Guten Tag,
ich bin neu hier und habe eine dringende Frage und hoffe sehr auf Eure Hilfe, denn ich weiß nicht mehr weiter.
Angenommen, eine Wohnung wurde genehmigt zum Umzug.
Jetzt kam ein Schreiben von der ARGE, in dem sie nicht berechnen und genehmigen können, da noch das Angebot fehlt bzgl. Gaszahlung. Hatte damit nie zu tun.
Dachte, dafür gibt es Richtlinien, die die ARGE kennt für einen 3-Personen-Haushalt und der entsprechenden Wohnungsgröße, denn man kann doch keinen Gasvertrag abschließen, wenn die Wohnung nicht genehmigt ist, und es gibt ja keine Richtwerte für Nutzung und Verbrauch.
Nun zur eigentlichen Frage:
Wegen Umzugskosten wurde gefragt, und immer wieder erklärte man, vorrangig sei in Eigenleistung zu gehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen könnten Umzugsfirmen in Anspruch genommen werden.
Hmmm, wenn man alleinerziehend ist mit einem Baby (3 Monate) und einem Jungen (17 Jahre), wie soll man da in Eigenleistung einen Umzug durchführen?
Es ist schwer vorstellbar, dass eine kleine Frau mit 2 Kindern einen großen Kleiderschrank oder 'ne Waschmaschine tragen kann. Freunde, Bekannte oder sonst jemand ist nicht da für Hilfe.
Wie kann man noch argumentieren, sodass Kostenvoranschläge für einen Umzug genehmigt werden?
Bitte helft mir, denn es ist eilig!
DANKE
Hi,
Angenommen, eine Wohnung wurde genehmigt zum Umzug.
Jetzt kam ein Schreiben von der ARGE, in dem sie nicht berechnen und genehmigen können, da noch das Angebot fehlt bzgl. Gaszahlung. Hatte damit nie zu tun.
[…] denn man kann doch keinen Gasvertrag abschließen, wenn die Wohnung nicht genehmigt ist, und es gibt ja keine Richtwerte für Nutzung und Verbrauch.
Doch, die gibt es. Den Hausbesitzer anrufen und fragen, wer der Gasversorger ist. Dann dort anrufen und nachfragen. Die schätzen dann aufgrund des Verbrauchs des Vormieters bzw. anhand der Quadratmeterzahl.
Gruß
Anja
Etwas praxisfremd
Hallo
[MOD] Vorzitat wg. FAQ-Verstoßes gelöscht
Und du meinst, man findet überall 17-Jährige, die für eine Pizza und reichlich Wasser einen Umzug tätigen? Waschmaschine, Spülmaschine, Kühlschrank, Herd, Kleiderschränke, Betten, mehrere Umzugskisten runtertragen (aus dem wie vielten Stock?), zur anderen Wohnung hintragen und hinterher wieder rauftragen (in den wie vielten Stock?) und dort die evtl. auseinandergebauten Möbel wieder zusammenbauen und die Hausgeräte anschließen?
Der ist etwas praxisfremd, dieser Vorschlag.
Oder denkst du, Alg-2-Empfänger haben nur eine Campingeinrichtung?
Viele Grüße
Simsy
Druck machen
Hallo
Freunde, Bekannte oder sonst jemand ist nicht da für Hilfe.
Wie kann man noch argumentieren, das Kostenvoranschläge für einen Umzug genehmigt werden?
Möglicherweise helfen da gar keine Argumente, sondern nur Druck. Ich würde mich in der Situation jedenfalls nicht mehr auf Argumente verlassen.
Ich würde per Einschreiben mit Rückschein die bereits bekannten Argumente kurz und klar wiederholen, und dass augenblicklich ein Umzugsunternehmen beauftragt werden muss, da ansonsten die Arge für die Folgeschäden haftbar gemacht wird. Und dass man sofort Klage einreichen wird, wenn man nicht umgehend bis spätestens … Antwort erhält.
Meistens kommt man auf die Tour am weitesten.
Viele Grüße
Simsy
Druck erzeugt Gegendruck
Hallo,
Möglicherweise helfen da gar keine Argumente, sondern nur
Druck. Ich würde mich in der Situation jedenfalls nicht mehr
auf Argumente verlassen.
Ich würde per Einschreiben mit Rückschein die bereits
bekannten Argumente kurz und klar wiederholen, und dass
augenblicklich ein Umzugsunternehmen beauftragt werden muss,
da ansonsten die Arge für die Folgeschäden haftbar gemacht
wird. Und dass man sofort Klage einreichen wird, wenn man
nicht umgehend bis spätestens … Antwort erhält.
