angenommen es wurde ein folgeantrag gestellt und es hat dort veränderungen gegeben
die frau bekommt jetzt eine befristete rente
die bearbeitung würde jetzt schon 5 wochen dauern und es kommt noch kein bescheid
so wie es jetzt ausehen würde haben die eheleute (gütertrennung) dann über pfingsten kein geld
was sollte man diesen raten
freue mich über eine antwort
Hallo,
in diesem Fall sollte man persönlich beim Bearbeiter vorsprechen und um einen Vorschuss bitten. Dabei könnte man dann gleich anmerken, dass die Bearbeitung drängt, weil z.B. die Miete fällig ist, meist wird soetwas dann vorgezogen.
Sind doch alles Menschen dort, mit denen man reden kann.
Gruß
Kristin
Hallo
man kann einen schriftlichen Antrag (Einschreiben) auf vorläufige Bewilligung und Zahlung mit Fristsetzung einer Woche (Datumangabe) stellen ( gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III). Ansonsten -> Sozialgericht.
Das „Vorläufige“ macht das Amt nicht automatisch von alleine- - muss man beantragen.
Generell müssen sie den Bedarf (ggf.vorläufig) dann decken und sichern, wenn er besteht,und zügig und im Voraus auszahlen.
http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/leistungspflicht…
Gruß