Hartz IV 3 MonMiete für verstorbene Mutter zahlen?

Liebe Wissenden!

Eine rein fiktive Frage, nehmen wir an, folgender Fall würde passieren:

Herr A ist Hartz IV Empfänger.
Vor ein paar Tagen ist seine Mutter verstorben. Diese hatte vorgesorgt und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, die ja nun die Beerdigungskosten übernimmt.

Der Sohn hat der Wohnungsbaugenossenschaft wo Mama A wohnhaft war, den Tod der Mutter zeitnah mitgeteilt.

Was wäre bei solch einem Fall zu beachten?

Muss der Sohn als Hartz IV Empfänger noch 3 Monate Miete für die Mutter zahlen? Eigentlich kann er dies ja gar nicht…

Bin für alle Antworten dankbar!

die hamstermaus

Liebe Wissenden!
Eine rein fiktive Frage, nehmen wir an, folgender Fall würde
passieren:
Herr A ist Hartz IV Empfänger.
Vor ein paar Tagen ist seine Mutter verstorben. Diese hatte
vorgesorgt und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, die
ja nun die Beerdigungskosten übernimmt.

Nicht nur das.
Geht man in dem fiktiven Fall davon aus, dass es außer A keine anderen Erben und auch keine anderen Mitmieter der Wohnung gibt?

Der Sohn hat der Wohnungsbaugenossenschaft wo Mama A wohnhaft
war, den Tod der Mutter zeitnah mitgeteilt.

Mitgeteilt, oder auch gekündigt? Denn das wäre seine Obliegenheit gewesen. Schließlich sieht das Gesetzt Fortsetzung oder außerordentliche Kündigung vor, mehr, noch mehr.

Was wäre bei solch einem Fall zu beachten?

Wenn A nicht Mitmieter war, kündigen. Neben anderen Erledigungen i.Zus. mit einem Todesfall.

Muss der Sohn als Hartz IV Empfänger noch 3 Monate Miete für
die Mutter zahlen? Eigentlich kann er dies ja gar nicht…

A bezahlt dies aus dem Erbe und dem Zufluss der Sterbegeldversicherung.
Dies ist zumutbar, auch wenn dadurch das Begräbnis finanziell günstiger gestatltet werden muss, als es geplant. Es sei den der Erblasser hat den Erben per Testament damit beschwert. Dann wird es komplizierter.

Danke Schritt2!!!