Guten Tag! Kennt sich jemand damit aus, ob auch Freiberufler Anspruch auf Zuschuss zum Lebensunterhalt laut ALG 2, also HARTZ IV haben. Nur für kurze Zeit als Aufstockung? Welche Bedingungen muss man erfüllen? Ich habe zusätzlich noch einen 400-Euro-Job und bin in der Künstlersozialkasse versichert - das würde ich auch gerne beibehalten. Freue mich über jeden guten Rat!!! Danke an alle!
Hallo,
ja ALG II gibt es auch für Freiberufler. Auch hier muss das EK wie bei Selbständigen für die Zukunft geschäzt werden. Die Beiträge zur KSK werde berücksichtigt.
Gruß Marty
Hallo Bachiller,
ich möchte Ihre Frage mal vorsichtig beantworten.
WENN für Freiberufler das Gleiche gilt, wie für Selbständige - und davon gehe ich erstmal aus - haben Sie generell die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.
Ihnen steht der Regelsatz zu, Miete, Krankenversicherung, Sozialversicherung.
ABER vorerst gilt eben die Selbsthilfe. Heißt, Sie müssen alles tun, um es allein zu schaffen.
Sprich: Alle Einkommen, die Sie haben auflisten - auch sei es noch so unregelmäßig!!!
Dem gegenüber stellen Sie die Ausgaben. Hier sollten Sie sicherheitshalber Privat und Tätigkeit von vornherein trennen, denn:
Ein Handy/Telefon ist Luxus, also vom Regelsatz zu bestreiten oder verzichen. Brauchen Sie es für die Arbeit nachweislich, können Sie diese Kosten auflisten und absetzen. So auch mit Fahrzeut, PC, Internetgebühren, Werbungskosten etc…
Danach errechnet das Amt, ob Sie einen Bedarf haben.
Das Amt kann auch Ihre Krankenversicherung der Künstlerkasse zahlen, wenn diese nicht teurer ist als die Regelbeiträge der gesetztlichen Kassen (Amt hat eigene Verträge!!!) und Sie nicht benachteiligt sind (müssen Sie zahlen, wenn Sie zum Arzt gehen oder nciht…).
Außerdem sollten Sie gleich einen Plan vorlegen, warum Sie für wie lange wofür Geld brauchen und warum es sich durch was wann etl verbessern soll!!!
DANN geht alles seinen Gang…
Hoffe Ihnen ein Stück geholfen zu haben.
MfG
Hallo Bachiller,
ja, generell hast Du Anspruch auf Hartz IV. Dazu mußt Du einen Antrag bei Deinem zuständigen Job-Center stellen. Auf einem Formular (EK) mußt Du dann genau Deine Einkünfte angeben. Danach berechnet die Leistungsabteilung, wieviel Leistung Dir zu steht. Bedenke dabei, dass Du dann ganz den Zwängen von Hartz IV Empfängern ausgeliefert bist. D.h. man kann Dich dazu verpflichten Bewerbungen zu schreiben und an (unsinnigen) Maßnahmen teilzunehmen. Dein Gegenargument, daß Du ja selbständig bist bzw. den 400 Euro-Job hast, wird nichts nützen. Man wird Dir sagen, dann sehen Sie zu, daß Sie keine Leistungen vom Amt mehr brauchen. Besser wäre es, wenn Du versuchst Wohngeld zu bekommen. