Ich habe hier mal Fragen zum Hartz iv, nur damit ich das verstehe und mitreden kann.
Wir leben in NRW und ein Untermieter bezieht Hartz IV.
jetzt hat er durch die Zeitarbeitsfirma einen Job.
Wie lange, weiss man nicht. Aber nehmen wir mal an, er arbeitet einen Monat bei einem Stundenverdienst von 6,85 €. Dann sind das bei 20 Tagen bei 8 Std./tgl. 1.096 € brutto. Hartz IV zahlt hier etwa 605 €. Wie ich denn da die Rechnung? Zahlt Hartz IV dann gar nichts und er kann das Geld behalten oder kassiert der Staat oder wie?
Ich höre hier immer etwas von 160 €, die man von einem Verdienst behalten kann. Das andere müsse bei Hartz IV abgegeben werden. Welchen Betrag kann der Hartz IV-Bezieher denn behalten? Ich wäre froh, wenn mich mal jemand aufklären würde. Dankeschön.
Sehr geehrte Frau Schmitt,
eigentlich ist das keine Frage für dieses Forum, da Sie das alles im Internet finden (ohne großen Aufwand). Wir „arbeiten“ hier alle ehrenamtlich.
Wenn er Hartz IV bekommt, dann kann er 100 € „straffrei“ dazu verdienen. Zwischen 100 € und 800 € verbleiben ihm 20 %. Alles was er über 800 € und unter 1.200 € (ggf. auch 1.500 € - je nach Familienstand) verdient, davon verbleiben ihm 10 %.
Also gilt für ihn folgende Rechnung:
Sein (theoretischer) Verdienst: 1.096 €
die ersten 100 € verbleiben ihm = 100 €
zw. 100 € und 800 € verbleiben ihm 20 % = 140 €
über 800 € verbleiben ihm 10 % = 29,60 €
Gesamt: 269,60 €
Auch wenn er (zwischenzeitlich) einen Job hat kann die ARGE sein Wohngeld weiter zahlen. Das ist eine Entscheidung seiner Fallmanagerin.
PS.: Die 160 € betreffen den „straffreien“ Zuverdienst von ALG I - Beziehern.
Hallo Elke,
so ganz pauschal kann ich dir das auch nicht sagen. Es gibt einen gewissen Grundfreibetrag. Darüberhinaus gibt es dann Freibeträge für gefahrene km zur Arbeit, evtl. auch KFZ-Versicherung usw. die vom eigentlichen Verdienst bereinigend abgezogen werden. Wieviel er also wirklich behalten kann, ist sehr spekulativ. Die 160 Euro die du nennst beziehen sich auf einen 400€-Job. Da sind die ersten 100 komplett frei und alles, was drüber liegt wird zu 80% angerechnet.
Ich vermute mal, dass er bei einem Netto-Verdienst von 800 Euro in etwa 600 Euro abgezogen bekommt, bzw. werden diese als Einkommen angerechnet. Das kann wie gesagt aber auch mehr oder weniger sein, weil es von mehreren unbekannten Faktoren abhängt.
also ganz so einfach ist die milchmädchenrechnung net denn die 605? sind die mit mietkosten ??? als 160 stimmt das darf man behalten zu hartz4 der rest wird von den laufenden hartz 4 bezügen dann abegezogen ind wenn als bsp ost relesatz 323 +160 behaltanspruch = 483 + meitkosten laut eurer gegend ??? schätzungsweise 300 ?? ergo ca 783 minus dem verdienst = ein minus von 313 daraus würde laut meinem wissen hatz 4 tschüss sagen aber wie gesagt ist alles ne wage annahme da die gegenden verschieden sind bei den mietsätzen hoffe trotzdem ungefähr geholfen zu haben
gruss
david
Hallo Elke,
meine Antwort ist sicherlich nicht vollständig. Bei allen Querelen mit einer Arge sollte Mann oder Frau immer mit dem Sachbearbeiter sprechen. Alles andere könnte in die Hose gehen.
Hier sieht es wohl nach einem Vollzeitjob aus. Die 160 € beziehen sich nur auf einen Minijob mit 15 Std. pro Woche.
Hoffentlich hat er seinen Job bei der Arge VORHER angemeldet. Die können sonst sehr ärgerlich werden. Er dürfte wohl für die Zeit des Jobs bei der Firma aus Hartz IV herausfallen.
Bitte unbeedingt mit der Arge reden !!!
Gruß aus Neuss
Ritchie
Hallo,
prinzipiell ist es so, dass Einkommen, egal wie viel, auf den Hartz IV-Bedarf (in NRW lt. Ihren Angaben ca. 605,-€) angerechnet wird. Der Gesetzgeber gibt hier, unabhängig von der Höhe des Einkommens, einen sogenannten Grundfreibetrag von 100,-€ vor. Dieser Betrag ist immer Anrechnungs frei. Danach regelt der § 11 in Verbindung mit § 30 SGB II die Höhe der weiteren Freibeträge. Diese sogenannten „Freibeträge Erwerbstätigkeit“ werden mit Prozentsätzen anhand des Bruttoeinkommens errechnet.
Bei einem Einkommen von 400,-€ Brutto/Netto sind das unter dem Strich 160,-€ an Freibeträgen. Die Rechnung hierfür sähe wie folgt aus(400,-€ Bruttoeinkommen abzgl. Grundfreibetrag 100,-€= 300,-€ abzgl. 20%= 60,-€ Freibetrag Erwerbstätigkeit. 100,-€ Grundfreibetrag +60,-€ Freibetrag= 160,-€ Freibetrag gesamt. 400,-€ Bruttoeinkommen abzüglich 160,-€ Freibetrag= 240,-€ anzurechnendes Einkommen.
Das heißt im Klartext, die Behörde in NRW nimmt am Ende 605,-€ Hartz IV, zieht hiervon 240,-€ ab und überweist 365,-€ Hartz IV. Der Hilfeempfänger hat durch die Aufnahme seines 400,-€ Jobs am Ende vom Monat 160,-€ mehr in der Tasche, da dieses Geld nicht angerechnet wird. Er bekommt also am Ende des Monats (365,-€ Hartz IV +400,-€ Einkommen aus seiner Beschäftigung)= 765,-€ statt ohne Arbeit und nur 605,-€ Hartz IV. Dies ist die einfachste Variante bei einem „Minijob“ mit 400,-€ Einkommen.
Bei dem Brutto von 1065,-€ werden höhere Freibeträge zugrunde gelegt. Diese berechnen sich in drei Stufen: Stufe 1= Grundfreibetrag 100,-€ + Freibetrag auf 800,-€ Brutto (20%) = 160,-€ +10% auf 165,-€= 16,50 (zum Nachvollziehen=100,-€+800,-€+165,-€= 1065,-€Brutto)macht einen Gesamtfreibetrag von 276,50€. Diese werden vom Nettoeinkkommen abgezogen. Beispiel: 1065,-€ Brutto würden 700,-€ Netto ergeben= 700,-€-276,50€= 423,50€. Diese 423,50€ werden jetzt von 605,-€ Hartz IV abgezogen. Die Behörde zahlt also noch 181,50€. Der Hilfeempfänger hätte für diesen Monat ein Einkommen von 700,-€ Nettoeinkommen+181,50€ Hartz IV= 881,50€ (Hartz IV + Einkommen)statt vorher 605,-€ Hart IV ohne Einkommen.
Er stellt sich also auf jedenfall besser wenn er arbeiten geht, als wenn er nicht arbeiten würde.