Also ich würde nochmals persönlich zum Ansprechpartner fahren und die Dinge darlegen, die die Umzugskostenbeihilfe rechtfertigen bzw. warum ein Umzug aus eigener Kraft nicht möglich ist. Das Beispiel mit den Freunden deines Sohnes fand ich sehr hilfreich. Was würdest du machen, wenn es gar keine Beihilfe gäbe? Irgend ein Weg wird sich sicherlich finden. Und noch mal klar von meiner Seite: Nicht aufbrausendes und trotziges Verhalten bewirken bei einer Sozialbehörde etwas, sondern vielmehr eine ruhige und sachliche Kommunikation. Glaube mir: Wer den Sachbearbeiter auf seine Seite ziehen kann, dem steht dessen Wohlwollen zur Verfügung. Und mit diesem Wohlwollen lassen sich Situationen besser entschärfen, als mit unüberlegten Drohgebärden. Ausserdem kann es passieren, dass mit der ,freundlichen Tour" auch mal beide Augen zugedrückt werden und im Normalfall nicht mögliche Förderungen dennoch zugebilligt werden.
Meistens kommt man auf die Tour am weitesten.
Das Gegenteil ist der Fall.
Viele Grüße!
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Hallo Simsy
Und du meinst, man findet überall 17-jährige, die für eine
Pizza und reichlich Wasser einen Umzug tätigen?
Also mein (16-jähriger) Sohn hat wie doll mit angepackt, auch noch sein gleichaltriger Cousin - und noch einige Bekannte und Freunde.
Und ich hatte auch nicht das Geld, diese zu bezahlen, also habe ich sie beköstigt.
Es sind nicht alle Jugendlichen so geldgeil, wie es uns die Medien weismachen wollen! Die meisten (zumindest die, die ich kenne) sind sehr hilfsbereit.
Der ist etwas praxisfremd, dieser Vorschlag.
Oder denkst du, Alg-2-Empfänger haben nur eine
Campingeinrichtung?
Hab ich nirgends behauptet!
Aber warum sollte sich ein Alg-2-Empfänger nicht erstmal bemühen, Hilfe zu finden, bevor die Allgemeinheit das tragen muss?
Als nicht ALg-2-Empfänger muss ich das doch auch alleine organisieren, oder nicht?
Gruß
Sonja
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Hallo
Also mein (16-jähriger) Sohn hat wie doll mit angepackt, auch noch sein gleichaltriger Cousin - und noch einige Bekannte und Freunde.
Und die haben den kompletten Umzug ganz alleine gemeistert?
Oder denkst du, Alg-2-Empfänger haben nur eine Campingeinrichtung?
Hab ich nirgends behauptet!
Aber irgendwie fehlt bei deinem Vorschlag der Transport der Möbel von der ersten Wohnung zur zweiten Wohnung.
Viele Grüße
… oder macht Eindruck
Hallo
Also ich würde nochmals persönlich zum Ansprechpartner fahren und die Dinge darlegen, die die Umzugskostenbeihilfe rechtfertigen bzw. warum ein Umzug aus eigener Kraft nicht möglich ist.
Ich hatte den Eindruck, dass dies bereits mehrmals erfolglos geschehen ist, alle Argumente schon vorgebracht worden sind, und dass deswegen noch weitere Argumente gesucht werden.
…
Meistens kommt man auf die Tour am weitesten.
Das Gegenteil ist der Fall.
Insbesondere im Umgang mit öffentlichem Dienst (nicht nur) habe ich aber eigentlich immer genau diese Erfahrung gemacht.
Es müssen nur zwei Dinge zutreffen:
- Man muss trotz allem höflich, sachlich und freundlich bleiben und einen vernünftigen Eindruck machen.
- Man muss im Recht sein.
Viele Grüße
Simsy
Wer Eindruck machen will, der kaufe sich ein Pferd
Hallo,
Ich hatte den Eindruck, dass dies bereits mehrmals erfolglos
geschehen ist, alle Argumente schon vorgebracht worden sind,
und dass deswegen noch weitere Argumente gesucht werden.
Diesen Eindruck hatte ich nicht… Vielmehr glaube ich, dass die Betroffene keinen ,guten Draht" zum Bearbeiter hat und zunächst gar keine fundierten Argumente vortragen konnte.
Insbesondere im Umgang mit öffentlichem Dienst (nicht nur)
habe ich aber eigentlich immer genau diese Erfahrung gemacht.
