Guten Tag,
muss man als Hartz-IV-Empfänger bei der Aufnahme einer befristeten Stelle (4 Wochen) SV zahlen? Oder sind kurzfristige Jobs grundsätzlich befreit von der Zahlung der SV?
Danke für die Auskünfte. =)
Guten Tag,
muss man als Hartz-IV-Empfänger bei der Aufnahme einer befristeten Stelle (4 Wochen) SV zahlen? Oder sind kurzfristige Jobs grundsätzlich befreit von der Zahlung der SV?
Danke für die Auskünfte. =)
Hallo,
die Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen (2 Monate) setzt voraus, dass diese Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Bei arbeitssuchend gemeldeten Personen wird grundsätzlich jedoch Berufsmäßigkeit angenommen, so dass direkt Versicherungsüflicht eintritt. Ausnahme: Es handelt sich gleichzeitig um eine geringfügig entlohnte (400 €) Beschäftigung.
Hier zum Nachlesen:
http://www.versicherungswissen.org/Geringfuegigkeits…
Gruß Woko