Hartz IV für Ausländer?

Ich habe mehrere Fragen, aber vielleicht kurz zu der Situation:
Ich, Deutsche, und mein Mann, Pole, leben momentan in Polen und würden gern nah Deutschland ziehen (ich habe bis vor einem Jahr noch dort gelebt). Ich möchte mein Studium dort beenden (bekomme kein Bafög mehr) und er hat nach einem Job gesucht, aber bislang noch keinen gefunden.
Da wir unseren Umzug nicht länger hinausschieben wollen (ich bekomme im Februar ein Baby), wollte ich mich bei einer Rechtsberatung erkundigen, wie es mit Hartz IV für die erste Zeit für mich und meinen Mann wäre.
Nun habe ich herausgefunden, dass ich keinen Beratungshilfeschein bekomme, da ich nicht wohnhaft in Deutschland bin. Die normalen Anwaltskosten können wir uns nicht leisten.
Also:

  1. Ist es möglich, für mich und das zukünftige Baby Hartz IV zu bekommen, Wohngeld eingeschlossen? Auch wenn ich momentan nicht in Deutschland wohnhaft bin, wie gesagt.
  2. Wäre es für meinen Mann möglich, Hartz IV zu bekommen? (Bis dato arbeitet und studiert er noch hier in Polen, sein Gehalt ist aber sehr niedrig.)
  3. Soweit ich weiß, kann man erst Hartz IV beantragen, wenn man eine Wohnung hat. Aber eine Wohnung bekommt man nur, wenn man ein Gehalt hat. Wie kann man diesen Kreis umgehen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort!

Zwecks Rechtsberatung müssen Sie sich wohl oder übel an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo,
diesen Kreis kann man gar schlecht umgehen!
Du brauchst keinen Wohnsitz in Deutschland, aber du musst dich „permanent in Deutschland aufhalten“! Nach Polen gibt es mal definitiv das Geld nicht! Und das Amt wird dich oft einladen, um deinen Aufenthaltsort zu überprüfen!

Der Normalfall ist wohl, dass man erstmal zu Freunden oder Bekannten oder in ein Hotel zieht und von dort aus eine Wohnung sucht. Gelingt das nicht, gibt es in Deutschland auch Übergangswohnheime. Das Wohnen dort ist sicher nicht angenehm, wegen der vielen kaputten Seelen die dort hausen, aber es ist eine Möglichkeit HartzIV zu bekommen, da es dir eine Meldeadresse verschafft.
Ihr müsst erstmal nach Deutschland. Dann kansst Du als Deutsche auch in eine Zentrale Beratungsstelle deines Wahl-Ortes gehen und dich in Deutschland „wohnungslos“ (ohne festen Wohnsitz) melden. Denn als in Deutschland befindliche Deutsche Du Anspruch auf ALG II auch ohne Wohnung und dein Ehegatte wird mitberechnet.(In diesem Falle bekämt ihr natürlich nur den Regelsatz von je 337 Euro und dazu käme bei dir, wenn du die Schwangerschaft amtlich nachweist noch 57.- Mehrbedarf für Schwangerschaft, ABER KEINE Unterkunftskosten. Dann kannst du aber wenigstens einen Antrag auf ALG II stellen und dir von der Leistungssachbearbeitung einen Berechtigungsschein für einen BEzugsschein ausstellen lassen. Damit gehst Du dann ins zuständige Wohnungsamt und bekommst einen sozialen Wohnungsbezugsschein, womit du bevorrechtigt bist im sozialen Wohnungsbau eine Wohnung anmieten zu können.
Viel Lauferei, aber wenn du HartzIV möchtest wird Dir nichts anderes übrig bleiben.

Gruß Gwen

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Bei den Gerichten gibt es Rechtspfleger, die erteilen kostenfreie Auskünfte.

