Hartz IV - 'befohlener' Umzug - Renovierungshilfe?

Hallo!

Rudi Ratlos wurde aufgrund „Unangemessenheit des Wohnraumes“ (~ 78 m², 582 € Warmmiete) von der ARGE nahegelegt, sich nach einer neuen Bleibe umzusehen. Er ist auch fündig geworden, allerdings ist die neue Wohnung praktisch ein Rohbau (keine Tapeten an Wand und Decke, kein Fußbodenbelag o. Ä.).

Gibt es eine Beihilfe von der ARGE für die Renovierung bzw. der Herstellung der Bezugsfähigkeit? Und wenn ja: wie viel?

Insgesamt werden die 3 Personen (Rudi, seine Ehefrau und die gemeinsame Tochter) von der zu großen in die kleinere Wohnung (~ 70 m², 350 € WM) umziehen, falls das von Belang sein sollte.

Gruß
Mutschy

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Hallo!

„Unangemessenheit des Wohnraumes“ (~ 78 m², 582 € Warmmiete)

Das sind nur 3 m² zu viel. 3 Personen müssten Anspruch auf 45 + 15 + 15 m² haben.

Bei der Warmmiete kommt es allerdings auf die Gemeinde an, ob das angemessen ist.

Er ist auch fündig geworden, allerdings ist die neue Wohnung praktisch ein Rohbau (keine Tapeten an Wand und Decke, kein Fußbodenbelag o. Ä.).
Gibt es eine Beihilfe von der ARGE für die Renovierung bzw. der Herstellung der Bezugsfähigkeit? Und wenn ja: wie viel?

Es muss doch eine Beihilfe geben. Wovon sollte Rudi Ratlos das sonst zahlen?

Ich denke, die müsste in der tatsächlichen Höhe geleistet werden, zumindest der Materialkosten, wobei das Material natürlich auch irgendwie rangeschafft werden muss. Ich glaube nicht, dass Rudi Ratlos zu Fuß zum billigsten Baumarkt im Industriegebiet laufen muss, und dann ein paar Farbeimer, Tapeten und die Bodenbelagsrollen nach Hause tragen muss.

Viele Grüße
Simsy

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