Hallo,
welche Behörde (in welcher Frist) muss die Ehefrau eines verstorbenen Hartz-IV-Empfängers informieren bzw. wen müssen die Angehörigen bei einem alleinstehenden Empfänger informieren?
Gruß JK
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht
Hallo,
welche Behörde (in welcher Frist) muss die Ehefrau eines verstorbenen Hartz-IV-Empfängers informieren bzw. wen müssen die Angehörigen bei einem alleinstehenden Empfänger informieren?
Gruß JK
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht
Hallo,
in beiden Fällen ist das identisch, und zwar unverzüglich den Leistungsträger (auszahlende ARGE bzw. JobCenter), um Überzahlungen möglichst zu vermeiden.
Mehr Info:
Bei einem Ehepaar wird der Anspruch auf Witwenrente aus der Rentenversicherung des Verstorbenen geprüft.
Die ARGE macht üblicherweise bei einer Sterbemitteilung umgehend einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend, der dann nach erfolgter Rentenberechnung die Nachzahlung einbehält und mit möglichen Überzahlungen anderer Sozialleistungsträger verrechnet.
Übrigens werden vom Jobcenter nur Zahlungen für Monate nach dem Sterbemonat zurückgefordert.
Grüße
AG
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Übrigens werden vom Jobcenter nur Zahlungen für Monate nach dem Sterbemonat zurückgefordert.
D. h., es wird bis zum letzten Tag des Sterbemonats gezahlt und nicht nur bis zum Todestag?
Und muss man denen eine Sterbeurkunde im Orignal bzw. als Kopie vorlegen?
Grüße
JK
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
D. h., es wird bis zum letzten Tag des Sterbemonats
gezahlt und nicht nur bis zum Todestag?
Genau.
Und muss man denen eine Sterbeurkunde im Orignal bzw. als
Kopie vorlegen?
Eine Kopie reicht im Normalfall.
Bei einer persönlichen Vorsprache empfiehlt es sich, das Original als Nachweis neben der Kopie mit vorzulegen.
Beste Grüße, AG
Danke für die Infos!
Beste Grüße JK