Hartz IV bei Wohnungseigentum

Hallo Ihr Alle. Ich habe eine Frage zu evtl. Hartz-4-Bezug meines Sohnes. Seit Ende des verg. Jahres bekommt er kein ALG 1 mehr, hat sich aber noch nicht dazu aufraffen können, H-4- zu beantragen. Grund: Er ist Eigentümer von einem 3-Fam.-Haus (vermietet) und einem 1-Fam.Hs mit Einliegerwohnung, die z.zt. leer steht; in der Parterrewohnung wohne ich (Mutter). Für beide Häuser habe ich als Mutter eingetragenen Nießbrauch - mein Sohn kann also über die Mieten (noch) nicht verfügen - erst nach meinem Tod oder Verzicht auf Nießbrauch meinerseits. Sollte er sich überwinden können, H 4 zu beantragen, würde er aus seiner jetzigen Whg ausziehen und in die Einlieger-DG-Wohnung einziehen. Größe ca. 60-70 qm. Weiterhin verfügt er über ein Vermögen inform eines Investmentkontos, auf das ich als Mutter einen Betrag von ca. 10 000 Euro aufgezahlt habe, da mein Dax-Konto nicht diese Rendite aufwarf. Der aufgezahlte Betrag von ca 10 000 sollte auch früher schon dazu dienen, notwendige Anschaffungen oder große Reparaturen an den Häusern problemlos vornehmen lassen zu können. Hat Jemand von Euch eine Ahnung, wie sich das alles bei einem Antrag auf Hartz IV auswirkt. Ich danke schonmal im voraus für Eure Hilfe.
Linemann

Hallo,
das hängt nicht unwesentlich vom Wert der Häuser ab, den sie für den Sohn bei einer möglichen Verwertung hätten, was wiederum auch vom Alter der Mutter abhängt. Die dann selbst genutzte Wohnung ist jedenfalls von der Größe her nicht unangemessen. Zusammen mit den 10.000€ wird er dann über dem Vermögensfreibetrag liegen oder auch nicht.

Grüße

Hallo du eine,

nur so aus reiner Neugier … das ist sehr löblich von ihm, dass er sich nicht aufgerafft hat, Hartz IV zu beantragen. Aber was spräche dagegen, sich zu überwinden und Arbeit zu suchen? Deine Zeilen lassen das jetzt nicht so wirklich erahnen, dass er das anstrebt, und ich muss zugeben, mir geht schon etwas die Hutschnur hoch, wenn ich lese, dass ein Besitzer eines 3-Familien-Hauses und eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, der auch noch ein Investmentkonto hat, Hartz IV beantragen soll, „nur“ weil die Mutter geschickterweise einen Nießbrauch hat eintragen lassen, während andere Leute hart für ihr Geld arbeiten und teilweise 2 Jobs annehmen müssen, um über die Runden zu kommen, weil sie nicht auf Kosten der Allgemeinheit leben möchten.

Das sehen die hier aber anders:
Angemessener Wohnraum liegt in der Regel vor, wenn die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen.

Auch hier sind ähnliche Angaben zu finden.

Gruß
Christa

Hallo Christa.
Ich weiß nicht, ob ich mich so mißverständlich ausgedrückt habe, daß ich eine sehr ungezogene Antwort von Ihnen erhalten habe!
Unterstellen Sie bitte NICHT, daß mein Sohn keine neue Arbeitstelle sucht. Dieses tut er seit nun fast 6 Monaten. Inzwischen hat er ca. 160 Bewerbungen verschickt, Vorstellungstermeine keine, Absagen 5 - der Rest hat sich nicht einmal gemeldet! Seit Dezember bewirbt er sich bei Zeitarbeitsfirmen - aber auch hier bisher KEINE REAKTION. Warum auch immer!!! Er hat seinen Berufswunsch Servicetechniker Elektronik/Elektrotechnik schon herabgeschraubt und bewirbt sich seit geraumer Zeit als Elektriker! Die Probleme - auch wenn Sie das nichts angeht! - liegen bei einem kurzen Stellungswechsel hintereinander: die Gründe hierfür sind triftig.