Ich kann mir vorstellen, dass es insgesamt für Sie kompliziert wird. Klar, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen in Dt. wollen, dann benötigen Sie einen Wohnsitz. Das wird wohl funktionieren. Sie müssen aber die Mitarbeiter auch davon überzeugen, wie Sie das mit dem Baby hinbekommen werden.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Hallo, also es ist definitiv so, das Hartz IV nur in Deutschland lebenden personen zu steht, du mußt ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also meiner Ansicht keine Chance solange ihr in Polen wohnt

Ich habe mehrere Fragen, aber vielleicht kurz zu der
Situation:
Ich, Deutsche, und mein Mann, Pole, leben momentan in Polen
und würden gern nah Deutschland ziehen (ich habe bis vor einem
Jahr noch dort gelebt). Ich möchte mein Studium dort beenden
(bekomme kein Bafög mehr) und er hat nach einem Job gesucht,
aber bislang noch keinen gefunden.
Da wir unseren Umzug nicht länger hinausschieben wollen (ich
bekomme im Februar ein Baby), wollte ich mich bei einer
Rechtsberatung erkundigen, wie es mit Hartz IV für die erste
Zeit für mich und meinen Mann wäre.
Nun habe ich herausgefunden, dass ich keinen
Beratungshilfeschein bekomme, da ich nicht wohnhaft in
Deutschland bin. Die normalen Anwaltskosten können wir uns
nicht leisten.
Also:

  1. Ist es möglich, für mich und das zukünftige Baby Hartz IV
    zu bekommen, Wohngeld eingeschlossen? Auch wenn ich momentan
    nicht in Deutschland wohnhaft bin, wie gesagt.
  2. Wäre es für meinen Mann möglich, Hartz IV zu bekommen? (Bis
    dato arbeitet und studiert er noch hier in Polen, sein Gehalt
    ist aber sehr niedrig.)
  3. Soweit ich weiß, kann man erst Hartz IV beantragen, wenn
    man eine Wohnung hat. Aber eine Wohnung bekommt man nur, wenn
    man ein Gehalt hat. Wie kann man diesen Kreis umgehen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort!

Hallo,

  1. Nein, nicht solange Ihr in Polen wohnhaft sein. Sozialhilfe auch nicht. Die Ausnahmen werden auf Dich nicht zutreffen (Haft, keine Möglichkeit Deine Heimat zu erreichen).

  2. Ja. Wenn Eure Ehe in Deutschland anerkannt ist. Denke aber keine Probleme, da Polen EU.

  3. Stimmt so nicht. Viele Vermieter, vor allem Genossenschaften nehmen gerne Hartz IV- oder Sozialhilfeempfänger. Hat was damit zu tun, dass ein Amt immer zahlt. Mit dem Amt und der Wohnungsgenossenschaft vereinbaren, dass die Miete direkt an die Genossenschaft gezahlt wird.
    Hartz VI kann auch beantragt werden, wenn keine Wohnung vorhanden ist. Hierzu muss man arbeitsfähig sein. Das ist immer das Problem für die Menschen, die auf der Straße schlafen müssen, aber trotzdem vom Amt zu einem 1-Euro-Job verdonnert werden sollen.

Hoffe ich konnte helfen. Bei Fragen einfach schreiben.

Liebe Grüße

Gloiny

Ich hätte eventuell Freunde, bei denen ich uns als wohnhaft melden könnte. Es ist ein Pärchen, er arbeitet und studiert und sie studiert noch, wird aber auch Anfang des Jahres ein Baby bekommen und dann auf ARGE zurückgreifen müssen. Hängen ihre Leistungen, die sie bekommen wird, davon ab, ob wir in der Wohnung noch gemeldet sind oder nicht?

Leistungsberechtigt ist nach § 7 SGB II, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Das gilt für euch beide.
Leistungen kannst du auch beantragen, wenn noch keine eigene Wohnung vorhanden ist. Dabei sollen meist drei Wohnungsangebote vorgelegt werden, wobei die Arge dann entscheidet, welcher Wohnraum angemessen erscheint und deren Kosten übernommen werden können.
Bei der Kommune, in deren Gebiet zu ziehen willst, kannst du vorab erfragen, welcher Wohnraum (Größe und Kosten) dort als angemessen gelten. Auch kannst du vorab auf Wohnungssuche gehen. Ist der Umzug geplant und entsprechender Wohnraum gefunden, kannst du im Voraus den Antrag ab dem Tag stellen, ab dem ihr dann in Deutschland lebt. Wenn alles klappt, ihr in D gemeldet seit und die neue Wohnung feststeht, sollten Leistung ab dem Tag möglich sein.
Wenn ihr wisst, wohin ihr ziehen wollt, fragt einfach mal bei der zuständigen Arge nach. Das kostet nix.

Gruß Caro

Hi, glaube nicht das Ihr Hartz IV bekommt solange ihr in Polen lebt. Wenn Ihr euch in Deutschland bei einer ARGE wohnugslos meldet müssen die euch eine Wohnung zur Verfügung stellen. Von dort aus könnt Ihr euch dann nach einer neuen wohnung umschauen. Hartz IV Bezieher sind bei den Vermietern sehr willkommen, da sichergestellt ist das die Miete pünktlich überwiesen wird.

Klar hängen die Leistungen davon ab.
ARGE gibt es übrigens nicht mehr heisst jetzt nur noch Jobcenter. - Wenn sie auch Geld vom Jobcenter beziehen möchte, werden die KdU (Kosten der Unterkunft) natürlich durch die Anzahl der Personen geteilt , die die Wohnung bewohnen. D
Das heisst zur gesetzlich geregelten Regelleistung einer jeden Person kommt ihr Mietanteil dazu. Das ergibt den sog. Bedarf. Da ihr 50% der Peronen die die Wohnung bewohnen seid, bekommen die beiden anderen auch nur noch 50 % KdU dazu gerechnet. Das ergibt ihren Bedarf. Der Partner deiner Freundin bekommt ja BaföG, das BaföG wird also dann vom Bedarf wieder abgezogen und die Differenz zum Bedarf ist das ALG II das sie vom Jobcenter bekommen würde. Und ihr zwei bekämt vom Jobcenter im Antragsfalle ja die restlichen 50% KdU für die Wohnung als EUREN Bedraf angerechnet und ausgezahlt. Ihr könntet die Summe also an Eure Vermieter zahlen, so daß sie am Ende keinen finaziellen Verlust haben dadurch.
Es entstehen also ab dem Zeitpubkt zu dem die Freundin das Kind bekommt und kein Bafög mehr bezieht und einen ALG II Antrag stellt zwei Bedarfsgemeinschaften innerhalb einer Wohnung.
Das ist zwar kein Problem für das Jobcenter, aber es wir eben jeder BG (Bedarfsgemeinschft) nur 50% als KdU zum Bedarf angerechnet.
In jedem Fall soll die Freundin sagen, dass ihr nur zeitlich begrenzt und übergangsweise dort wohnt, bis ihr was eigenes gefunden habt, wenn sie im Jobcenter ALG II beantragt, damit sie danach die höhere Miete (nur auf Antrag!) bekommt.

Gruß Gwen

solange ihr euren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen habt bekommt ihr definitv kein ALG II dies bestimmt § 7 SGB II hinzukommt wenn ihr nach Deutschland zieht, und du weiter studierst bekommst du für dein Kind zwar ALG II aber nicht für dich § 7 Abs 5 Ein Studium ist dem Grund nach förderfähig und egal ob du Bafög bekommst oder nicht bist du evtl von ALG II ausgeschlossen es sei denn dir wird Bafög abgelehnt weil dies nicht förderfähig ist, dann könntest du ALG II für dich mit beantragen ! Das hab ich jedoch noch nie erlebt! Bei deinem Mann ist es noch etwas schwieriger! Erstmal müsstet ihr zur Ausländerbehörde denn dein Mann ist Pole und hat für Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung und keine Arbeitserlaubnis nehm ich mal an! Je nach Aufenthaltstitel bestimmt sich dann sein Anspruch auf ALG II (ebenfalls § 7 SGB II) Bevor ihr nach Deutschland zieht müsst ihr euch Wohnungsangebote einholen und die der zuständigen Arge vorlegen! Ihr benötigt Gründe für den Umzug und die Wohnung muss angemessen sein, jede Arge hat diesbezüglich eine eigene Richtlinie! wenn nicht zugestimmt wird, kann euch die Übernahme der Kosten für die Wohnung verweigert werden! Da bitte also aufpassen! Ist also alles nicht sooo einfach! Die Rechtsberatung ist kostenpflichtig wenn ihr aber schon wisst wo ihr hinziehen wollt dann geht doch in die dafür zuständige Arge und lasst euch dort kostenfrei beraten! Argen sind Behörden und Beratungspflichtig! Behörden sind verpflichtet über sämtliche Leistungen und Eventualitäten kostenfrei zu beraten die beantragt und berücksichtigt werden müssen! Alles Gute für die Zukunft und bei Fragen einfach nochmal melden!

Hängen ihre Leistungen auch davon ab, wenn ich einen Antrag auf Unterhaltsgeld stelle und nicht den Zuschuss auf Unterkunft?

es tut mir leid, aber diese frage kann ich leider nicht beantworten - bitte noch einmal jemand anders danach fragen. viel glück in der angelegenheit + alles gute für den zu erwartenden nachwuchs.

@kokardkale,

Hartz IV bekommen alle Bürger die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Hartz IV wird nicht an im Ausland lebende Deutsche bezahlt.

mfg falkoo

Hallo

  1. Ist es möglich, für mich und das zukünftige Baby Hartz IV zu bekommen, Wohngeld eingeschlossen? Auch wenn ich momentan nicht in Deutschland wohnhaft bin, wie gesagt.

Wenn du als Deutsche alleine mit Kind hier herkommst, hättest du /Ihr beide grundsätzlich Anspruch auf ALG2-Leistungen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Es würde aber auf jeden Fall auch die Unterhaltszahlungsfähigkeit deines Mannes in Polen überprüft werden (da Unterhaltsansprüche vorrangig vor ALG2-Hilfeleistungen sind.)

  1. Wäre es für meinen Mann möglich, Hartz IV zu bekommen? (Bis dato arbeitet und studiert er noch hier in Polen, sein Gehalt ist aber sehr niedrig.)

Schau mal hier in den § 7 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Vom Anspruch auf ALG2 ausgenommen sind
„1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.“

Was die Freizügigkeitsregelungen und das Aufenthaltsrecht etc. im Einzelnen angeht, bin ich darüber leider im Detail nicht mehr so gut informiert, dass ich dir da allzu viel Hilfreiches sagen könnte. Ich gehe davon aus, dass dein Mann für sich zumindest während der ersten 3 Monate keinen ALG2- Anspruch hätte… aber das ist wie gesagt nicht so ganz mein Wissenbereich, und seit letztem Jahr scheint sich da auch Einiges geändert zu haben :wink: Du könntest deine Anfrage aber auch nochmal hier in diesem Forum einstellen : http://www.hartz.info/ Dort ist man allgemein sehr gut informiert, auch über diese Punkte, und stets auf dem Laufenden - und auch hilfsbereit.

Interessant in dem Zusammenhang: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ke…

Es wäre vermutlich auch zu klären, ob dein Mann evtl. Arbeitslosenansprüche aus Polen hat:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25268/zentraler-Cont…

Vielleicht habt Ihr aber ja auch die Möglichkeit, Euch mal bei der polnischen Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit in Stettin zu erkundigen /beraten zu lassen: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/muehldorf/uebe…

  1. Soweit ich weiß, kann man erst Hartz IV beantragen, wenn man eine Wohnung hat.

Das ist nicht korrekt. Man muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und täglich postalisch erreichbar sein. Das muss aber nicht zwingend (bereits) eine eigene Wohnung sein. Auch z.B. erwerbsfähige Obdachlose beziehen ALG2 - sie haben dann ihre Postanschrift bei Freunden mit festem Wohnsitz oder erhalten ihre Post über eine Obdachlosenunterkunft, sofern diese sich damit einverstanden erklärt, für sie Post anzunehmen.

Ich möchte mein Studium dort beenden (bekomme kein Bafög mehr) und er hat nach einem Job gesucht, aber bislang noch keinen gefunden. (…) Bis dato arbeitet und studiert er noch hier in Polen

Grundsätzlich hat man als eingeschriebene/r Student/in keinen Anspruch auf ALG2.
Zu Ausnahmen bzw. zu Zuschüssen zu den Unterkunftskosten siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Aber auch dazu wird man dir im oben genannten Forum Genaueres sagen können.

Nun habe ich herausgefunden, dass ich keinen Beratungshilfeschein bekomme, da ich nicht wohnhaft in Deutschland bin.

Korrekt. Und das ist ja auch üblich - und nachvollziehbar. Die Beratungshilfe wird aus Steuermitteln geleistet. Jemandem, der in Deutschland wohnt und z.B. in die USA oder nach Schweden auswandern möchte, würde ja auch nicht eine anwaltliche Vorab-Beratung aus den Steuermitteln der dortigen Bürger finanziert werden :wink:

Du darfst hier allerdings den Begriff "Beratungs"hilfe auch nicht falsch deuten. Lies dir das mal durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Ihr wärt derzeit in keiner Situation, die die Einschaltung eines Anwalts erfordern würde.
Was DU suchst, ist eine allgemeine Beratung darüber, welche Hilfe-Möglichkeiten es für Euch gibt, welche Ansprüche Ihr ggf. habt (oder nicht habt) und wie Ihr am besten vorgehen solltet. Zu diesem Zwecke würde dir , auch wenn du bereits hier leben würdest, aber sicher kein Beratungshilfeschein ausgestellt werden - weil dir „andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung stehen“ und dir ihre Inanspruchnahme zuzumuten ist (z.B. eine kostenlose ALG2-Beratung bei karitativen Organisationen, bei Erwerbslosenberatungsstellen, kostenlose Beratungsangebote der Anwaltschaft bzw. der Anwaltsvereine … oder eben auch die informative Beratung durch die zuständigen Behörden. Das Jobcenter ist ja auskunftspflichtig. )

Ziel der „Beratungshilfe“ ist hingegen, rechtliche Streitigkeiten ohne Mitwirkung eines Gerichts beizulegen. Durch die Gewährung von Beratungshilfe soll es ermöglicht werden, dass auch Menschen ohne ausreichende finanz. Mittel einen Rechtsanwalt einschalten können, der dann versuchen soll, die konkrete „Problem“-Angelegenheit außergerichtlich zu klären (und somit die Gerichte zu entlasten). So ein Fall läge z.B. vor, wenn Euch ALG2 bewilligt worden wäre, aber trotz mehrfacher Anforderung habt Ihr Monate später noch immer keine Zahlung erhalten. Oder wenn ein Antrag auf ALG2 abgelehnt wurde, obwohl man die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt, usw.

Und Ihr seid derzeit in keiner Situation, die anwaltliche Beratung erfordern würde :wink:

Hier noch das Merkblatt zu ALG2 mit allen wesentlichen Infos: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Alles Gute für Euch,
LG

Als Deutsche kannst du jederzeit nach Deutschland einreisen. Einen Antrag auf Grundsicherung nach SGB 2 kannst du stellen, sobald du eine ladungsfähige Postanchrift in Deutschland nachweisen kannst. Du musst gewährleisten, Einladungen innerhalb von 24 Stunden nachkommen zu können.

Die Einreise speziell ins deutsche Sozialsystem ist für Ausländer nicht gewünscht. Daher erhalten sie frühestens nach Ablauf von 3 Monaten die Grundsicherung.

