Hallo
- Ist es möglich, für mich und das zukünftige Baby Hartz IV zu bekommen, Wohngeld eingeschlossen? Auch wenn ich momentan nicht in Deutschland wohnhaft bin, wie gesagt.
Wenn du als Deutsche alleine mit Kind hier herkommst, hättest du /Ihr beide grundsätzlich Anspruch auf ALG2-Leistungen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Es würde aber auf jeden Fall auch die Unterhaltszahlungsfähigkeit deines Mannes in Polen überprüft werden (da Unterhaltsansprüche vorrangig vor ALG2-Hilfeleistungen sind.)
- Wäre es für meinen Mann möglich, Hartz IV zu bekommen? (Bis dato arbeitet und studiert er noch hier in Polen, sein Gehalt ist aber sehr niedrig.)
Schau mal hier in den § 7 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Vom Anspruch auf ALG2 ausgenommen sind
„1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.“
Was die Freizügigkeitsregelungen und das Aufenthaltsrecht etc. im Einzelnen angeht, bin ich darüber leider im Detail nicht mehr so gut informiert, dass ich dir da allzu viel Hilfreiches sagen könnte. Ich gehe davon aus, dass dein Mann für sich zumindest während der ersten 3 Monate keinen ALG2- Anspruch hätte… aber das ist wie gesagt nicht so ganz mein Wissenbereich, und seit letztem Jahr scheint sich da auch Einiges geändert zu haben
Du könntest deine Anfrage aber auch nochmal hier in diesem Forum einstellen : http://www.hartz.info/ Dort ist man allgemein sehr gut informiert, auch über diese Punkte, und stets auf dem Laufenden - und auch hilfsbereit.
Interessant in dem Zusammenhang: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ke…
Es wäre vermutlich auch zu klären, ob dein Mann evtl. Arbeitslosenansprüche aus Polen hat:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25268/zentraler-Cont…
Vielleicht habt Ihr aber ja auch die Möglichkeit, Euch mal bei der polnischen Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit in Stettin zu erkundigen /beraten zu lassen: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/muehldorf/uebe…
- Soweit ich weiß, kann man erst Hartz IV beantragen, wenn man eine Wohnung hat.
Das ist nicht korrekt. Man muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und täglich postalisch erreichbar sein. Das muss aber nicht zwingend (bereits) eine eigene Wohnung sein. Auch z.B. erwerbsfähige Obdachlose beziehen ALG2 - sie haben dann ihre Postanschrift bei Freunden mit festem Wohnsitz oder erhalten ihre Post über eine Obdachlosenunterkunft, sofern diese sich damit einverstanden erklärt, für sie Post anzunehmen.
Ich möchte mein Studium dort beenden (bekomme kein Bafög mehr) und er hat nach einem Job gesucht, aber bislang noch keinen gefunden. (…) Bis dato arbeitet und studiert er noch hier in Polen
Grundsätzlich hat man als eingeschriebene/r Student/in keinen Anspruch auf ALG2.
Zu Ausnahmen bzw. zu Zuschüssen zu den Unterkunftskosten siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Aber auch dazu wird man dir im oben genannten Forum Genaueres sagen können.
Nun habe ich herausgefunden, dass ich keinen Beratungshilfeschein bekomme, da ich nicht wohnhaft in Deutschland bin.
Korrekt. Und das ist ja auch üblich - und nachvollziehbar. Die Beratungshilfe wird aus Steuermitteln geleistet. Jemandem, der in Deutschland wohnt und z.B. in die USA oder nach Schweden auswandern möchte, würde ja auch nicht eine anwaltliche Vorab-Beratung aus den Steuermitteln der dortigen Bürger finanziert werden 
Du darfst hier allerdings den Begriff "Beratungs"hilfe auch nicht falsch deuten. Lies dir das mal durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Ihr wärt derzeit in keiner Situation, die die Einschaltung eines Anwalts erfordern würde.
Was DU suchst, ist eine allgemeine Beratung darüber, welche Hilfe-Möglichkeiten es für Euch gibt, welche Ansprüche Ihr ggf. habt (oder nicht habt) und wie Ihr am besten vorgehen solltet. Zu diesem Zwecke würde dir , auch wenn du bereits hier leben würdest, aber sicher kein Beratungshilfeschein ausgestellt werden - weil dir „andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung stehen“ und dir ihre Inanspruchnahme zuzumuten ist (z.B. eine kostenlose ALG2-Beratung bei karitativen Organisationen, bei Erwerbslosenberatungsstellen, kostenlose Beratungsangebote der Anwaltschaft bzw. der Anwaltsvereine … oder eben auch die informative Beratung durch die zuständigen Behörden. Das Jobcenter ist ja auskunftspflichtig. )
Ziel der „Beratungshilfe“ ist hingegen, rechtliche Streitigkeiten ohne Mitwirkung eines Gerichts beizulegen. Durch die Gewährung von Beratungshilfe soll es ermöglicht werden, dass auch Menschen ohne ausreichende finanz. Mittel einen Rechtsanwalt einschalten können, der dann versuchen soll, die konkrete „Problem“-Angelegenheit außergerichtlich zu klären (und somit die Gerichte zu entlasten). So ein Fall läge z.B. vor, wenn Euch ALG2 bewilligt worden wäre, aber trotz mehrfacher Anforderung habt Ihr Monate später noch immer keine Zahlung erhalten. Oder wenn ein Antrag auf ALG2 abgelehnt wurde, obwohl man die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt, usw.
Und Ihr seid derzeit in keiner Situation, die anwaltliche Beratung erfordern würde 
Hier noch das Merkblatt zu ALG2 mit allen wesentlichen Infos: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Alles Gute für Euch,
LG