Es müssen nur zwei Dinge zutreffen:
- Man muss trotz allem höflich, sachlich und freundlich
bleiben und einen vernünftigen Eindruck machen.
- Man muss im Recht sein.
Und warum empfiehlst du den Leuten, so mächtig auf die Pauke zu hauen? Und warum empfiehlst du, Widersprüche einzulegen, wo gar kein Widerspruch möglich ist?
Das passt gar nicht zu deinen o. g. Kriterien. Es ist
- nicht höflich, sachlich und freundlich und macht erst recht keinen guten Eindruck, sofort mit irgend welchen überzogenen Maßnahmen zu drohen, und
- zeigt genau deine Widerspruchsmentalität, dass du oft genug gar nicht weißt, zu welchem Zeitpunkt man überhaupt im Recht sein kann.
Viele Grüße!
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Hallo, Ihr Lieben und liebe Sonja,
ich danke Euch erst einmal für die Infos, die ich erhalten habe in so kurzer Zeit.
Und du meinst, man findet überall 17-jährige, die für eine Pizza und reichlich Wasser einen Umzug tätigen?
Also mein (16-jähriger) Sohn hat wie doll mit angepackt, auch noch sein gleichaltriger Cousin - und noch einige Bekannte und Freunde.
Und ich hatte auch nicht das Geld, diese zu bezahlen, also habe ich sie beköstigt.
Es sind nicht alle Jugendlichen so geldgeil, wie es uns die Medien weismachen wollen! Die meisten (zumindest die, die ich kenne) sind sehr hilfsbereit.
Ich danke auch für den Tipp mit dem großen Jungen – wird auf jeden Fall mit aufgegriffen – ist aber einfacher gesagt als getan. 
Der ist etwas praxisfremd, dieser Vorschlag.
Oder denkst du, Alg-2-Empfänger haben nur eine Campingeinrichtung?
Hab ich nirgends behauptet!
Aber warum sollte sich ein Alg-2-Empfänger nicht erstmal bemühen, Hilfe zu finden, bevor die Allgemeinheit das tragen muss?
Als nicht ALG-2-Empfänger muss ich das doch auch alleine organisieren, oder nicht?
Was die Finanzierung durch die ARGE angeht, so ist mir auch nicht Wohl bei dem Gedanken, dass öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden müssen. Daher der Vorschlag, eine Steuerrückzahlung (da die Alleinerziehende 2008 noch arbeitete) für den Umzug zu nutzen. Dieses Geld wäre auch, wenn in Arbeit, für den Umzug verwendet worden. Dies wurde jedoch abgelehnt, und die Zahlung wird als Einkommen laufend verrechnet werden.
Andere finanzielle Mittel stehend nicht zur Verfügung.
Gruß
Sonja
Gruß Bella
Hallo
Und die haben den kompletten Umzug ganz alleine gemeistert?
Ich selber habe auch mit angepackt - und auch noch einige Nachbarn, Bekannte u. Freunde, die ich mobilisieren konnte.
Aber die Jungs waren irgendwie diejenigen mit am meisten Eifer *lächel*.
Aber es geht hier doch gar nicht um MEINEN Umzug sondern darum, um Alternativen aufzuzeigen.
Aber irgendwie fehlt bei deinem Vorschlag der Transport der
Möbel von der ersten Wohnung zur zweiten Wohnung.
ich habe mir einen Wagen dafür geliehen. Das ist allemal günstiger als ein Umzugsunternehmen. Den können die Jugendlichen selbstverständlich nicht fahren, das muss ein Erwachsener machen.
Gruß
Sonja
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hallo Bella,
die Dame findet bestimmt Argumentationen, ihrem 17-Jährigen den Umzug bzw. die Hilfe „schmackhaft“ zu machen.
Schließlich bekommt der ja auch ein neues Zimmer - und vielleicht kann man ihm etwas Schönes als „Dankeschön“ in Aussicht stellen?
Ich bin mir sicher, die Dame wird ihren „Bengel“ samt Kumpels motiviert bekommen, Mütter sind ja doch sehr erfinderisch 
Viel Erfolg!
Sonja
Hallo
Und die haben den kompletten Umzug ganz alleine gemeistert?
Ich selber habe auch mit angepackt - und auch noch einige Nachbarn, Bekannte u. Freunde, die ich mobilisieren konnte.
Nun ist aber von einer alleinerziehenden Mutter die Rede, die noch ein kleines Kind hat, für das keine Fremdbetreuung zur Verfügung steht.
Und dass es keine Bekannten oder Freunde gibt, die mithelfen würden, wurde auch schon gesagt.
Aber es geht hier doch gar nicht um MEINEN Umzug
Es geht aber darum, dass du so einige Sachen als Selbstverständlichkeit voraussetzt, die vielleicht gar nicht gegeben sind.
ich habe mir einen Wagen dafür geliehen. Das ist allemal günstiger als ein Umzugsunternehmen.
Ja, aber erstens ist das auch nicht ganz billig und kann vom Alg-2-Satz nicht bezahlt werden, und zweitens muss den einer fahren können.
Den können die Jugendlichen selbstverständlich nicht fahren, das muss ein Erwachsener machen.
Du denkst dir das so einfach und selbstverständlich. Wer sagt, dass die in Frage stehende Mutter einen passenden Führerschein hat? Wer sagt, dass die in der Lage ist, ein ungewohntes Fahrzeug unfallfrei zu fahren, wenn nebenbei ihr Baby schreit?
Viele Grüße
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Hallo
Ich bin mir sicher, die Dame wird ihren „Bengel“ samt Kumpels motiviert bekommen,
Bist du dir nicht im klaren darüber, dass alleinerziehende Alg-2-Empfängerinnen (und meistens dann auch ihre Kinder) sehr oft eine schlechte gesellschaftliche Stellung haben und somit auch nicht so einfach die Klassenkameraden ihres Sohnes motivieren können?
Möglicherweise würden die alle nur peinlich berührt wegschauen, wenn sie da mit ihrem Kleinkind bei den Jugendlichen auftauchen und was davon erzählen würde, dass die beim Umzug helfen sollen.
Leuten, die es wirklich dringend nötig haben, wird nicht so leicht geholfen, die haben nämlich keine gute Ausstrahlung. Irgendwie attraktiv oder ‚cool‘ müssen die Leute schon sein, denen gern geholfen wird. Deshalb gibt es doch den Sozialstaat, sonst bräuchte man den doch nicht.
Viele Grüße
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Ach was
Hallo
Es ist 1. nicht höflich, sachlich und freundlich …,
Da kommt es auf die Formulierung an. Man kann auch Drohungen sehr freundlich und sachlich aussprechen.
sofort mit irgend welchen überzogenen Maßnahmen zu drohen …
Ich glaube nicht, dass es eine überzogene Maßnahme hier ist. Der Frau kann es immerhin passieren, dass sie mit ihren Möbeln in einer Wohnung steht, für die sie gar keinen Mietvertrag mehr hat. Und von ‚sofort‘ kann wohl auch nicht die Rede sein. Lies doch noch mal das UP, da steht was von ‚immer wieder erklärte man usw.‘, es zieht sich also schon eine Weile hin.
- zeigt genau deine Widerspruchsmentalität, dass du oft genug gar nicht weißt, zu welchem Zeitpunkt man überhaupt im Recht sein kann.
Willst du damit sagen, dass jemand, dem eine neue Wohnung bewilligt wurde, keinen Anspruch auf einen Umzug hat, wenn er den in Eigenleistung nicht schaffen kann?
Oder was meinst du mit ‚oft genug‘? Ist das nur so ein allgemeiner Angriff, der mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun hat?
Viele Grüße
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hallo Simsy Mone
Möglicherweise würden die alle nur peinlich berührt
wegschauen, wenn sie da mit ihrem Kleinkind bei den
Jugendlichen auftauchen und was davon erzählen würde, dass die
beim Umzug helfen sollen.
Versuch macht kluch… Es war lediglich eine ANREGUNG, manchmal denkt man an die nahegelegensten Dinge nicht.
Die betreffende Mutter wird sich aus den Antworten sicherlich die eine oder andere Anregung mitnehmen können. Vielleicht kann auch eine nette Nachbarin während des Umzugs ein paar Minuten mit aufpassen.
Wer weiß. ich kenne die Umstände nicht, daher nur der Versuch der Hilfestellung. Und wenn das Amt keine Unterstützung zahlt, dann muss sie sich ja zwangsläufig mit Alternativen beschäftigen.
achso… ich bin übrigens auch Alleinerziehend, wie passt das nun in dein Bild?
Leuten, die es wirklich dringend nötig haben, wird nicht so
leicht geholfen, die haben nämlich keine gute Ausstrahlung.
Irgendwie attraktiv oder ‚cool‘ müssen die Leute schon sein,
denen gern geholfen wird. Deshalb gibt es doch den
Sozialstaat, sonst bräuchte man den doch nicht.
Sorry, meinst du nicht, diese Aussage von dir ist jetzt dreist? Es gibt genauso viele unattraktive, uncoole Leute mit wie ohne ALG2-Bezug.
Aber lassen wir das, das wird jetzt zu sehr OT
Gruß
Sonja
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Hallo
achso… ich bin übrigens auch Alleinerziehend, wie passt das nun in dein Bild?
Welches Bild meinst du jetzt? Habe ich irgendwas allgemein über Alleinerziehende gesagt?
Leuten, die es wirklich dringend nötig haben, wird nicht so
leicht geholfen, die haben nämlich keine gute Ausstrahlung.
Sorry, meinst du nicht, diese Aussage von dir ist jetzt dreist? Es gibt genauso viele unattraktive, uncoole Leute mit wie ohne ALG2-Bezug.
Ich habe von *Leuten, die es wirklich dringend nötig haben* gesprochen, nicht von Alg2-Beziehern. Für mich ist weder klar, dass alle Alg-2-Bezieher Hilfe dringend nötig haben, noch dass alle, die Hilfe dringend nötig haben, Alg-2 bekommen.
Was ich meine, hat auch nur höchstens indirekt was mit dem Einkommen zu tun. Ich meine, wenn es einem richtig schlecht geht. Also, meistens sieht man dann nicht mehr so toll aus.
Viele Grüße
Um das Ganze jetzt mal abzuschließen:
Es ist 1. nicht höflich, sachlich und freundlich …,
Da kommt es auf die Formulierung an. Man kann auch Drohungen
sehr freundlich und sachlich aussprechen.
Bei einer Drohung kommt es hauptsächlich darauf an, wie sie aufgefasst wird. Deine ständigen Empfehlungen, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, werden den Hilfesuchenden in den meisten Fällen nur bedingt weiterhelfen. Oft wird auch derjenige, der übermäßig polterig und fordernd zu Tage tritt, genauer ,unter die Lupe" genommen. Soll heißen: In der Praxis fehlt den Mitarbeitern oft die Zeit für eine eingehende Untersuchung bzw. Prüfung des Falles. Nun kommt der Leistungsempfänger, nennen wir ihn mal Herr Großmaul, und zieht so richtig schön vom Leder. Folge: Der durch Herrn Großmaul angezählte Mitarbeiter stellt genauere Untersuchungen bei Unregelmäßigkeiten an, die er im Normalfall möglicherweise nicht angestellt bzw. überhaupt erst entdeckt hätte. Herr Großmaul hat sich also selbst ein Bein gestellt, indem jetzt aufgeflogen ist, dass er das Betriebskostenguthaben von 2006 nicht angezeigt hat…
Hast du die Moral von der Geschicht’ verstanden?
Und übrigens: In dem Fall von Herrn Großmaul kann die Behörde auch das Guthaben von 2006 noch nachträglich anrechnen.
- zeigt genau deine Widerspruchsmentalität, dass du oft genug gar nicht weißt, zu welchem Zeitpunkt man überhaupt im Recht sein kann.
Willst du damit sagen, dass jemand, dem eine neue Wohnung
bewilligt wurde, keinen Anspruch auf einen Umzug hat, wenn er
den in Eigenleistung nicht schaffen kann?
Nein.
Oder was meinst du mit ‚oft genug‘? Ist das nur so ein
allgemeiner Angriff, der mit dem vorliegenden Fall nichts zu
tun hat?
Es ist kein Angriff - eher eine feststellende Zusammenfassung einiger deiner Postings.
Viele Grüße!
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Moin,
Der Frau kann es immerhin passieren, dass sie mit ihren Möbeln
in einer Wohnung steht, für die sie gar keinen Mietvertrag
mehr hat.
Das ist zwar traurig, sagt aber mehr über „die Frau“ aus, als über die Arge. Ich bin zahllose Male in meinem Leben ohne Transportunternehmen umgezogen und alle anderen Leute die ich kenne ebenfalls, entweder weil ich ebenfalls das Geld dafür nicht gehabt hätte oder sparen wollte. Kein Geringverdiener kann sich ein Umzugsunternehmen leisten, soll aber mit seinen Steuerabgaben den Umzug „dieser Frau“ finanzieren?
Man muss den Leuten ja nun im wahrsten Sinne des Wortes nicht alles hinterhertragen.
Gruß
Marion
Gruß
Marion
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Kleiner Tipp das Arbeitsamt sucht sich immer den Billgsten raus und mit Europcar haben die Spezialverträge