hallo Darius 45217,
ich möchte dir auf deine Frage antworten.
Leider ist es so wie du es vermutest.
Als erstes muß ich fragen ob es eine große Wohnung ist oder sogar ein Haus.
Bei der Bedarfsgemeinschaft wird von deiner Mutter die komplette Rente angerechnet, falls du noch ALG I bekommst wird das auch mit angerechnet. Das Jobcneter fragt nach Kontoauszügen der letzten drei Monate von beiden.
Ihr könnte höchstens euren Vermieter fragen ob er den Mietsvertrag umschreiben tut, so das deine Mutter weiterhin als Hauptmieter und du als Untermieter geführt werdet und Du(sie) die Miete an den Vermieter selbst zahlst. Sprich mit deiner Mutter und mit dem Vermieter ob gehen würde. So würde nämlich von deiner Mutter nicht die Rente mit in die Bedarfsgemeinschaft mit eingehen und deine Mutter würde nicht mit in die Bedarftsgemeinschaft mit eingerechnet werden.
So wird dann nur deins gerechnet.
z. B. 382 ,00 Euro für dich
- Euro deine Miete (50 % der gesamtMiete)
________________
das mußt du zum Leben haben
was dort raus kommt bekommst du als Harzt IV Leistung.
Wenn das mit dem Mietsvertrag nicht geht,
bekommst du und deine Mutter angerechnet nur 345,00 Euro vom Jobcenter in der Bedarfsgemeinschaft für jeden angerechnet.(siehe Aufstellung)
also + 345,00 Euro für dich
- 345,00 Euro für deine Mutter
- Gesamtmiete der Wohnung/Haus
_________________________
das müßtet ihr beide zum
================ Leben haben.
Dann wird weiter gerechnet;
Einkommen Mutter (Rente) + … Euro
falls du Einkommen hast,
dein Einkommen + … Euro
von deinem Einkommen
wird dann abgerechnet - 100,00 Euro
und noch irgendwelche
Freibeträge hängt vom Ein-
kommen ab - … Euro
(falls du kein Einkommen hast fällt das untere weg)und nur die Rente von deiner Mutter wird angerechnet
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was hier raus kommt wird
dann gegen gerechnet.
…Euro
dann wird wieder weiter gerechnet:
untere Rechnung also Addition von Rente und evtl. deinem Einkommen mit den Abzügen von Freibetrag von 100 Euro und weiteren Freibeträgen wird gegen gerechnet mit dem was ihr haben müßt, wenn das untere schon mehr ist wie ihr haben müßt, bekommst du kein ALG II also Hartz IV.wenn das weniger ist wie oben ausgerechnet bekommt ihr zwei als Bedarfsgemeinschaft noch etwas. Oder die werden euch sagen das ihr euch an
das Sozialamt oder Wohngeldstelle wenden müßt um da Wohngeld oder noch Zuschüsse zu erhalten.
Dann heißt es , das deine Mutter dich mit beköstigen muß.
Ich hoffe du kannst mit der Aufstellung der Rechnung etwas anfangen, ansonsten kannst du mich über meine Email Adresse noch einmal anschreiben.
meine Email Adresse lautet. pucky2@web.de.
Mit freundlichem Gruß
Qualle2008 (carola)
Ich bin 50 Jahre
alt und lebe mit meiner 75 Jahre alten Mutter
im selben Haushalt.
Meine Mutter ist Rentnerin.
Der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Da ich demnächst HartzIV beantragen muss, würde ich gerne
wissen ob das Vermögen meiner Mutter eine Rolle Spielt und ob
ich damit rechnen muss,dass das Amt mir mitteilt, das ich
keinen Anspruch auf Hartz IV habe, da meine Mutter ein
gewisses vermögen hat, welches erst verbraucht werden muss?
Ich weiß, das im Normalfall die Mitglieder einer
Bedarfsgemeinschaft ihr Vermögen erst aufbrauchen müssen.Doch
in meinen Fall bin ich mir gar nicht sicher ob ich in einer
echten Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Sozialgesetze lebe.
Ich würde es sehr merkwürdig finden, wenn meine Mutter Ihre
erwachsene und volljährige Tochter in Ihren hohen Alter mit
dem Geld unterstützen müsste, welches Sie sich mühsam im laufe
Ihres Lebens zusammen gespart hat um im Alter ein finanzielles
Sicherheitspolster zu haben.
Für eure Antworten bedanke ich mich schon im voraus.