Ich habe eine Frage: ich habe heute einen Probearbeitstag gehabt und es sieht so aus,dass ich einen festen Arbeitsvertrag bekommen und 600 EUR/mtl. verdienen werde. Dieser wird dann ab Anfang April 2012 wirksam.Es ist so, dass ich für März 2012 einen gewissen Betrag bewilligt bekommen habe, um mein Zimmer einrichten zu können (bin Hartz IV -Empfänger und wohne in einer Einzimmerwohnung). Nun frage ich mich, ob ich diesen Betrag dem Jobcenter zurückzahlen muss. Denn der Vertrag würde erst ab April 2012 wirksam und ich verdiene nur 600 Eur, da heißt, ich würde zum sog. „Aufstocker“. Versteht mich nicht falsch. Ich zahle natürlich das Einrichtungsgeld zurück und ich bin froh, dass ich wieder arbeiten kann. Ich frage mich nur, welcher rechtlicher Rahmen vorgegeben ist.
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Hallo,
das hängt davon ab, was in deinem Bewilligungsbescheid für das Möbel drinsteht. Hast du es Darlehen bekommen, musst du es in anemessen Raten zurückzahlen.
Hast du es als notwendige Erstausstattung bekommen, musst du es nicht zurückzahlen.
Natürlich musst du aber die Arbeit melden - und bekommst AB APRIL weniger Geld!!! Hier liegt also viel ehr ein Problem für dich - du bekommst Hartz VOR dem Monat, Gehalt NACH dem Monat - dies ist im ERSTEN Monat ein Problem für viele!
Siehe zu, dass du das überbrücken kannst - oder ggf. hierfür eine Überbrückung beantragst,die du dann in 3 Raten oder so zurückzahlst.
Hoffe, war dir ne kleine Hilfe - du musst halt in den Bescheid schauen - diesen Entscheid können Sie nicht im nachhinein ändern, bloß weil du - wie du sollst - Arbeit gefunden hast.
LG MelliC