Hartz IV Anspruch bei angemeldetem Urlaub nach dem Studium?

Ich habe eine Frage zum Zeitpunkt des Anspruches auf Hartz IV nach dem Studium.

Hartz IV darf man als Student erst NACH der Exmatrikulation beantragen. 
Wenn dies der Fall ist aber man eine Woche später nach Meldung 3 Wochen lang im Ausland ist (Geschenk der Eltern zum Abschluss) und dies bereits direkt angibt, hat man dann Anspruch auf (anteilige) Zahlung ab der Meldung?

Während des Bezugs von Hartz IV hat man ja generell Anspruch auf Urlaub und darf abwesend sein, muss es nur melden.

Darf ein Arbeitsamt die rückwirkende Zahlung verweigern, obwohl man sich korrekt direkt nach der Exmatrikulation meldet und direkt angibt, dass man abwesend sein wird?

Miete, Krankenkassenbeiträge müssen ja auch bei Abwesenheit bezahlt werden und es ist nachzuweisen, dass die Reise von den Eltern gezahlt wurde als Geschenk. 

Das man eventuell nicht 100% bekommt, ok, aber gar keine finanzielle Leistung, ist das rechtens?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Antwort.

Hallo

Hartz IV darf man als Student erst NACH der Exmatrikulation beantragen. 

Den Antrag stellen kann man bestimmt schon vorher, und das sollte man auch. Dass man erst am Tag nach der Exmatrikulation Geld kriegt, das ergibt sich wohl sowieso aus den Angaben, die man macht.

Wenn dies der Fall ist aber man eine Woche später nach Meldung 3 Wochen lang im Ausland ist (Geschenk der Eltern zum Abschluss) und dies bereits direkt angibt, hat man dann Anspruch auf (anteilige) Zahlung ab der Meldung?

Anspruch hat man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Während des Bezugs von Hartz IV hat man ja generell Anspruch auf Urlaub und darf abwesend sein, muss es nur melden.

Früher reichte es nicht, den Urlaub zu melden, er musste genehmigt werden. Ich glaub eigentlich nicht, dass sie das geändert haben. - Nein, scheint nicht so:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/ortsabwes…

Ich weiß nicht, was die dazu sagen, aber wenn der Antrag erst eine Woche vorher gestellt wird, wird es mit der Genehmigung schon rein zeitlich nichts werden. Und wenn man ohne vorherige Genehmigung fährt, dann kriegt man nichts. Es empfiehlt sich also, den Antrag frühzeitig zu stellen und auch schon direkt wegen dieser Reise zu verhandeln. Ich wäre da aber nicht zu optimistisch.

Darf ein Arbeitsamt die rückwirkende Zahlung verweigern, obwohl man sich korrekt direkt nach der Exmatrikulation meldet und direkt angibt, dass man abwesend sein wird?

Ich denke schon.

Miete, Krankenkassenbeiträge müssen ja auch bei Abwesenheit bezahlt werden und es ist nachzuweisen, dass die Reise von den Eltern gezahlt wurde als Geschenk. 

Muss diese Reise denn sofort nach dem Studium angetreten werden? Kann sie nicht verschoben werden? - Vielleicht lässt sich was verhandeln, dass sie die KV und Miete übernehmen. Ließe es sich begründen, dass diese Reise nötig ist, da sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht?

Eigentlich kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen, dass die einem Geld bewilligen, wenn man als erstes drei Wochen lang so offensichtlich rein gar nichts dafür tut und tun kann, um seinen Geldmangel abzustellen.

Viele Grüße

Danke für die Antwort.
Ich bin einen Monat vor der Exmatrikulation in Kontakt mit dem Arbeitsamt getreten und die haben mich abgewimmelt, dass man rein gar nichts machen könne, wenn nicht die Exmatrikulation vorliegt.
Ich wollte wenigstens schonmal wissen welche Unterlagen ich mitbringen müsse usw. Auch da wurde ich abgetan, mir könne man derzeit keine Auskunft geben. Wenn ich exmatrikuliert bin soll ich kommen. ich hab den Urlaub angesprochen und auch da wurde mir gesagt, dass solle ich im Erstgespräch NACH Exmatrikulation mit dem Berater absprechen. Das habe mich also unverzüglich gemeldet, als dies möglich war.

Hallo und guten Tag,
konkrete Rechtsauskünfte erteilen - wie in diesem Fall - sind unerlaubte Rechtsberatung !
MfG  USKO

Hallo,

die Ortsabwesenheit muss beantragt und bewilligt werden.
Ist man „unerlaubt“ in Urlaub und kommt einer Meldung des JobCenter nicht nach, wird unverzüglich eine Sperre verhängt.

Unter 25 Jahren und im Haushalt der Eltern wohnend ist ein Hartz-IV-Anspruch gesetzlich ausgeschlossen, mit einigen kleineren Ausnahmen.

Also die Fragen:
Wie alt ist die Studentin und wohnt sie noch bei den Eltern?

lG

Ich schließe mich der sehr guten Aussage von Simse Mine an, so ist nun mal die lage

Ich bin einen Monat vor der Exmatrikulation in Kontakt mit dem Arbeitsamt getreten und die haben mich abgewimmelt, dass man rein gar nichts machen könne, wenn nicht die Exmatrikulation vorliegt.

Einen Antrag müssen die annehmen, wenn man ihn stellt.
Aber Abwimmeln ist wohl deren Lieblingstätigkeit. Na, vielleicht sind die auch personell unterbesetzt.

Aber anscheinend ist das ja sowieso schon gelaufen, wenn ich es richtig verstehe …

Viele Grüße

Über 25 Jahre alt und nicht bei den Eltern wohnend :wink:

Sie haben eine rechtliche Frage. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Rechtsanwalt.