Hartz IV Aufstocker, Arbeitsmarkt

Hallo, habe Teilzeitjob mit Wechselschicht. Möchte aufstocken mit ALG II, in wie weit muß ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Wochenarbeitszeit 15 Std.

Hallo, habe Teilzeitjob mit Wechselschicht. Möchte

aufstocken

mit ALG II, in wie weit muß ich dem Arbeitsmarkt zur

Verfügung

stehen? Wochenarbeitszeit 15 Std.

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Sinn ich auch bei
mehrmaligen lesen leider nicht recht verstehe. Die von
Ihnen angesprochene Leistung nach dem SGB II erhält nur
derjenige, der erwerbsfähig ist, also auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt in der Lage ist, mindestens
drei Stunden täglich zu arbeiten, tatsächlich auch
einer Erwerbstätigkeit nachkommt, die Ihnen zugemutet
werden kann, und dabei das mit der Arbeit erzielte
Einkommen unterhalb der Grenze des Existenzminimums
liegt. Dabei spielt eine Rolle, welche Gründe bestehen,
dass Sie „nur“ eine Wochenarbeitszeit von 15 Std. haben
und alles zumutbare tuen, mehr arbeiten zu können und
damit Ihr Einkommen zu verbessern. Vom Verfahren ist
ein Hartz-IV-Antrag zu stellen und unter
Berücksichtigung von vorhandenen Vermögen wird
abzüglich der Freibeträge das Einkommen auf den
Leistungsanspruch nach dem SGB II angerechnet.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch