Hartz IV Bewilligung und Arbeitsvertrag

Hartz IV Bewilligung und Arbeitsvertrag

Ich habe eine Frage: ich habe heute einen Probearbeitstag gehabt und es sieht so aus,dass ich einen festen Arbeitsvertrag bekommen und 600 EUR/mtl. verdienen werde. Dieser wird dann ab Anfang April 2012 wirksam.Es ist so, dass ich für März 2012 einen gewissen Betrag bewilligt bekommen habe, um mein Zimmer einrichten zu können (bin Hartz IV -Empfänger und wohne in einer Einzimmerwohnung). Nun frage ich mich, ob ich diesen Betrag dem Jobcenter zurückzahlen muss. Denn der Vertrag würde erst ab April 2012 wirksam und ich verdiene nur 600 Eur, da heißt, ich würde zum sog. „Aufstocker“. Versteht mich nicht falsch. Ich zahle natürlich das Einrichtungsgeld zurück und ich bin froh, dass ich wieder arbeiten kann. Ich frage mich nur, welcher rechtlicher Rahmen vorgegeben ist.
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Hallo

Wenn es sich um einen Zuschuss zur Erstausstattung gehandelt hat, musst du den nicht zurückerstatten. Als Darlehn (das man zurückzahlen muss) dürfte dieses Geld nur dann bewilligt werden, wenn kein Anspruch auf Erstausstattung besteht.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html

Schau mal hier auf dieser Seite http://hartz.info/index.php?topic=24.0 unter dem Abschnitt „Erstausstattung“ in die darin verlinkte Broschüre (nicht vom Titel der Broschüre irritieren lassen ^^) ab Seite 36 (bzw. Broschürenseite 47b).

LG