Hartz IV Empfänger und Arbeit

Hallo,

ist man als schwerbehinderter Hartz IV Empfänger grundsätzlich verpflichtet mindestens 3 Stunden wöchentlich zu arbeiten?
Über qualifizierte Antworten würde ich mich sehr freuen.
Wünsche allen einen guten Start in die neue Arbeitswoche!

Gruß
chrissixyz

Guten Tag,
das SGB II ist eindeutig: Grundsicherung bekommt, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, arbeitsfähig ist und mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.
Der Schwerbehinderten-Grad spielt keine Rolle.
Allerdings gibt es die Alternative, als Nicht-Erwerbsfähiger die gleichen Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt statt vom Jobcenter zu bekommen.

Viele Grüße
strandperle02

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort, ich habe noch eine Frage dazu: Würde das Sozialamt dann auch, wie bei Hartz IV, die Mietkosten übernehmen?

Gruß
chrissixyz

das SGB II ist eindeutig: Grundsicherung bekommt, wer dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, arbeitsfähig ist und
mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.

Der Schwerbehinderten-Grad spielt keine Rolle.

Allerdings gibt es die Alternative, als Nicht-Erwerbsfähiger
die gleichen Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt statt
vom Jobcenter zu bekommen.

Viele Grüße

strandperle02

Ja, die Bedingungen sind genau gleich - außer, dass man nicht mehr arbeiten muss.

Vielen Dank,
jetzt weiß ich nicht genau, ob man sich hier duzt. Ich mach es einfach mal, Du hast mir sehr geholfen!
Gruß
chrissixyz

Ja, die Bedingungen sind genau gleich - außer, dass man nicht
mehr arbeiten muss.

Hallo,

zu erst einmal hat das mit schwerbehindert oder nicht, wenig zu tun. Wer AlgII bezieht, ist verpflichtet seine Arbeitskraft einzusetzen, um seinen Leistungsanspruch zu mindern, bzw. ganz auszusetzen. Da ist es unerheblich, ob man eine Behinderung hat oder nicht.

Bezieht man bei einer vorliegenden Behinderung AlgII wird ein Gutachten vorliegen, dass der/die jenige mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann. Demnach muss man sich auch um Arbeit bemühen. Sollte man der Meinung sein, dass dies nicht so ist, kann ein ärztliches (oder auch psychologisches) Gutachten gemacht werden. Dies sollte man bei seinem Arbeitsvermittler ansprechen.

Dort gibt es dann 3 verschiedene Ergebnisse, die möglich sind.

A) Man ist mehr wie 3 Stunden arbeitsfähig. Alles dazu habe ich oben geschrieben

B) Man ist für bis zu 6 Monate weniger als 3 Stunden arbeitsfähig - Dann wird man für den Zeitraum aus der Vermittlunspflicht befreit und bezieht weiter AlgII, muss sich aber nicht bewerben.

C) Man ist für länger als 6 Monate weniger als 3 Stunden arbeitsfähig - Dann entfällt auch der Anspruch auf AlgII, weil das die „Zugangskriterien“ sind. Dann wäre beim Sozialamt der Stadt ein Antrag auf Sozialleistungen zu stellen. Diese unterscheiden sich finanziell im Normalfall nicht von den AlgII-Leistungen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruß
chrissixyz

Hallo,

sorry da kann ich leider nicht weiter helfen. Ich würd mal auf dem Sozialamt o.ä. nachfragen. Vom Gefühl sage ich nein, du musst nicht arbeiten.

Gruss Karin

Hallo,

danke für die Anfrage.

Wenn bei Ihrer Schwerbehinderung festgestellt wurde, dass Sie mindestens noch 3 Stunden täglich arbeiten können, ja dann müssen Sie mindestens 3 Stunden täglich für den freien Arbeitsmarkt über die Jobcenter zur Verfügung stehen.

Sie sollten jedoch einmal durch einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsrente klären, in wie weit Sie nicht bereits aus dem Arbeitsmarkt herausfallen. Durch den Antrag wird ja durch diverse Prüfung geklärt, in wie weit Sie bereits durch Ihre Schwerbehinderung unter den Rentenstatus fallen.

Sollte das der Fall sein, dann sind Sie mit der positiven Rentenbescheidung automatisch nicht mehr Harzt IV Empfänger. Jedoch ist es so, dass Sie dann nur noch gering bis gar nichts mehr zu Ihrer Rente dazuverdienen dürfen. Notfall steht Ihnen aber die erweiterte Grundsicherung zu, die Sie dann bis zum Eintritt Ihrer Altersrente finanziell unterstützt.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,

Ja !!!

Aber nicht 3 Stunden wöchentlich sonder 3 Stunden pro Tag.

Der Amtsarzt stellt fest in wie weit man noch arbeitet kann und wenn der zu dem Schluss kommt, dass man noch 3 Stunden pro Tag arbeiten kann wird die JobCom/Arge auch auffordern zu arbeiten.

