Hallo Ihr Wissenden,
Könnt Ihr mir vielleicht sagen ob der Anspruch auf Elternzeit ruht, solange man arbeitslos gemeldet ist bzw. schon Hartz IV bezieht?
Ich möchte mit dem Vater meiner Tochter zusammen ziehen und hätte dann
keinen Anspruch mehr auf Hartz IV da ER eigenes Einkommen hat, kann ich nun die Elternzeit dranhängen und wäre auch Krankenversichert ( bin
nicht mit Ihm verheiratet)? Bin ich verpflichtet dem Amt mitzuteilen bei Abmeldung von Hart IV, aus welchem Grund?
Vielleicht wißt Ihr darüber Bescheid???
Viele Grüsse Martina und einen schönen Tag