Hartz IV-Bezieher

Hallo,
also grundsätzlich errechnet sich ALG II (allg. Hartz IV genant) aus der gegenüberstellung von Bedarf und Einkommen. Der Bedarf setzt sich dabei aus der Regelleistung (359 Euro) und den Kosten der Unterkunft zusammen. Dem gegebüber steht das vorhandene Einkommen, abgl. der Freibeträge. Dies sind 100 Euro Grundfreibetrag udn zusätzlich 20% vom verbleibenden Brutto. Der Freibetrag wird wiederum vom Nettolohn abgezogen. Geregelt ist dies in § 11 und 30 SGB II.
Bsp: Einkommen 400 Euro dann ist der Freibetrag 160 Euro und 240 Euro werden auf das ALG II als Einkommen angerechnet.
Eine genauere Berechnung zu deinem Beispiel findet du bei den zahlreichen ALG II Rechnern im Netz.
Vom Gefühl her würde ich meinen das hier ein ALG II Anspruch besteht.
Ich hoffe du konntets meinen Ausführungen folgen…
Gruß Marty

Hallo,

also der Freibetrag beim Einkommen liegt bei 100,00 Euro und dann kommt es darauf an, wie hoch der Verdienst ist. Bei 1.096 € dürfen noch mal zusätzlich 10% behalten werden. Dann wären wir so ca. bei 200 Euro Freibetrag. Wenn die Beiträge zu Krankenkassen u Sozialbeiträge aber 100 Euro übersteigen, kann der Untermieter auch die tatsächlichen Kosten anstelle der 100 Euro Freibetrag anrechnen lassen.
Gehen wir mal von den 200 Euro Freibetrag aus. Dann hat der Untermieter noch 896,00 Euro. Somit wäre das mehr als er normalerweise Hartz IV bekommt und damit ist er raus aus Hartz IV und sein Einkommen behält er natürlich selber. (Die genaue Berechnung ist ein wenig komplizierter aber die Lösung ist die Gleiche) Wenn er im nächsten Monat weniger oder gar nichts mehr verdient, kann er erneut Hartz IV beantragen. In dem Monat in dem er arbeitet und schon Leistungen vom Amt bezogen hat, muss er die natürlich zurück bezahlen, da ALG II immer im Voraus gezahlt wird und der Arbeitgeber ja meistens im Nachhinein erst bezahlt.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen, und wenn Sie noch die genaue Berechnung wissen möchten, helfe ich Ihnen da gerne auch weiter.

Viele Grüße
Tanja