Hartz IV Bedarfsgemeinschaft mit Mutter,

Ich bin 50 Jahre alt und lebe mit meiner 75 Jahre alten Mutter im selben Haushalt.
Meine Mutter ist Rentnerin.
Der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Da ich demnächst HartzIV beantragen muss, würde ich gerne wissen ob das Vermögen meiner Mutter eine Rolle Spielt und ob ich damit rechnen muss,dass das Amt mir mitteilt, das ich keinen Anspruch auf Hartz IV habe, da meine Mutter ein gewisses vermögen hat, welches erst verbraucht werden muss?

Ich weiß, das im Normalfall die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ihr Vermögen erst aufbrauchen müssen.Doch in meinen Fall bin ich mir gar nicht sicher ob ich in einer echten Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Sozialgesetze lebe. Ich würde es sehr merkwürdig finden, wenn meine Mutter Ihre erwachsene und volljährige Tochter in Ihren hohen Alter mit dem Geld unterstützen müsste, welches Sie sich mühsam im laufe Ihres Lebens zusammen gespart hat um im Alter ein finanzielles Sicherheitspolster zu haben.

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im voraus.

Guten Tag,
das kann ich leider nicht beantworten - aber die Beratungsstellen von Diakonie oder caritas können vor Ort da weiterhelfen.
Alles Gute!

Hallo,

ja, es ist eine Bedarfsgemeinschaft. Und das Vermögen wird hier angerechnet.

Aber es gibt Freibeträge (siehe:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/verm…

http://potsdam-nwb.verdi.de/personengruppen/erwerbsl…

http://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen

Hier einfach mal dioe Daten eingeben und berechnen lassen:

http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Viel Erfolg

@Darius 45127,
leider kann ich dir keine großen Hoffnungen machen.
Egal wer im Haushalt alles lebt, Eltern Freund, Kinder usw. wird zur Berechnung heran gezogen.
Sie müssen ihr Einkommen, wenn es über dem Hartz IV Satz liegt verwenden dich zu unterhalten.
Das gilt auch für das über dem Schonvermögen erspartem Geld oder Sachwerten.
Es sollte vor einem Hartz IV Antrag alles geregelt sein um keine zusätzlichen Überraschungen zu erleben.
Du hast Freibeträge, was man an Vermögen haben darf und deine Mutter auch. Der Freibetrag von deiner Mutter dürfte höher sein als deiner.
mfg falkoo

Hallo Darius,

Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist sie mit Sicherheit nicht. Jedoch definitv Mitglied der Haushaltsgemeinschaft.
Und doch, von Haushaltsgemeinschaften wird erwartet, dass sie sich gegenseitig unterstützen. Deswegen wird das Vermögen (mit den gleichen Freigrenzen wie beim Antragsteller = 11.250 EUR für Deine Mutter und 7.500 EUR für Dich) angerechnet. D.h. Das Vermögen deiner Mutter, das 18.750 EUR übersteigt muss für den laufenden Lebensunterhalt der Haushaltsgemeinschaft eingesetzt werden.
Gruß
R.

Es wird aber leider darauf hinaus laufen. Wenn deine Mutter beispielsweise ein Pflegegefall mit Betreuung oder gar ein Pflegeheim, dann würden sie auch zu dir kommen. Wie sich das mit dem Vermögensfreibetrag verhält ist zu prüfen.
MfG

hallo Darius 45217,
ich möchte dir auf deine Frage antworten.
Leider ist es so wie du es vermutest.
Als erstes muß ich fragen ob es eine große Wohnung ist oder sogar ein Haus.
Bei der Bedarfsgemeinschaft wird von deiner Mutter die komplette Rente angerechnet, falls du noch ALG I bekommst wird das auch mit angerechnet. Das Jobcneter fragt nach Kontoauszügen der letzten drei Monate von beiden.
Ihr könnte höchstens euren Vermieter fragen ob er den Mietsvertrag umschreiben tut, so das deine Mutter weiterhin als Hauptmieter und du als Untermieter geführt werdet und Du(sie) die Miete an den Vermieter selbst zahlst. Sprich mit deiner Mutter und mit dem Vermieter ob gehen würde. So würde nämlich von deiner Mutter nicht die Rente mit in die Bedarfsgemeinschaft mit eingehen und deine Mutter würde nicht mit in die Bedarftsgemeinschaft mit eingerechnet werden.
So wird dann nur deins gerechnet.
z. B. 382 ,00 Euro für dich

  • Euro deine Miete (50 % der gesamtMiete)

________________

das mußt du zum Leben haben

was dort raus kommt bekommst du als Harzt IV Leistung.

Wenn das mit dem Mietsvertrag nicht geht,
bekommst du und deine Mutter angerechnet nur 345,00 Euro vom Jobcenter in der Bedarfsgemeinschaft für jeden angerechnet.(siehe Aufstellung)

also + 345,00 Euro für dich

  • 345,00 Euro für deine Mutter
  • Gesamtmiete der Wohnung/Haus
    _________________________
    das müßtet ihr beide zum
    ================ Leben haben.

Dann wird weiter gerechnet;
Einkommen Mutter (Rente) + … Euro

falls du Einkommen hast,
dein Einkommen + … Euro
von deinem Einkommen
wird dann abgerechnet - 100,00 Euro
und noch irgendwelche
Freibeträge hängt vom Ein-
kommen ab - … Euro
(falls du kein Einkommen hast fällt das untere weg)und nur die Rente von deiner Mutter wird angerechnet
______________________________________________________
was hier raus kommt wird
dann gegen gerechnet.
…Euro

dann wird wieder weiter gerechnet:

untere Rechnung also Addition von Rente und evtl. deinem Einkommen mit den Abzügen von Freibetrag von 100 Euro und weiteren Freibeträgen wird gegen gerechnet mit dem was ihr haben müßt, wenn das untere schon mehr ist wie ihr haben müßt, bekommst du kein ALG II also Hartz IV.wenn das weniger ist wie oben ausgerechnet bekommt ihr zwei als Bedarfsgemeinschaft noch etwas. Oder die werden euch sagen das ihr euch an
das Sozialamt oder Wohngeldstelle wenden müßt um da Wohngeld oder noch Zuschüsse zu erhalten.
Dann heißt es , das deine Mutter dich mit beköstigen muß.
Ich hoffe du kannst mit der Aufstellung der Rechnung etwas anfangen, ansonsten kannst du mich über meine Email Adresse noch einmal anschreiben.
meine Email Adresse lautet. pucky2@web.de.
Mit freundlichem Gruß
Qualle2008 (carola)

Ich bin 50 Jahre

alt und lebe mit meiner 75 Jahre alten Mutter

im selben Haushalt.
Meine Mutter ist Rentnerin.
Der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Da ich demnächst HartzIV beantragen muss, würde ich gerne
wissen ob das Vermögen meiner Mutter eine Rolle Spielt und ob
ich damit rechnen muss,dass das Amt mir mitteilt, das ich
keinen Anspruch auf Hartz IV habe, da meine Mutter ein
gewisses vermögen hat, welches erst verbraucht werden muss?

Ich weiß, das im Normalfall die Mitglieder einer
Bedarfsgemeinschaft ihr Vermögen erst aufbrauchen müssen.Doch
in meinen Fall bin ich mir gar nicht sicher ob ich in einer
echten Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Sozialgesetze lebe.
Ich würde es sehr merkwürdig finden, wenn meine Mutter Ihre
erwachsene und volljährige Tochter in Ihren hohen Alter mit
dem Geld unterstützen müsste, welches Sie sich mühsam im laufe
Ihres Lebens zusammen gespart hat um im Alter ein finanzielles
Sicherheitspolster zu haben.

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im voraus.

Mit deiner Mutter bildest du KEINE Bedarfsgemeinschaft.

Ihr seid beide getrennte Haushalte. Entweder ihr macht einen Untermietvertrag oder die Kosten der Unterkunft werden durch zwei geteilt.

Deine Mutter ist nicht mehr für deinen Unterhalt verantwortlich.

tut mir leid aber nach meinem wissenstsand ist es so das das vermögend er eltern lt. sozgesetz mit einzubringen ist wenn die kinder mittelos werden
eine klassische bg besteht wenn einer für die kosten des anderen einsteht bzw. über das „vermögen“ des anderen verfügen kann klassisch gesprochen kommen sie zum bezahlen der rechnungen an das konto der mutter besteht ein fakt der bg
sicherlich gibt es vermögensfreibeträge die nicht anzurechnen sind aber wie hoch im einzelnen muss ich passen
hoffe cih konnte irgendwie helfen
mfg
david

Hallo,

doch, genau so ist es!

Ich hätte vor 10 Jahren auch nicht gedacht, daß ich genau so viel Stempelgeld bekomme, wie mein Nachbar, der noch nie in seinem Leben gearbeitet hat. Ich hätte vor 10 Jahren nicht gedacht, daß ich über 3 Mark für einen Liter Benzin zahlen muß. Ich hätte vor 10 Jahren nicht gedacht, daß ich als Handwerksmeister vom HiobCenter zu Tätigeiten gezwungen werde, die auf Hartz-Niveau, also weit unter der Lohnpfändungsgrenze liegen.

Hatte nicht einst Schwesterwelle gesagt, daß sich Arbeit lohnen muß? Verrückte Welt.

LG

Martin

Hallo,
gute Nachricht! Nein, du bildest mit deiner Mutter aufgrund deines Alters (über 25) keine Bedarfsgemeinschaft. Die Miete und Nebenkosten sind durch alle Personen im Haushalt zu teilen.

l.G.

