Hartz IV - Freibeträge,'Wohngeld'

Hallo,
mein Bruder, alleinstehend, EDV-Kaufmann,seit Jahren leider ohne Arbeit, meldet sich, wenn erforderlich, regelmäßig beim Arbeitsamt (sorry, Agentur für Arbeit). Er erhält wegen seiner Ersparnisse eh keine Leistungen, zahlt die Krankenkasse selbst, wo der Minimumbetrag auch nicht ganz billig ist, lebt in seiner kleinen Eigentumswohnug. Zur Gesetzgebung ab Januar (ALG II usw.) meine Fragen: Wieviel Geld darf er pro Lebensjahr besitzen? 200 der 400 Euro? Beide Angaben habe ich gelesen.
Leistungen zu den Wohnungskosten zahlen ab Januar ja die Kommunen. Zwar zahlt mein Bruder keine Miete, aber die Kosten, die ja auch für WohnungseigentümerInnen anfallen, z.B. für Renovierungen oder andere Leistungen, die die Eigentümergemeinschaft(en?) haben oder beschließen - das, was ich als normale Mieterin als Nebenkosten kenne - hat er ja. Kann er (ggf. auf Antrag) eine Wohnkostenbeihilfe erhalten? Oder muss er auch da erst auf/unter die Summe des maximalen „Vermögens“, das man haben darf, runterkommen, bei dem man ALG II erhalten kann?
Wäre, wenn man sonst vom Staat keine Leistungen bekommt, wenigstens die Übernahme der Krankenkassenbeiträge möglich?
Oder gibt es Auftragsarbeiten für EDV-Fachleute, wo man wenigstens ab und zu was verdienen kann? Wo wären die zu finden? Mein Bruder ist nämlich richtig gut in Linux und Netzwerken.
Lieben Gruß! Mó

Hallo.

200 Euro pro Jahr sind erlaubt, hier nachzulesen: http://www.bundesregierung.de/static/pdf/HartzIV_Anz…
http://www.google.de/search?hl=de&q=regelungen+finan…
Und bitte keine Kommentare von wegen „…einseitig…“

Arbeit gesucht im genannten Umfeld ?
http://www.derentwickler.de
http://www.winhelpline.de
http://www.linux.de

HTH
mfg M.L.