da! Wenn Du also länger als die angegeben 4 Stunden pro Woche + Fahrzeit von der Maßnahme abwesend bist, weiß die Arge dass da was faul ist…
Geh mal auf www. Arbeitsagentur.de, klicke auf Jobbörse ,gib "Arbeit "und Deine Stadt ein. Du wirst vermutlich erstaunt sein wieviel Halbtagsstellen Du Dich bewerben könntest… lass Dir von der ARGE mal Deine „Benutzerdaten für die Jobbörse“ geben und such Dir was Vernünftiges! Abruf-Minijobs sind geeignet für Mütter, deren Männer arbeiten, wenn Sie ein zusätzliches Urlaubsgeld verdienen wollen…für Alleinerziehende ist es notwendig einer vernünftigen regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen(!) Tätigkeit nachzugehen um das Geld zum Leben zu verdienen. Also bewerben bewerben und nicht auf dem Minijob ausruhen !
Viel Glück und viel Erfolg!
Gruß Doris
anke für die Antwort!
da ich keine festen Arbeitstage, sondern nach Bedarf arbeite,
kann ich der ARGE auch nicht sagen, wann ich arbeite und wann
nicht, alsdo Denk ich dass eine Trainingsmaßnahme nicht in
Frage kommt, denn sonst sind JObs weg, da ich nur aufgrund
meines Sohnes vormittags arbeiten kann. Und mir den Job
wegnehmen, mit dem ich ja meine bedürftigkeit mindere, dürfen
die glaube ich, nicht.