Hallo, Darius! Leider ist es so, in einer Bedarfsgemeinschaft muß einer für den anderen zahlen. Aber Ihr habt jeder einen Freibetrag von 150€ pro Lebensjahr, macht 18750,00€(glaub ich).Was man vor der Anmeldung verbraucht hat und dann unter dem Teppich liegt, weiß niemand. Aber Du mußt 6 Monate rückwirkend alle Kontoauszüge vorlegen. Hol Dir mal beim Jobcenter das Heft „Arbeitslosengeld II / Sozialgeld“,BEVOR Du dich dort anmeldest. Alles Gute

Ich bin 50 Jahre alt und lebe mit meiner 75 Jahre alten Mutter

Hallo,
da deine Mutter bereits Rentnerin ist, bildet ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft mehr sondern lediglich eine Haushaltsgemeinschaft. Somit ist das Vermögen für die ARGE nicht mehr interessant. Es kann nur sein, dass geprüft wird, in wie weit deine Mutter dich finanziell unterstützen kann (Unterhalt gem. § 9 Abs. 5 SGB II). Hierzu sind alle Einnahmen der Mutter darzulegen. Aber auch alle Ausgaben sind zu berücksichtigen. Hier empfiehlt es sich dann alles an Rechnungen/ Belegen, Versicherungspolicen etc einzureichen, um die Einnahmen zu minimieren. Die Behörde muss hier jegliche, durch Belege nachgewiesene Ausgaben berücksichtigen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

VG
flottebiene

Hallo verehrter User,
Hinweis vorab:
Offizielle Korrespondenz jeglicher Art mit Dritten generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! –
Sie sollten sich mit Rechtsfragen generell an einen Fachanwalt wenden. Über den Anwalt können Sie ggf. auch einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht
beantragen, so daß Ihnen keine Kosten entstehen.
Gruß USKO

Keine Sorge, ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, denn Eltern haben nur bis zum 25. LJ für den Bedarf ihrere Kinder aufzukommen! Da Du in der selben wohnung lebst bekommst du als „Kosten der Unterkunft (KdU)“ die Hälfte(!) der Miete/Nebenkosten/Heizkosten anerkannt und eben den Regelsatz von 382 Euro dazu.

Gruß Gwen

hallo darius,

leider kann ich diese frage nicht zu 100% sicher beantworten und empfehle deshalb zum einen hier:

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

noch einmal genau nachzulesen. ich glaube fast, man muss beweisen, dass man nicht zusammen wirtschaftet, sonst setzen die voraus, dass man füreinander einstehen muss.
falls es hart auf hart kommt, muss man wohl den klageweg beschreiten. doch wie gesagt, ich bin mir nicht zu 100% sicher und empfehle deshalb, die frage noch einmal erneut an jemand anders zu richten.

mit frdl. grüßen,
hansemann.

ja das spielt eine Rolle, ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft, aber deine Mutter hat einen relativ hohen Freibetrag, mußt du mal über google ausrechnen

Hallo Darius 45127,

leider besteht nach meinem Dafürhalten hier eine Bedarfsgemeinschaft.
Der Mietvertrag läuft auf euch beide und ihr seid noch dazu in gerader Linie verwandt. Ob das Amt hier eine Wohngemeinschaft ohne gegenseitige Unterstützung annimmt ist sehr zweifelhaft.
Hier bleibt nur im Vorfeld einmal auszurechnen um wieviel das Vermögen Deiner Mutter ihr Schonvermögen übersteigt. Einen kurzen Überblick findest Du hier: http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-… und auf weiteren ähnlichen Seiten.
Ich persönlich finde es einen Skandal, wie in diesem reichen Land mit den Menschen umgegangen wird. Z.B. schenkt man den Banken die Milliarden, die sie verzockten, lässt ihnen aber ihre Gewinne; bezahlt von den Ärmsten (siehe Spekulationen mit Lebensmitteln der Deutschen Bank u.a.). Und dann ist hier kein Geld für die nötigsten Sozialleistungen? Muß man dann wirklich auf die Renten und die kleinen mühsam erarbeiteten Ersparnisse der Bürger zugreifen?
Ich hoffe, dass Du und Deine Mutter es einigermaßen gut hinbekommt.

LG
Franz57

Hallo,
Deine Mutter gehört nach meiner Ansicht nur bedingt zur Bedarfsgemeinschaft. Eltern zählen zur Bedarfsgemeinschaft mit unverheirateten Kindern unter 25. (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II; in Bezug auf
minderjährige Kinder: § 27 Abs. 2 Satz 3 SGB XII) Aber es werden mit Sicherheit die Kosten der Wohnung genau aufgedröselt zwischen Euch. Aber das Ersparte Deiner Mutter bleibt meiner Ansicht nach für das Sozialamt tabu!
Grüße