Hartz IV-Empfänger wegen Eigenbedarf gekündigt

Meine Cousine bewohnt mit ihrem Lebenspartner und zwei gemeinsamen Kindern ihr Eigenheim; eine kleine Einliegerwohnung ist vermietet. Da der Platz nicht mehr ausreichend ist, haben sie dem Mieter, der die kleine Einliegerwohnung bewohnt, fristgerecht den Eigenbedarf ausgesprochen. Das Amt zahlt immer noch die Wohnung, der Mieter wohnt aber schon seit vielen Monaten bei seiner Schwester - die Frist zum Auszug ist abgelaufen.
Wir soll meine Cousine sich nun verhaltenn? Kann sie die Wohnung schlichtweg leerräumen, ein neues Schloss einbauen und mit dem Umbau anfangen.
Ich finde es eine recht schwierige Situation.
Vielleicht hat jemand einen guten Rat oder einen Tipp
Vielen Dank
schariwari111

Ich denke die Frage hat nicht viel mit Hartz IV gemeinsam! Außer das der Mieter welches ezieht! Wende dich lieber mal an einen Spezialisten im Mietrecht hier im Forum!

LG Wuja

Hallo,
hinsichtlich dem geschilderten Sachverhalt scheint die Rechtslage klar.
Der Mieter hat gemäß Eurer Eigenbegdarfskündigung die Wohnung fristgerecht verlassen.
Es ist nicht Aufgabe des Vermieters, die Leistungsbehörde des Mieters von den Sachverhalten zu informieren. Dies ist ALLEINE Aufgabe des Hartz IV - Beziehers.
Ihr MÜSST die Miete an das Amt zurücküberweisen und vermerken, dass der Mieter seit ??.??.?? ausgezogen ist und die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde.
Alles andere wäre Betrug und Leistungserschleichung.

Wenn der Mieter noch Eigentum in der gekündigten Wohnung hat, müsst Ihr ihm eine Frist setzen, um die Wohnung zu leeren.

Allerdings könnt Ihr schon jetzt ein anderes Schloss einbauen und die Wohnung somit unzugänglich machen.
Allerdings müsst Ihr dann auch den Leerungs- bzw. Räumungstermin auch wahrnehmen.

Lässt der ehemalige Mieter den Räumungstermin untätig verstreichen, könnt Ihr die Wohnung leeren, müsst den Eigentum des ehemaligen Mieters aufbewahren. Dies gilt nicht für verderbliche Sachen und Sachen, die schon verdorben sind.

Herzliche Grüße - Ernst

Damit kenne ich mich nicht aus ,sorry.Gr.Gudrun.