Ausgehend von folgender Situation: Umzug nach Trennung, Rausschmiss durch den Partner, so gut wie keine Möbel und keine Elektrogeräte (z. B. kein Kühlschrank, keine Waschmaschine) mehr und alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern, kein Vermögen.
Wenn eine Person, der bereits Hartz IV bewilligt wurde, in solch einer Situation einen Antrag auf Ersteinrichtung gestellt hat: Wann kann die Person erste notwendige Möbel anschaffen?
Angenommen, es bestünde die Möglichkeit, dass ihr jemand Geld leiht: Würden die Quittungen akzeptiert werden?
Wie gesagt: Die Genehmigung ist noch nicht da, aber der Antrag ist beim Amt eingegangen.
Wenn eine Person, der bereits Hartz IV bewilligt wurde, in solch einer Situation einen Antrag auf Ersteinrichtung gestellt hat: Wann kann die Person erste notwendige Möbel anschaffen?
Angenommen, es bestünde die Möglichkeit, dass ihr jemand Geld leiht: Würden die Quittungen akzeptiert werden?
Wohl eher nicht, das war einmal. In der Regel gibt’s die Sachen von gemeinnützigen Einrichtungen wie DRK, Caritas etc. Anspruch auf was Neues hat man nicht.
Wie gesagt die Genehmigung ist noch nicht da, aber der Antrag ist beim Amt eingegangen.
Vielen Dank!
Angenommen, es bestünde die Möglichkeit, dass ihr jemand Geld leiht: Würden die Quittungen akzeptiert werden?
Wohl eher nicht, das war einmal. In der Regel gibt’s die Sachen von gemeinnützigen Einrichtungen wie DRK, Caritas etc. Anspruch auf was Neues hat man nicht.
Ganz so ist es doch noch nicht.
Man bekommt schon noch eine Erstausstattung finanziert, ich kann mir aber vorstellen, dass es da mittlerweile Pauschalen gibt, deren Verbleib gar nicht so genau belegt werden muss. Ich weiß es aber nicht. Wenn man aber einen PC zur Verfügung hat, kann man das bestimmt einfach ergoogeln unter ‚alg ii erstausstattung‘.
Bei Alg II ist es grundsätzlich so, dass Sachen, die man kauft oder bezahlt, bevor sie bewilligt wurden, nicht mehr übernommen werden.
Allerdings gibt es das auch, dass die vorherige Einholung einer Bewilligung als unzumutbar gelten kann, was ich mir in diesem Fall zwar vorstellen kann.
Ich würde aber trotzdem lieber Druck machen, dass die sich beeilen (z. B. indem man dauernd anruft oder dort auf der Matte steht), weil ich befürchten würde, dass dann erst mühsam Widerspruch eingelegt und geklagt werden muss, bevor man da zu seinem Recht kommt.
Ach so, mir fällt gerade was auf: FAQ:1129, wahrscheinlich wird der Thread gelöscht.
Ach so, mir fällt gerade was auf: FAQ:1129, wahrscheinlich
wird der Thread gelöscht.
warum liegt hier vielleicht ein Verstoß gegen FAQ 1129 vor? Ich meine das ausdrücklich nicht böse, sondern würde es gern wissen, weil ich so jetzt kein Problem gesehen hätte. Und ich selber natürlich auch nicht gegen die FAQ verstoßen möchte.
warum liegt hier vielleicht ein Verstoß gegen FAQ 1129 vor?
Ok, ich hab nicht sehr genau gelesen. Der erste Absatz klingt für mich sehr persönlich, auch wenn das Wort „ich“ nicht direkt vorkommt. Wenn man aber den zweiten Absatz liest, dann ist da ja ganz ausdrücklich von „einer Person“ die Rede. Du hast also recht, und ich entschuldige mich fürs viel Wind um nichts machen.
Ausgehend von folgender Situation: Umzug nach Trennung,
Rausschmiss durch den Partner, so gut wie keine Möbel und
keine Elektrogeräte (z. B. kein Kühlschrank, keine
Waschmaschine) mehr und alleinerziehend mit zwei kleinen
Kindern, kein Vermögen.
Laut ARGE vom 28.08.08 (bei einem ähnlichen Fall: Frau im Frauenhaus, auf Wohnungssuche, kein Vermögen, keine Möbel etc.) wird für die Anschaffung von Möbeln und ähnlichem ein Darlehen gewährt.
ich wollte Dich wirklich nicht ärgern oder kritisieren, sondern war ehrlich nur daran interessiert zu wissen, wo der mögliche Verstoss sein könnte (beschäftige mich gerade persönlich damit, ob ich FAQ 1129 nun verinnerlicht habe oder nicht).
(Ich nehme an bzw. hoffe, man darf hier auch andere, speziellere Foren-Links nennen? Ansonsten bitte ich um Entschuldigung.)
Ich würde für allgemeine diesbzgl. Infos und auch für speziellere Fragen empfehlen: http://www.hartz.info
Sehr umfangreiche „Ratgeber“-Sammlung (hierfür besonders z. B. der „Ratgeber Umzug“ interessant sowie über Suchfunktion „Erstausstattung“), Musteranträge, Gesetze und Urteile usw., und vor allem sind die das Forum betreuenden Leute wirklich sehr gut informiert und in der Regel immer auf dem neuesten Stand.