Ich gebe zu, die Berechnung der Freibeträge ist etwas kompliziert. Ich hoffe aber, ich konnte sie einigermaßen verständlich und nachvollziehbar darstellen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn man einen job hat der über dem HartzIV satz liegt, meldet man sich beim aa ab und bekommt gar kein hartz iv mehr, evtl kann man noch wohngeld beantragen, wenn man wieder arbeitslos wird hat man entweder soviel monate gearbeitet, daß man ALG 1 bekommt, oder man geht wieder zurück ins Hartz IV, wenn man artbeitet darf,mann 100 euro bei hartz IV ohne abzug dazuverdienen, was darüber liegt da kann man 20% behalten und 80 % kassiert das AA, d.h. 150 Euro verdienen davon 110 Euro behalten , die restlichen 40Euro werden auf den Hartz IV satz angerechnet bzw. abgezogen, bei ALG I sind 165 Euro anrechnungsfrei
Ich habe hier mal Fragen zum Hartz iv, nur damit ich das
verstehe und mitreden kann.
Wir leben in NRW und ein Untermieter bezieht Hartz IV.
jetzt hat er durch die Zeitarbeitsfirma einen Job.
Wie lange, weiss man nicht. Aber nehmen wir mal an, er
arbeitet einen Monat bei einem Stundenverdienst von 6,85 €.
Dann sind das bei 20 Tagen bei 8 Std./tgl. 1.096 € brutto.
Hartz IV zahlt hier etwa 605 €. Wie ich denn da die Rechnung?
Zahlt Hartz IV dann gar nichts und er kann das Geld behalten
oder kassiert der Staat oder wie?
Ich höre hier immer etwas von 160 €, die man von einem
Verdienst behalten kann. Das andere müsse bei Hartz IV
abgegeben werden. Welchen Betrag kann der Hartz IV-Bezieher
denn behalten? Ich wäre froh, wenn mich mal jemand aufklären
würde. Dankeschön.
Sorry,
keine Zeit grad… ;-((
Kurz gesagt:
Kein Hartz IV mehr - sein Geld reicht ja.
Bei einen Verdienst kleiner Hartz IV ist dieser Freibetrag.
Alles behalten.
Anmerkung:
Wie bereits selber schon gesagt, rund 1000 € Brutto, habt ihr da schon mal das Netto ausgerechnet?, beachtet welche Mehrkosten anfallen wenn man arbeiten ist? Bestimmt nicht.
Er wird durch die Arbeit schlechter gestellt als jetzt, erst bei einen Stundenlohn 10 € hat er mehr in seiner Tasche.
Gerhard
Darum treten wir bei Tacheles und anderen für 10 € Stundenlohn auf.
Hallo ,
ist ganz einfach…
vom Verdienst sind 100 EUR frei…
dann werden 80% vom restlichen Verdienst vom Hartz IV abgezogen bis es nichts mehr gibt…
Also: 1100 Eur Brutto = ca 840 Eur netto (ausgezahlt)
Also: 840 Eur -100 (frei) = 740 Eur
80% von 740 Eur sind 592 Eur… (abzug)
Er bekommt 600 Eur…
Also bekommt er die diff. von 8 eur Hartz IV vom Amt
Allerdings kann er alle Werbungskosten vom Verdienst von 740 Eur abrechnen „absetzen“ kann(Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) so das er entsprechend mehr Hartz IV bekommt.
Er könnte versuchen Wohngeld zu beantragen… Könnte sein das er was bekommt…
Viel Glück
Ich habe alles verstanden. Ich danke vielmals, das war sehr verständlich. Danke. Ameliecheyenne
Hallo,
schau mal diesen Link. Vielleicht hilft er dir bereits weiter. Viel Glück.
Hallo,
ich kann es leider nicht genau sagen, was in diesem Fall der Untermieter behalten darf.
An meinem Beispiel sieht es so aus, dass wenn ich bis zu 400 Euro im Monat (Minijob) verdiene, ich höchstens 160 Euro behalten darf.
Aber so viel ich weiß, sind die Grenzen höher wenn man über 400 Euro im MOnat verdient. Der Betrag ansich erscheint mir zu hoch, um überhaupt noch Hartz IV zu bekommen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruss Karin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ok dann wollen wir dich mal „aufklären“.
