Können über 27 jährige Bezieher von Hartz IV mit Kindern ein soziales bzw. freiwilliges Jahr antreten? Welche Alternativen gibt es noch? Wie hoch ist das Einkommen, welche Leistungen werden erstattet?
Selbstverstädnlich können über 27 jährige hartz IV Bezieher ein soziales jahr absolvieren. Den sogenannte
Bundesfreiwilligendienst. Es wird ein Taschengeld von monatlich ca. 336 Euro gezahlt, Unterkunft, verpflegung und Fahrgeld wird extra gezhalt. dieser Job ist sozialversicherungspflichtig. Der AG zahlt sozaialabgaben. Es handelt sich dabei um eine vollzeitstelle. Man kann aber auch Teilzeit arbeiten.Ich glaube der Dienst dauert mind. 6 Monate und höchstens 1-2 Jahre. Bei Fragen und Suchen von geeigneten Stellen schau unter www.bundesfreiwilligendienst.de nach. Die ARGE darf dir die Teilnahme nicht verbieten, aber die ziehn den Verdienst von HartzIV ab. Frag deinen dortigen Fallmanager.
Sorry,
weiß ich nicht…
@Upil,
anscheinend wurde es erweitert, dass auch über 27 Jährige ein soziales Jahr machen können.
Dafür gibt es zwischen 200.-€ und maximal 330 € im Monat.
Mir sind nur Stellen im sozialen Bereich bekannt auf die man dann aufbauen kann und zum Beispiel beim gleichen Träger anschließend eine Ausbildung machen kann. Das wird auch immer mehr verlangt.
Bei Hartz IV dürfte nur die üblichen 160 € frei sein, der Rest wird verrechnet.
Da würde ich gucken, aus Hartz IV zu kommen durch eine Weiter oder Ausbildungsmassnahme über die Arge zur Krankenpflege, zum Altendienst usw.
In den aufgeführten Link wird auf alles eingegangen, auch auf Hartz IV und Stellen angeboten.
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/
http://internationaler-bund.de/index.php?id=3231&cit…
mfg falkoo
tut mir leid, das weiss ich nicht.Ich würde beim Jobcenter nachfragen
Hallo.
Leider kann ich zu den Fragen nichts sagen. Ich rate mal sich an das Forum zu wenden. Da findest Du etliche Experten.
http://hartz.info/index.php
Sorry und LG Paco
sorry, damit bin ich überfragt, ich meinte mal gelesen zu haben das das soziale Jahr auch von älteren absolviert werden kann, mit dem Thema habe ich mich noch nie befasst
sorry, das kann ich leider nicht beantworten.
Ich habe mal gegooglet: „Das Freiwillige Soziale Jahr, abgekürzt: FSJ, ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sind im Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres niedergelegt. Das FSJ ist auf Länderebene geregelt.“
Allerdings besteht die Möglichkeit, sich beim Bundesfreiwilligendienst zu bewerben. Das ist so wie der 1,50 Euro Job, nur daß du meistens nicht 6, sondern 8 Stunden arbeiten mußt. Als Entgelt bzw. Aufwandsentschädigung werden dann 178 Dinger monatlich bezahlt. Nach der Abschaffung der Wehrpflich fehlen jetzt die Zivis. Da kommen die Bundesfreiwilligen ins Spiel, neben Hartz IV Empfängern zahlreiche Senioren, deren Pensionen nicht reichen.
LG
Martin
Hallo,
tut mir leid, aber zum Einkommen und Altersbeschränkung für soziales Jahr kenne ich mich nicht aus.
l.G.
Hallo,
das FSJ und FÖJ wird nach dem Gesetz nur für Personen bis zum 27. Lebensjahr angeboten. Sie sind als Vollzeitstellen angelegt, ob sich das mit Kinder vereinbaren lässt, wäre zu überdenken. Bzgl. Hartz IV, müsste beim zuständigen Amt nachgefragt werden, ob es zu Abzügen kommt, wegen zu hohem „Taschengeld“. Weitere Infos zu diesen Jahren gibt es unter www.pro-fsj.de.
Alternative für über 27-Jährige ist der Bundesfreiwilligendienst. Infos dazu gibts unter www.bundesfreiwilligen-dienst.de. Gute Tipps gibt auch unter www.freiwilligenarbeit.de
Viel Erfolg!
Hallo Upil,
grundsätzlich kann jeder über 27-jährige ein freiwilliges soziales Jahr machen, nur heißt es dann glaub’ ich Bundesfreiwilligendienst (BFD) als Nachfolger des Zivildienstes bzw. der Wehrpflicht.
Wenn ich richtig informiert bin, handelt es sich hierbei zwar nicht um ein Arbeitsverhältnis sondern um ein Rechtsverhältnis anderer Art. Dadurch steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung (anders: ehrenamtliche Tätigkeiten ohne vertragliche Bindung).
Dennoch kann man auch in dieser Zeit als sog. Aufstocker Leistungen beziehen. Was genau angerechnet wird hängt davon ab, ob ein Taschengeld oder eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird (genaueres bitte beim Jobcenter oder einem Arbeitslosencenter erfragen).
