Kann das Jobcenter von einer nicht verheiratenden Frau und Ihrer 18-jährigen Tochter ( Azubi 1. Lehrjahr) verlangen das Sie beide auf Grund Ihres Einkommens den in der Bedarfsgemeinschaft mit lebenden ledigen Vater finanziell bei der freiwilligen Krankenversicherung finanzieren müssen und den Leistuingsbezug einstellen ??
sorry, da muss ich passen…das ist zu sehr einzelfallbezogen
Wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt ja.
Wenn der Vater aber sein „eigenes Reich“ hat und seine Kleidung und seine Sachen separat von den anderen untergebracht sind und er im Kühlschrank auch sein eigenes Fach hat und auch für einen Teil der Miete aufkommen muß, dann ist es vorbei mit der Bedarfsgemeinschaft und dann wird gezahlt.
Aber wie das im Einzelnen ist mußt Du mir nochmal erklären.
fair123
Es ist hier zwischen Krankenversicherung und Leistung zum Lebensunterhalt durch das Jobcenten zu unterscheiden. Mein Fachbereich ist die Krankenversicherung. Das Jobcenter wird den Ehemann bei der Ehefrau in der Krankenversicherung kostenfrei mitversichern. Bzw. die Ehefrau muss einen Antrag auf kostenfreie Familienversicherung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Ob dann noch Anspruch auf Leistungen über das Jobcenter besteht sollte über einen Experten für Hartz IV gestellt werden. Ich hoffe ich konnte aus meinem Bereich helfen.
Das ist eine Frage für einen RA. Eigentlich darf die hier nicht beantwortet werden.
Aber eines dazu: da die drei zusammen wohnen werden alle Einkünfte zur Beurteilung herangezogen.
Hupftiegel
Wenn ihr zu Dritt in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, seid ihr auch verpflichtet, für euch gegenseitig Unterhalt zu leisten. Dazu gehört auch die Krankenversicherung.
Kann das Jobcenter von einer nicht verheiratenden Frau und
Ihrer 18-jährigen Tochter ( Azubi 1. Lehrjahr) verlangen das
Sie beide auf Grund Ihres Einkommens den in der
Bedarfsgemeinschaft mit lebenden ledigen Vater finanziell
bei der freiwilligen Krankenversicherung finanzieren müssen
und den Leistuingsbezug einstellen ??
iis net viel zu schildern
mutter arbeitet
tochter ist jetzt azubi
und ich erwerbslos
jc will eine kosten voranschlagt fpür eine freiwillge versicherung meiner seits und ist der meinung wenn ihre berechnung stimmt dann stellen sie ab 11-2012 die leistung ein und ich muss mich über die beiden frauen finanzieren
frage ist ja bekannt
Hallo,
das ist leider weniger eine Frage zur Krankenversicherung als zu ALG II .
Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist es meines Wissens so, dass alle Einnahmen und Ausgaben jeweils zusammen betrachtet werden und daher ist eine solche Verpflichtung möglich.
Bezüglich der Krankenversicherung verstehe ich allerdings noch nicht, warum der Vater freiwillig krankenversichert ist (Selbstständig mit Aufstockung ?)
Wem wurde welcher Leistungsbezug eingestellt ?
Gruss
Barmer
sorry - da kann ich Dir nicht weiterhelfen.
grußjt
Ja
Das ist leider nicht Krankenkassenrecht, aber beim Job-center zählen immer alle Personen die zusammen leben und dessen Einkommen. Aber das ist nicht mein Fachgebiet.
Alles Gute.
Hallo david38,
ist aus meiner Sicht nicht möglich!
Da muss von seiten des JobCenters ein Irrtum vorliegen. Leg Widerspruch ein und lass dir eine Rechtsquelle geben, worauf sich das JobCenter bezieht.
viele Grüße
sigi-der-schwabe
hallo,
ja kann, da alle Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.
Gruß
Franjo