Durch die gesetzlichen Maßnahmen, die als „Hartz IV“ in die Geschichte eingingen, wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abgelöst durch das SGB XII, und die Arbeitslosenhilfe wurde abgelöst durch das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II.
Die These „HARTZ IV - eine Ursache der gesellschaftlichen Ungleichheit“ könnte demnach nur beantwortet werden im Vergleich zu den sozialen Sicherungssystemen, die durch „Hartz IV“ abgelöst worden sind.
Dazu gibt es Texte, die die These vertreten, wonach durch die Abschaffung der meisten einmaligen Leistungen, die es im BSHG noch gab, zugunsten einer monatlichen Anspar-Pauschale von rund 52,- Euro im SGB XII wie im SGB II eine geringere Versorgung entstanden ist.
Solche Texte hatte ich mal gelesen, die kann ich auch wieder finden im Netz, falls du sie benötigst. Diese Texte würden zwar keine „Ursache der gesellschaftlichen Ungleichheit“ behaupten, höchstens einer Verstärkung, aber das könnte ja genügen für eine Diplomarbeit oder für eine Agitation vor Ort.
Das zweite Thema, die Ablösung der Arbeitslosenhilfe (AlHi) durch das ALG II, könnt man auch unter diesem Aspekt betrachten. Viele Empfänger, die bislang unabhängig von einem ermittelten Mindest-Bedarf AlHi bezogen, empfanden es als ungerecht, nun nur noch soviel Sozial-Transfers zu erhalten wie die „Luschen“, die vorher nicht so einen geilen Job inne hatten, der ihnen eine höhere Absicherung garantierte als eben diesen Luschen.
Auch darüber gibt es viele Texte, meist aus der Jahreswende 2004/2005. Damals hatte der Gesetzgeber sogar noch eine Korrektur vorgenommen im Zuge einer Zuflusstheorie, wonach dann die AlHi-Empfänger im Januar 2005 doppelte Sozialhilfe erhielten.
Ob dies zu ihrer Verarmung beigetragen hat oder nicht eher zu einer „gesellschaftlichen Ungleichheit“ gegenüber den Arbeitslosen, die nicht vorher einen geilen Job gehabt haben, kann man ja in einer solchen Facharbeit diskutieren.
Gruß aus Berlin, Gerd