Hartz IV: Fortzahlung nach 6-Monats-Arbeitsvertrag

Hallo, www-Mitglieder!

Angenommen, Person X nimmt nach längerer Zeit Hartz-IV-Bezug wieder eine Vollzeitstelle auf. Im Nachhinein würde sich herausstellen, dass dieser Vertrag unter Vortäuschung bzw. Verschweigen von Tatsachen seitens des Arbeitgebers (bei dem es sich um einen Rechtsanwalt handeln würde) zustande gekommen ist.
Als Beispiel könnte man sich vorstellen, dass die Tatsache, dass es sich bei der Stelle um eine Mutterschaftsvertretung handelt, zunächst auf 6 Monate (evtl. länger – je nach Länge des Mutterschaftsurlaubes), einfach komplett verschwiegen wurde. Dieser Anwalt hätte stattdessen ausdrücklich von einem unbefristeten Vertrag gesprochen mit der üblichen Probezeit von 6 Monaten.

Beim Vorstellungsgespräch hatte X auf die Frage nach der Gehaltsvorstellung bewusst unten angesetzt mit dem Gedanken: „Hauptsache ‚nen festen Job! Nach der Probezeit seh‘ ich weiter.“
Letztendlich würde das Gehalt von Person X die zuvor erhaltenen Hartz-IV Leistungen um (sagen wir mal) rund 200,00 € überschreiten – bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche.

Nachdem Person X die wahren Umstände erst beim Lesen des mit der Post übersandtem Arbeitsvertrages erfährt, würde sie sich evtl. Fragen stellen wie:

  1. Lohnt sich der Aufwand (Beschaffung von Arbeitskleidung (würde in diesem Fall die ARGE nicht übernehmen), Fahrtkosten, etc.) ohne die versprochene Aussicht, langfristig wieder im Berufsleben zu stehen?
    Außerdem: Nach diesem halben Jahr wäre das Auto stark im Wert gesunken (sofern man hier von Wert sprechen könnte und es den Winter überlebt hätte), die Kleidung würde überflüssig im Schrank hängen, und was ist mit der „pubertären Tochter – gerade in DER Krise“? X ist nämlich alleinerziehend.

  2. Wie sähe es mit der Fortzahlung der Leistungen von der ARGE aus, wenn das halbe Jahr vorbei wäre? Laufen die Leistungen weiter wie zuvor? Oder könnte es Probleme bzw. Kürzungen geben, da die Arbeit kürzer als ein volles Jahr war?

Ach ja: Natürlich auch nur mal so angenommen, X hätte die Bewerbung selbstinitiativ gestartet und sich nach erfolgreichem Vorstellungsgespräch vorgenommen, erst nach dem Erhalt des Arbeitsvertrages der ARGE Bescheid zu sagen; so „schwarz-auf-weiß“-mäßig. Dem Amt wäre also von der Sache noch nichts bekannt.

Also, was würdet ihr Person X raten? Annehmen, absagen, untern Tisch fallen lassen, …?

Vielen Dank für Eure Antworten!
LG, sorgloseSusi

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

sehr sorglos!

natürlich muss sie annehmen, auch wenn es weniger als hartz IV ist…
dann bekommt sie aufstockend was…

aber bei 200 € mehr klar … ab arbeiten!

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

letztendlich bleiben unterm Strich 120 €s über, wie viel geht an Sprit und anderen Kosten drauf damit man ARBEIT hat. Für 40 Stunden grad mal 200e mehr als Hartz IV ist doch alles sagend… da will jemand auf Kosten der Allgemeinheit seine Lohnkosten senken…
Der Rat von Bulga Dance ist unbedingt zu überrechnen :wink: vielleicht muss man sogar noch Geld mitbringen…

Der Mikesch

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,

hat die fiktive Person X schonmal daran gedacht, dass es sich aus einer Beschäftigung heraus besser bewerben lässt, als aus Alg2 heraus?

Also Stelle annehmen und dann fleißig Bewerbungen schreiben um anschließend wirklich einen guten Job zu bekommen.

Die Begründungen, die hier augelistet wurden, hören sich für mich irgendwie nach Ausreden an. Sorry.

Tatsache ist doch, dass die Person X nach der befristeten Stelle (und auch während dessen) nicht schlechter gestellt ist als mit Alg2-Bezug. Falls Person X anschließend keinen weiteren Job finden sollte, würde sie wieder wie vorher Alg2 bekommen.

Also wo ist das Problem?

Gruß

Samira

Hallo, Samira!

Falls Person X anschließend keinen
weiteren Job finden sollte, würde sie wieder wie vorher Alg2
bekommen.

Also wo ist das Problem?

Das war das Hauptproblem. Also, wenn das so ist, gibt’s jetzt kein Problem mehr. Vielen Dank!

Gruß

Samira

Gruß, sorgloseSusi

sehr sorglos!

sind nicht meine Sorgen, sondern die von Person X!