Der so explizit erwähne „Hausbesitzer“ ist durch Schenkung und Erbschaft an dieses Eigentum gekommen. Über die Miete kann er erst dann verfügen, wenn ich " unter dem Torf " bin! Verkauft werden kann es ebenfalls nicht, das wurde so festgelegt. Das Investmentkonto verfügte aus " besseren Zeiten " über einen minimalen Betrag ( ca. 1.500 ), was ich aus den erwähnten Gründen aufgezahlt habe!! Urteilen Sie in Zukunft bitte erst dann, wenn Sie Kenntnis über wirkliche Gegebenheiten haben und versprühen nicht den in Ihnen aufgetauten Frust, weil Sie wohl diejenige sind, die 2 Arbeitstellen haben müssen! Da er nicht, wie Sie auch noch erwähnen, " auf Kosten der Allgemeinheit leben " will, hat er noch kein H 4 beantragt und arbeitet nebenbei für Bekannte für ein kleines Geld!
Noch Fragen ? Und bitte vermeiden Sie es in Zukunft, wirklich ratlose Mensche dermaßen zu beleidigen.
Ich kann Ihnen noch nicht einmal einen guten Tag und auf Wiedersehen sagen!

Hallo und Danke für den sachlichen Beitrag! ( habe auch andere Antworten bekommen!)

Zu den Häusern: Ein altes Haus aus 1908, ein 3-F-Hs aus 1971 -. Wert kann ich nur schätzen, aber sicherlich mit dem sehr großen Grundstück bei ca. 300 000 (zusammen). Verwertet sollen diese Häuser auf gar keinen Fall, wenn es sich vermeiden lässt,. Mein Sohn bewirbt sich seit einem halben Jahr immer wieder - bisher sind es ca. 150 ohne Erfolg. Was vermutl daran liegt, dass die beiden letzten Beschäftigungsverhältnisse nach Ablauf der Probezeit gekündigt wurden. Auch Zeitarbeit springt nicht an, wohl aus demselben Grund. Stellen als Elektrotechniker/Elektroniker mit hervorragenden Zeugnissen!!! ( auch die beiden letzten Firmen haben solche ausgestellt ), scheinen nicht so dicht gesät zu sein - darum gehen die Bewerbungen schon für Elektriker hinaus. Ehe er auf Kosten der Allgemeinheit H 4 beantragt, geht er lieber zu McDonald hinter die Theke - er hofft aber doch noch, in Bälde etwas zu finden. ich erwähne das deshalb so explizit, weil die andere Antwort, die ich auf meine Anfrage erhalten habe, vor Unverschämtheiten und Unterstellungen strotzt. Meine Anfrage ist ohne Wissen meines Sohnes gestellt, weil ich für mich Klarheit haben möchte und wissen, was evtl. auf ihn/mich zukommen könnte.
Ihnen alles Gute.

Im Nachgang zu meinen Zeilen von heute -

Ihrem Link folgend zur ANGEMESSENHEIT DER WOHNUNG :

" Bei Eigentumswohnungen und EIGENHEIMEN gelten für die Frage der Angemessenheit ANDERE WERTE ! "

Und was schliessen wir daraus ? " Wer (richtig) lesen kann, ist klar von Vorteil "

Schönen Tag noch…

Hallo blumenhaus,

mein Mann hat damals auch einen Antrag gestellt -obwohl ich als Ehefrau vollzeitbeschäftigt bin und einen relativ guten Verdienst und zusätzlich Einkünfte aus Vermietung habe-. Bei dem Antrag haben wir alles angegeben, was vorhanden ist. Natürlich kam dabei raus, dass wir zusammen über ein Vermögen von XXX Euro verfügen und somit kein ALG II gewährt werden kann. Aber so wußten wir wenigstens was Sache ist.
Wenn der Sohn einen ALG II-Antrag stellt, dann vielleicht von der Behörde mitgetelt wird, dass dieses und jenes verwertet werden muss damit Leistungen der Behörde möglich sind, hat man wenigstens Rechtssicherheit und weiß genau Bescheid; soweit mir bekannt ist, kann man den Antrag dann immer noch zurückziehen.

Viel Gruß von Tara

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