Hartz IV - Erspartes?

Hallo,

bevor man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt muß ja bekanntlich vom Erspartem gelebt werden, wie sieht es denn in der Zeit mit den Versicherungen Kranken- u. Renten- …aus wenn vom Erspartem gelebt wird? Ist man überhaupt versichert und wie kann man sich sonst versichern?

Danke!

Hallo

bevor man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt muß ja
bekanntlich vom Erspartem gelebt werden, wie sieht es denn in
der Zeit mit den Versicherungen Kranken- u. Renten- …aus
wenn vom Erspartem gelebt wird? Ist man überhaupt versichert
und wie kann man sich sonst versichern?

Wer vorher in der gesetztlichen Krankenkasse war, kann sich freiwillig weiterversichern lassen, was unbedingt ratsam ist, weil man sonst nicht mehr so leicht in die gesetzliche KV reinkommt.

Für die Berechnungsgrundlage des KV-Beitrages wird so getan, als ob man sich von seinem Vermögen mtl. etwas abholt. Dieser Betrag stellt dann das „Einkommen“ dar.

Normalerweise wird davon ausgegangen, dass man sich einen Betrag abholt, der einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe entspricht (leider weiß ich den Fachausdruck nicht mehr). Das ist jedenfalls das Einkommen, das mindestens vorrausgesetzt wird bei Leuten, die gar kein Einkommen haben. Das sind so ca. 800 Euro.

Von diesen 800 Euro zahlt man dann seine ca. 14,5 % Krankenkassenbeitrag. Da man sie alleine bezahlt und keinen Arbeitgeberanteil hat, ist das schon mal doppelt so viel wie bei einem Arbeitnehmer, der 800,- Euro mtl. Einkommen hat.

Wer also eine Arbeit hat und einen Monatslohn von 401,00 Euro bekommt, zahlt ca. ein Viertel an Krankenkassenbeitrag von einem, der gar kein Einkommen hat, selbst wenn ersterer nebenbei Millionär ist und letzterer nur eine verstellige Summe angespart hat.

Rentenversicherung hat jemand, der vom Erspartem lebt, normalerweise gar nicht, sofern er nicht privat versichert ist oder sich in den ersten 3 Jahren einer Erziehungszeit befindet. Vielleicht gibt es da Sonderfälle, die mir nicht bekannt sind. Riesterrente ist nicht möglich. Allerdings reicht es für die Riesterrente für ein ganzes Jahr, wenn man irgendwann einen Monat lang im vergangenen Jahr (es richtet sich immer nach dem Vorjahr) mal sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.

Viele Grüße Thea