Hartz IV: Einkommen der Eltern

Welche Regelung gibt es bei unter 25-Jährigen, die nicht bei ihren Eltern wohnen?
Muss der Lebenspartner der Mutter für deren Kind aufkommen?
Wird das Einkommen der Eltern überhaupt eingerechnet, wenn man seit über zwei Jahren in einem anderen Bundesteil eine eigene Wohnung hat?

Es geht um die Überbrückung zwischen Studienabbruch und Neuanfang.

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte oder einen Link verraten würde.

Danke

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Hallo!

Das Einkommen der Eltern wird bei unter 25-Jährigen nur dann berücksichtigt, wenn der Antragsteller noch bei den Eltern wohnt. Eine Unterhaltsprüfung erfolgt nach meinen Kenntnissen nur, wenn derjenige noch minderjährig ist.

Zum Antrag müsste der U25 seine Exmatrikulation vorlegen, damit ein Anspruch nach dem SGB II (Hartz IV) geprüft wird.

Gruß
Kristin

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert