Ich bekomme seit 1996 eine Berufsunfähigkeitsrente, und kann davon leben.
Im Jahre 2004 habe ich geheiratet und lebe mit meiner Frau die Hartz IV bezieht in einer gemeinsamen Wohnung.
Nun bekomme ich ständig Einladungen von der Arge.
Nach einer telefonischen Anfrage erkläte mir mein Sachbearbeiter, dass ich als Hartz IV Empfäger geführt werde da ich mit
meiner Frau zusammen eine Bedarfsgemeinschft bilde,
bekomme jedoch kein Hartz IV ausgezahlt, da dieser Betrag mit der Rente verrechnet wird.
Ich solle nun eine Bescheinigung unterschreiben welche der Arge berechtigt von meinem Hausarzt Unterlagen anzufordern, bzw.
solle ich mich zu einer Untersuchung zu einen Amtsarzt begeben.
Frage 1: Ist die Arge hierzu berechtigt, obwohl sie keinen Cent an mich bezahlt ?
Frage 2: Kann die Arge mich in diesem Falle zu einem 1-Euro-Job zwingen ?
Frage 3: Was passiert wenn ich nicht reagiere. Kann die Arge das Geld meiner Frau streichen, bzw. kürzen, da es bei mir nchts zu kürzen gibt ?
Standort: Hamburg