Hartz IV Bedarfsgemeinschaft

Guten Tag,

ich lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehe Arbeitslosengeld II.
Frage:
Warum wird die Invalidenrente meines Partners im Vergleich zur normalen Altersrente voll angerechnet, bzw. als Einkommen angesehen?

Ich danke für die Rückantworten.

Gisela

Hallo Gisela,

soweit ich weiß, wird die Altersrente versteuert, während die Invalidenrente steuerfrei ist. Bei Hartz IV wird also bei der Altersrente ein Betrag für die Steuer berechnet, der dann nicht mit angerechnet wird, während die Invalidenrente voll angerechnet werden kann.

Viele Grüße
Tanja

Hallo Tanja,

immer wieder schön, wenn ich die spontane Hilfsbereitschaft erlebe. Ich danke Dir für Deine Auskunft und denke, dass das AA wohl im Recht ist.
Schade! So bleibt uns nur wenig Geld!

Dir auf Deinem weiteren Lebensweg alles Gute.

Gruß Gisela