Hartz IV: Behalten der Single-Wohnung, Widerspruch

Hallo,

kennt jemand einen definitiven Gesetzeslink o.ä. zu folgendem Sachverhalt in Sachen Hartz IV:

Single, alleinstehend, ohne Kinder
Wohnung 65 qm (2 Zimmer, Küche, Bad)
Kaltmiete: 330 Euro
Warmmiete: 400 Euro

Irgendwo hab ich läuten hören, dass einem Single nur 40-50 qm zugestanden werden.

Eine Bekannte von mir, der real ab 1.1.05 Hartz IV winkt, war beim Arbeitsamt, weil sie wissen wollte, ob sie ihre Wohnung (Angaben siehe oben) aufgeben muss.

Dort sagte man ihr, dass sie die nicht aufgeben müsse, aber weil die Wohnung größenmäßig die Richtlinien von den 40-50 qm überschreite, würde ihr nur die Kaltmiete bezahlt werden.

Stimmt das, wenn ja - ok, wenn nein, wie verhält es sich dann nun richtig (bitte Gesetzeslinks dann dazu zum Nachlesen).

danke…
mipiace

Moin,

kennt jemand einen definitiven Gesetzeslink o.ä. zu folgendem
Sachverhalt in Sachen Hartz IV:

natürlich gibt es dafür keinen Gesetzeslink :expressionless: !

Das wird (noch) in den Durchführungsbestimmungen geregelt und diese sind dann meist doch auch Einzelfallentscheidungen.

Es kann doch möglich sein, das ein Umzug nicht wirtschaftlich ist, wenn eine kleine Wohnung vielleicht nicht billiger zu finden ist.

Single, alleinstehend, ohne Kinder
Wohnung 65 qm (2 Zimmer, Küche, Bad)
Kaltmiete: 330 Euro
Warmmiete: 400 Euro

Irgendwo hab ich läuten hören, dass einem Single nur 40-50 qm
zugestanden werden.

Alle herumoxidierende Werte und Zahlen sind Richtwerte, wie die Entscheidung dann aussieht, wird im Einzelfall entschieden.

Tschüüüsss

Olaf

Hallo,

kennt jemand einen definitiven Gesetzeslink o.ä. zu folgendem
Sachverhalt in Sachen Hartz IV:

Single, alleinstehend, ohne Kinder
Wohnung 65 qm (2 Zimmer, Küche, Bad)
Kaltmiete: 330 Euro
Warmmiete: 400 Euro

Kannst du lange suchen, das wird von den Kommunen festgelegt. Hier(Bautzen) sind es wahrscheinlich höchstens 45qm und die passende Miete wird per Software ausgerechnet. Je nachdem wie alt das Haus ist usw…

Dort sagte man ihr, dass sie die nicht aufgeben müsse, aber
weil die Wohnung größenmäßig die Richtlinien von den 40-50 qm
überschreite, würde ihr nur die Kaltmiete bezahlt werden.

Ja das wird irgenwie ausgerechnet, sie muss einen Teil der Miete selbst bezahlen. Wie das in Orten wie München funktionieren soll, wo es keine leeren Wohnungen gibt ist mir ein Rätsel. Vielleicht sind die da ja auch gnädiger.

Stimmt das, wenn ja - ok, wenn nein, wie verhält es sich dann
nun richtig (bitte Gesetzeslinks dann dazu zum Nachlesen).

Telefonbuch/Deine Gemeinde/Sozialamt Da anrufen und nachfragen. Das Problem ist nur das es sein kann das noch gar nichts beschlossen wurde.

Gruss Jan