Ob man dann eine Arbeit findet wenn man dann auch noch sagen muss das man schwerbehindert ist…naja.

Die Abgrenzung 3 stunden oder 3 - 6 Stunden spielt bei der EU-Rente eine Rolle.

bis 3 Stunden volle EU-Rente,
3-6 Stunden halbe EU-Rente,
mehr als 6 Stunden keine Rente.

Ich selbst bin 70% schwerbehindert und laut Amtsarzt mindestens 20 Stunden pro Woche arbeitsfähig.

Laut Rentenversicherung gibts gar nichts, da ich jeden Tag mindestens 6 Stunden arbeiten kann.

Übrigens ich bin herztransplantiert.

Gruß

franjo

hallo chrissixyz,
leider kann ich dir auf deine Frage keine Antwort geben.
tut mir leid das ich dir da nicht helfen kann.
Mit freundlichem Gruß
Qualle2008 (Carola)

Wenn du nicht wenigstens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, bist du ja voll erwerbsgemindert. Dann bekommst du kein AlG 2 mehr sondern die Grundsicherung für dauernd Erwrerbsgeminderte. Der Betrag in Euro ist der gleiche.

Hans

Hallo,

§ 8 Abs. 1 SGB II lautet:

(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Das bedeutet, wenn du nicht mindestens drei Stunden täglich arbeitsfähig bist, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz4).
Zunächst muss beim Jobcenter die Leistung auf ALG-II beantragt werden. Wenn du dann dort angibst, dass du aufgrund deiner Behinderung nur eingeschränkt erwerbsfähig bist, folgt die Begutachtung durch den Amtsarzt. Während der Wochen bis zur Feststellung durch den Amtsarzt hast du natürlich Anspruch auf die Leistung durch das Jobcenter, wenn Bedürftigkeit wegen zu geringem Einkommen vorliegt. Sollte dann festgestellt werden, dass du keine 3 Stunden täglich arbeiten kannst, wirst du vom Jobcenter an das Sozialamt verwiesen. Beim Sozialamt hast du den gleichen Anspruch (also in gleicher Höhe) wie beim Jobcenter.

Liebe Grüße

Hi,
grundsätzlich ist jeder Hartz IV-Empfänger verpflichtet zu arbeiten. Denn es handelt sich um Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wer nicht arbeiten kann, kriegt kein Hartz IV. Für den bezahlt die Kommune den Lebensunterhalt im Rahmen des SGB X.
Eine Schwerbehinderung sagt nicht grundsätzlich etwas über die Erwerbsfähigkeit aus. Diese beiden Begriffe beschreiben etwas unterschiedliches. Es gibt z.B. blinde Menschen, die mit Sicherheit schwerbehindert sind aber dennoch 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Erwerbsfähigkeit wird von den Ärzten des ärztlichen Dienstes vom Arbeitsamt oder Rentenversicherung begutachtet. Wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann ist erwerbsfähig und muss sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um Reduzierung/Beendigung der Hilfebedürftigkeit bemühen.
Um deine Frage abschließend zu beantworten: Ja, als schwerbehinderter Hartz IV-Empfähger ist man verpflichtet mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
Gruß
R.

Guten Tag.
Sie sind verpflichtet mind. drei Stunden täglich zu arbeiten. Wenn Sie dazu für länger als sechs Monate nicht in der Lage sind (Nachweis über ein medizinisches Gutachten), dann müssten Sie Erwerbsminderungsrente beantragen und ggf. auch Grundsicherung (wenn Sie alleinstehend sind).

Hallo chrissixyz, grundsätzlich muss ich als Hartz IV Empfänger alles zumutbare zu unternehmen,um meinen Lebensunterhalt möglichst allein zu bestreiten. Es kommt natürlich darauf an, welche Art von Schwerbehinderung vorliegt und wieviel %. Z.B. kann es sein, dass mich meine Behinderung an schweren körperlichen Arbeiten hindert, ich jedoch durchaus (körperlich) in der Lage wäre, einen „Schreibtisch-Job“ auszuführen. Und seies es ganz einfache Arbeiten, wie Belege sortieren, Vorkontieren für die Buchhaltung, Belege im Computer eingeben usw.

Also: Hartz IV sind Steuermittel und sollen und dürfen nur denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die keine andere Möglichkeit haben, sich selbst zu versorgen.

Herzliche Grüße, Klaus

Hallo Klaus,

vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß
chrissixyz

Hallo Chrissi,
ich war längere Zeit erkrankt und konnte nicht antworten. Ist dein Thema noch aktuell?
Viele Grüße
Cindy

Hallo Cindy,
danke für die Nachfrage aber das Thema hat sich inzwischen erledigt.
Viele Grüße
chrissixyz