dafür gibt es keine Rechtsgrundlage
Hallo,
Er sollte eine Wandlung beantragen in gemeinnützige Arbeit.
Wenn es eine 6-Wo-Knast-Strafe ist, kann er ohnehin keine
wirklich „schwerer Junge“ sein.
dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Nach dem Jugendstrafrecht gibt es zwar so genannte Erziehungsmaßnahmen, „6 Wochen Knast“ kann aber kein Jugendstrafrecht sein. Aber selbst bei Jugendstrafrecht wird eine Haftstrafe nicht auf Antrag umgewandelt.
Im Erwachsenenstrafrecht gibt es „gemeinnützige Arbeit“ gar nicht.
Also ist der Tipp Nonsens.
Gruß
S.J.