Der Status „Srudent“ kann nicht mit dem AlG 2 einher gehen

Hallo,
das weiß ich leider nicht!
Die Diakonie und die Caritas haben ueberall Beratungsstellen / versuchen Sie es dort…

Alles Gute!
strandperle02

Gern würde ich weiterhelfen, aber in diesen speziellen Fällen hilft aus meiner Sicht nur, das Arbeitsamt zu kontakten in dem Wohnort, wo Sie hinziehen wollen und sich dort konkrete Auskünfte zu holen. Leider kann ich nicht weiterhelfen, wünsche Ihnen aber von ganzem Herzen, dass Sie die richtige Hilfe finden. ALLES BESTE!!

Hallo,

grds. können Sie ALG II beantragen, wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wohngeld ist etwas anderes als die Kosten für Unterkunft im Rahmen der ALG II-Gewährung. Sicher meinen Sie aber die Übernahme der Kosten im Rahmen ALG II. Hierzu müssen Sie sich bei dem für Sie zukünftig zuständigen Jobcenter erkundigen, wie teuer die Wohnung max. sein darf, da es hierfür Grenzen gibt.

Wird Ihr Mann weiterhin in Polen studieren und arbeiten? Wenn ja, besteht voraussichtlich nur für Sie und das Baby ein Anspruch, da es auf den gewöhnlichen Aufenthalt ankommt

Hallo kokardkale,

eine konkrete Antwort auf Deine Fragen muss ich Dir leider schuldig bleiben. Hier können vielleicht Caritas, Arbeitslosenzentren etc. in Eurem zukünftigen Wohnort besser helfen.

Meiner Einschätzung nach dürfte es aber kein Problem sein wieder nach Deutschland zu ziehen und hier zunächst Sozialleistungen zu beziehen.

  1. Ist es möglich, für mich und das zukünftige Baby Hartz IV
    zu bekommen, Wohngeld eingeschlossen? Auch wenn ich momentan
    nicht in Deutschland wohnhaft bin, wie gesagt.

Solange Du nicht in Deutschland wohnst, ist es schwierig. Versuche es doch mal mit „sozialhilfe für deutsche im ausland“ unter google. (oder auch §24 SGB XII). Auch deutsche Dienststellen (Botschaften etc) können im Ausland helfen.

  1. Wäre es für meinen Mann möglich, Hartz IV zu bekommen? (Bis
    dato arbeitet und studiert er noch hier in Polen, sein Gehalt
    ist aber sehr niedrig.)

siehe Punkt 1. Wie es aber aussieht, wenn er seine Arbeit kündigt, um nach Deutschland zu ziehen kann ich so nicht beurteilen. Auch hier würde ich an entsprechende Organisationen (Caritas, Arbeitslosenzentren etc.) verweisen, die einen unter Umständen auch zu den Behörden begleiten.

  1. Soweit ich weiß, kann man erst Hartz IV beantragen, wenn
    man eine Wohnung hat. Aber eine Wohnung bekommt man nur, wenn
    man ein Gehalt hat. Wie kann man diesen Kreis umgehen?

Vom Ausland aus bereits Arbeit suchen und die Bemühungen dokumentieren. Genauso auch nach Wohnungen umsehen. Beides dient auch dem Nachweis, dass man beabsichtigt, nach Deutschland zurückzukehren. Steht der Ort fest in den Ihr ziehen wollt? Wendet Euch an das dortige Jobcenter und meldet Euch dort bereits jetzt als arbeitsuchend (Sehr hilfreich, auch wenn noch keine Leistungen fließen).

Findet Ihr eine Arbeit, so gibt es Hilfen für den Umzug, Überbrückung für die erste Zeit etc. Eventuell kann auch der neue Arbeitgeber behilflich sein (Firmenwohnung o.a.). Ist keine Stelle in Sicht, immer wieder Anträge stellen und schriftliche Bescheide anfordern, gegen die man dann Widerspruch einlegen kann, wenn sie nicht erfolgreich sind. Auf keinen Fall sich mündlich oder am Telefon abwimmeln lassen. Jedes Amt, jede Staatsstelle ist zur Hilfe verpflichtet (muss mindestens im Rahmen der Möglichkeiten die Zuständigkeiten klären).

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG
Franz57