Hallo,
leider finde ich auch zu diesem wichtigen Punkt nirgends eine Erklärung:
Wird bei einem volljährigen (>25 Jahre) Antragssteller für ALG II auf das Einkommen von separat wohnenden Elternteilen zurückgegriffen? In welcher Höhe, und was ist dabei ggf. abzuziehen? Wenn das so ist, dürfte ja eigentlich fast niemand ALG II bekommen, weil meistens Eltern oder Kinder vorhanden sind, die zu viel verdienen. Spielen andere Angehörige als die ersten Grades eine Rolle? Gehe ich richtig in der Annahme, daß Vermögen von Angehörigen grundsätzlich nicht berücksichtigt wird?
(Die leistungserbringende Stelle würde dann vermutlich die Zahlung verweigern und auf Unterhaltsansprüche verweisen, oder?)
MfG
Winter
Nein, was?
Nein, was?
Kannst Du oder irgendjemand anderes das bitte detaillierter ausformulieren? Es wird also nicht einmal das Einkommen von Angehörigen ersten Grades angerechnet, sofern man nicht mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt? Die Frage weiter oben verunsichert mich - da wird offenbar sogar nach dem Vermögen der Eltern gefragt, nicht nur nach dem Einkommen.
Und was ist mit dem Vermögen von Elternteilen, die quasi in „Bedarfsgemeinschaft“ (beispielsweise im gleichen Haus) leben (ohne selbst Leistungen zu beziehen)?
MfG
Winter
Nein, was?
Kannst Du oder irgendjemand anderes das bitte detaillierter
ausformulieren? Es wird also nicht einmal das Einkommen von
Angehörigen ersten Grades angerechnet, sofern man nicht mit
diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt?
Genau so ist es
Die Frage weiter
oben verunsichert mich - da wird offenbar sogar nach dem
Vermögen der Eltern gefragt, nicht nur nach dem Einkommen.
Und was ist mit dem Vermögen von Elternteilen, die quasi in
„Bedarfsgemeinschaft“ (beispielsweise im gleichen Haus) leben
(ohne selbst Leistungen zu beziehen)?
hoffentlich aber abgeschlossene Wohnung, ansonsten wird alles in einen Topf geworfen und insgesamt berechnet
MfG
Winter
LG
Mikesch
Nachfrage Bedarfsgemeinschaft
Hallo nochmals,
erlaube, daß ich nochmals nachhake:
Und was ist mit dem Vermögen von Elternteilen, die quasi in
„Bedarfsgemeinschaft“ (beispielsweise im gleichen Haus) leben
(ohne selbst Leistungen zu beziehen)?
hoffentlich aber abgeschlossene Wohnung, ansonsten wird alles
in einen Topf geworfen und insgesamt berechnet
Wenn es sich nicht um eine abgeschlossene Wohnung handelt, sondern tatsächlich um eine Gemeinschaft in der gleichen Wohnung: wird dann auch das Vermögen dieses Elternteils „angerechnet“, selbst wenn diese Person keine Leistungen bezieht?
In dem Fall wäre ja dann ein Auszug anzuraten. Verwehrt werden kann das sicher nicht; man kann ja nicht verlangen, daß Personen unbegrenzt bei ihren Eltern wohnen bleiben. Bloß möchte niemand in Vorleistung gehen und eine eigene Wohnung nehmen, ohne zu wissen, ob man später Leistungen erhalten wird, wenn das Geld eh knapp ist. Gibt es dafür eine Lösung?
LG
Winter
Hallo nochmals,
erlaube, daß ich nochmals nachhake:
Und was ist mit dem Vermögen von Elternteilen, die quasi in
„Bedarfsgemeinschaft“ (beispielsweise im gleichen Haus) leben
(ohne selbst Leistungen zu beziehen)?
hoffentlich aber abgeschlossene Wohnung, ansonsten wird alles
in einen Topf geworfen und insgesamt berechnet
Wenn es sich nicht um eine abgeschlossene Wohnung handelt,
sondern tatsächlich um eine Gemeinschaft in der gleichen
Wohnung: wird dann auch das Vermögen dieses Elternteils
„angerechnet“, selbst wenn diese Person keine Leistungen
bezieht?
so ist es , es wird der Bedarf der Leute ausgerechnet, die Freibeträge, und alles was drüber ist muss erst mal verbraten werden, von allen Bedürftigen
In dem Fall wäre ja dann ein Auszug anzuraten. Verwehrt werden
kann das sicher nicht; man kann ja nicht verlangen, daß
Personen unbegrenzt bei ihren Eltern wohnen bleiben. Bloß
möchte niemand in Vorleistung gehen und eine eigene Wohnung
nehmen, ohne zu wissen, ob man später Leistungen erhalten
wird, wenn das Geld eh knapp ist. Gibt es dafür eine Lösung?
Vorher sich schlau machen, was bewilligt wird. Bei einer 1. Wohnung muss man sich eh das Einverständnis des A einholen, sich alles schriftlich geben lassen, wegen Stress hinterher (u.U.)
LG
Winter
LG
Mikesch
Danke
Hallo,
danke, das hat alle Fragen beantwortet.
MfG
Winter