Es wird immer vom Netto-Lohn ausgegangen. Bei den Zahlen die du vorgibst ca. 840€.
Davon sind 100€ Grundfreibetrag. Von 0 bis 799€ Verdienst weitere 20% auch Freibetrag. Über 800€ nochmal 15%. Da es sich hier um eine Vollzeitstelle handelt kann euer Untermieter die einfache Fahrt zur Arbeit, Kfz- Haftpflichtversicherung,eventuell wenn vorhanden Riester-Rente ebenfalls als Freibetrag geltend machen. Alles andere wird angerechnet.
Das was du gehört hast trifft auf einen 400€ Job zu.
Ich habe es jetzt nicht zu Ende gerechnet, aber es könnte sein, daß euer Untermieter aus Hartz4 rausfällt, aber eventuell Wohngeld bekommen kann.
Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG
Wenn du einen Job bekommst, muss sofort die ARGE informiert werden und bei 1000 Euro brutto fliegst du raus aus Hartz4 - ist doch Klasse, dann muss du dich nicht mehr mit dem Amt rumschlagen…
Hallo,
Hartz IV (ALG II) bekommt man nur dann, wenn man zuwenig verdient, um davon leben zu können.
Wenn der Mann im Beispiel oben durch den Job bei der ZA netto mehr verdient, als er bislang Hartz IV bekam, dann bekommt er kein Hartz IV- und braucht auch nichts von seinem Lohn abzugeben.
Wenn er aber z.B. 605€ Hartz IV bekommt und dann 500€ verdient, so behält er die 500€ und bekommt ergänzend Hartz IV. Und zwar 105€ + einem prozentual gestaffelten Selbstbehalt, weil ein Arbeitnehmer mehr braucht, als ein Arbeitsloser.
Hallo Elke,
das Ganze nennt man aufstockendes Alg2, und zwar kann dein Untermieter auch 2,95 die Stunde verdienen, letztendlich kommt er bei Steuerklasse I immer auf 950 Dinger. Das nennt man dann Aufstocker. Natürlich machen sich etliche Firmen diese Niedriglohnpolitik zu Nutzen und zahlen Dumping-Löhne. Dann muß der Staat einspringen - also theoretisch wir alle.
Was du meinst, ist ein Nebenjob, da beträgt die Freigrenze, also was du behalten darfst, derzeit 115 oder 120 Dinger. Alles, was du darüber verdienst, wird mit sagenhaften 80% besteuert. Das mit den 160 bzw. 165 EUR war einmal - vor Hartz-IV.
Ich habe hier mal Fragen zum Hartz iv, nur damit ich das
verstehe und mitreden kann.
Hartz IV zahlt hier etwa 605 €. Wie ich denn da die Rechnung?
Also Die Rechnung ist ganz einfach, es gibt eine Formel. Übrigens heisst HartzIV nicht HartzIV, sondern Arbeitslosengeld II und dafür gibt es eine Formel.
Man bekommt zunächst Regeleistung, dass sind immer 359 im Monat als Alleinstehender. Dann wird im Regelfall die Miete übernommen sofern Obergenzen nicht überschritten werden. In Einzelfällen gibt es Mehrbedarfe aber das führt jetzt zu weit. Nehmen wir an er hätte 350Euro Miete und 50 Euro Heizkosten, so würde das übernommen werden und er hätte folglich 759 Euro ALG II.
Jemad der arbeitet hat grundsätzlich einen erhöhten Bedarf. Da er ja öfter duschen muss, Arbeitskleidung braucht und Fahrtkosten entstehen. Deshalb werden die ersten 100 Euro vom Gehalt grundsätzlich nicht angerechnet. Außerdem läßt man ihm vom Restverdienst noch 20% Freibetrag, die nicht angerechnet werden.
Bei 1096 Euro Brutto ist erstmal das Nettogehalt zu ermitteln, denn nur das NETTO ist als Bemessungsgrundlage relevant. Udn das hängt ja von der Steuerklasse ab.
Nehmen wir an er hätte Steuerklasse 1, katholisch hätte und keine Kinder, dann bekäme er so um die 840 Euro netto.
100 Euro rechnet die ARGE also nicht an und vom rest darf er auch nochmal 20% zusätzlich zum Bedarf behalten (Anreiz für Arbeit).
Also rechnent man:
840 Euro Noettogehalt minus 100 = 740
20% von 740 = 148
somit 100 + 148 = 228 Euro die nicht angerechnet werden. Bzw.dem Berdarf zugeschlagen werden.
Bedarf im Beispiel: 749 Euro. erhöhter Bedarf Durch Arbeit: 759+228 Euro= 987 Euro.
da er mit 840 Euro in diesem Beispiel nicht bedarfsdeckend verdient, bekäme er nun noch zusätzlich zum Verdienst die Differnez zum erhöhte Bedarf gezahlt (also 840 Selbstverdienst+ 147€ fehlende Differenz Arge = 987€) somit hat er im Potemonnaie 228 Euro mehr im Monat also ohne Arbeit und der Fsikus ist um 612 Euro monatlich entlastet.
So. Und wenn er wirklich nur 605 Euro Hartz 4 bekommt, also eine sehr niedrige Meite zu haben scheint, dann wären das genauso 228 Euro mehr als vorher im Portemonnaie.
Der Bedarf erhöht sich also von 605 (+228) auf 833 Euro. 840 Euro Nettogehalat sind hier aber bedarfsdeckend und die Arge meldet ihn somit ganz ab. Er ist wieder ein freier Mensch, der seinen Lebenunterhalt selbst verdienen kann und nicht mehr der Allgemeinheit auf der Tasche liegt. Ist doch prima!
Also zusammengefasst. es gibt keine Pauschalen!
Die Formel ist immer: 100 Euro vom Gehaltehalt + 20 % des Restes bildet die Summe die man grundsätzlich mehr im Portemonnaie hat als ohne Arbeit!
Folglich gilt auch: es ist IMMER MEHR wenn man arbeitet!
Die kursierenden 160 Euro kommen vom der rechnerische Betrag der sich durch diese Formel bei einem vollen 400 Euro Job ergäbe.
So, ich hoffe die Berechnung ist klar geworden, wenn nicht, einfach nochmal fragen. 
Gruß Lemke
Formel
Gehalt
bei Einkommen verhält es so: 100 euro sind frei, von 100,01 Euro bis 800 Euro (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ) sind 20 Pr0zent frei, von 800,01 Euro bis sind 10 prozent frei.
Gruß
Christa
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Elke,
wenn besagter Mieter bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet, bezieht er Einkommen und hat demnach keinen Anspruch auf Grundsicherung - AlgII - Hartz4.
Reicht das Einkommen für die Grundsicherung der Bedarfsgemeinschaft - aller im Haushalt lebender Personen - nicht aus, kann ergänzendes AlgII gewährt werden, wenn es beantragt wird.
Ansonsten sind die Zuverdienstgrenzen klar festgelegt.
Zum Arbeitslosengeld II können 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden.
Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen:
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 799 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 800 bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.
Ist das Bruttoeinkommen von 1096 € nur ein Zuverdienst, das heißt, besagter Mieter steht dem Amt zur weiteren Vermittlung zur Verfügung, wird dieser Zuverdienst wie folgt gestaffelt angerechnet:
100 € anrechnungsfrei, bleiben 996 € zur Berechnung.
799€ - 80% = 159,80€
197€ - 90% = 19,70€
159,8 +19,70 = 179,50€ zuzüglich der anrechnungfreien 100,00€ verbleiben dann 279,50 €. Die 916,50€ werden mit den bewilligten Leistungen verrechnet.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.
Grüße Caro