Wie ich die Sache verstehe werden vom Taschengeld 60 Euro nicht angerechnet, während es bei der Aufwandsentschädigung pauschal 175 Euro sind (bei entsprechenden Nachweisen auch mehr). Im letzteren Fall muss aber die Art der Entschädigung genau bezeichnet werden. Aufwandsentschädigungen für aufgewendete Zeit gelten hierbei grundsätzlich nicht (nur Fahrtkosten, zusätzliche Versicherungen etc.).
Als Alternative ist vieles vorstellbar. Einfach mal googlen: ehrenamtliche Tätigkeiten, Dienste im Krankenhaus oder Altenheim, Anruf bei der Caritas oder AWO… oder Gleichgesinnte suchen und selbst einen Verein für soziales Engagement gründen.
Über das Einkommen kann ich nichts sagen. Ich denke es kommt darauf an, wo man sich engagiert.
LG
Franz57
Hallo,
muss heute leider ins UKE. melde mich morgen abend wieder bei Dir dann weiss ich etwas mehr zu Deiner Frage.
Bis dann medealuna
Ich denke nein, bin mir aber nicht sicher.
Du würdest ja in dem Fall nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
MfG
Hallo verehrte/r User/in,
Sie sollten sich mit Rechtsfragen generell an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Behörden etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO
Hallo,
also für den BFD (Bundesfreiwilligendienst ist nur ein anderes Wort anstelle von Freiwilliges soziales Jahr) gib es keine Altersgrenze nach oben.
auf dieser Seite steht alles was Du diesbezüglich wissen musst:
http://www.bundesfreiwilligendienst.de/
Wer kann einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können Bundesfreiwilligendienst machen: Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.
Für welchen Zeitraum muss ich mich verpflichten?
Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate Dienstdauer. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden.
Welche Leistungen erhalte ich im Freiwilligendienst?
Freiwillige erhalten:
Anleitung
Eine Fachkraft betreut den Freiwilligen in der Einsatzstelle.
Alle Freiwilligen erhalten kostenlose Seminare.
Taschengeld
Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 336,00 Euro.
Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis.
formationshotline des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA):
0221 - 36 73 0
Kontakt per Mail: [email protected]
Hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Hallo,
Muss etwas revidieren, schreibe Dir jetzt sämtliche Maßnahmen auf in Richtung „soziales Jahr“ die Du machen kannst u. wie.
Freiwillige Dienste
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
„Eine Mischung aus FSJ und Zivi“
Einsatzorte: z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Wohlfahrt, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Umweltschutz
Ausland: bisher nicht
Dauer: i.d.R. ein Jahr; grundsätzlich zwischen sechs und 24 Monaten möglich.
Beginn: Jederzeit möglich
Bewerbung: Direkt bei der Einsatzstelle, eine Platzbörse gibt es unter www.bundesfreiwilligendienst.de.
Voraussetzungen: Bewerber müssen die Pflichtschulzeit absolviert haben und die Einsatzstelle selbst suchen.
Vergütung: bis zu 330 Euro monatlich
Weitere Informationen:
www.bundesfreiwilligendienst.de; www.bundes-freiwilligendienst.de
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2.
2 Freiwillige Jahre – FSJ und FÖJ
geht nicht da Sie über 27J. sind
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3.
FSJ, FÖJ und andere Dienste:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ)
www.bmfsfj.de
Bundesarbeiterkreis freiwilliges Soziales Jahr
www.pro-fsj.de
Bundesarbeiterkreis zum freiwilligen Ökologischen Jahr
www.foej.de
Internationaler Bund
www.internationaler-bund.de
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit
www.ba-auslandsvermittlung.de
Wegweiser Freiwilligendienst
www.freiwilligendienste.de
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
Eine der größten privaten Träger für internationale Freiwilligendienste in über 50 Ländern
www.freunde-waldorf.de/freiwilligendienste
bitte auch mal hier nachschauen
Friedensdienst:
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) e.V.
www.asf-ev.de
EIRENE, Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V.
www.eirene.org
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE).
ist von der Aktionsgemeinschaft dienst für den Frieden die bieten auch Freiwilligendienste für Menschen über 27J. an.
Das fette Geld verdienst du natürlich nicht klar oder?
es gibt halt eine Aufwandsentschädigung, oder bei anderen so ne Art ehemals Zivildienstgehalt, o. Aufwandsentschädigung zu HartzIV.
Hinsichtlich Deiner Kids kommen für dich wohl nur arbeiten in der Nähe deines Wohnortes für Dich in Frage.
Das Jobcenter hat auch dort Adressen für solche Tätigkeiten.am Besten schriftlich Anfragen. Dann können Sie Dich nicht ab wimmeln und wenn Sie schreiben gibt es hier leidest eine Kopie dieses Schreibens an die nächst höhere Dienststelle weiter.
So, das ist im Augenblick alles
sorry, aber hier kenne ich nich nicht aus.
VG
flottebiene
also ich glaube mal, dass das aus altersgrenzengründen nicht geht - bei 27 jahren ist schluss mit fsj.