Hallo, www-Mitglieder!
Angenommen, Person X nimmt nach längerer Zeit Hartz-IV-Bezug wieder eine Vollzeitstelle auf. Im Nachhinein würde sich herausstellen, dass dieser Vertrag unter Vortäuschung bzw. Verschweigen von Tatsachen seitens des Arbeitgebers (bei dem es sich um einen Rechtsanwalt handeln würde) zustande gekommen ist.
Als Beispiel könnte man sich vorstellen, dass die Tatsache, dass es sich bei der Stelle um eine Mutterschaftsvertretung handelt, zunächst auf 6 Monate (evtl. länger – je nach Länge des Mutterschaftsurlaubes), einfach komplett verschwiegen wurde. Dieser Anwalt hätte stattdessen ausdrücklich von einem unbefristeten Vertrag gesprochen mit der üblichen Probezeit von 6 Monaten.
Beim Vorstellungsgespräch hatte X auf die Frage nach der Gehaltsvorstellung bewusst unten angesetzt mit dem Gedanken: „Hauptsache ‚nen festen Job! Nach der Probezeit seh‘ ich weiter.“
Letztendlich würde das Gehalt von Person X die zuvor erhaltenen Hartz-IV Leistungen um (sagen wir mal) rund 200,00 € überschreiten – bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche.
Nachdem Person X die wahren Umstände erst beim Lesen des mit der Post übersandtem Arbeitsvertrages erfährt, würde sie sich evtl. Fragen stellen wie:
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Lohnt sich der Aufwand (Beschaffung von Arbeitskleidung (würde in diesem Fall die ARGE nicht übernehmen), Fahrtkosten, etc.) ohne die versprochene Aussicht, langfristig wieder im Berufsleben zu stehen?
Außerdem: Nach diesem halben Jahr wäre das Auto stark im Wert gesunken (sofern man hier von Wert sprechen könnte und es den Winter überlebt hätte), die Kleidung würde überflüssig im Schrank hängen, und was ist mit der „pubertären Tochter – gerade in DER Krise“? X ist nämlich alleinerziehend. -
Wie sähe es mit der Fortzahlung der Leistungen von der ARGE aus, wenn das halbe Jahr vorbei wäre? Laufen die Leistungen weiter wie zuvor? Oder könnte es Probleme bzw. Kürzungen geben, da die Arbeit kürzer als ein volles Jahr war?
Ach ja: Natürlich auch nur mal so angenommen, X hätte die Bewerbung selbstinitiativ gestartet und sich nach erfolgreichem Vorstellungsgespräch vorgenommen, erst nach dem Erhalt des Arbeitsvertrages der ARGE Bescheid zu sagen; so „schwarz-auf-weiß“-mäßig. Dem Amt wäre also von der Sache noch nichts bekannt.
Also, was würdet ihr Person X raten? Annehmen, absagen, untern Tisch fallen lassen, …?
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG, sorgloseSusi
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht
vielleicht muss man sogar noch Geld mitbringen…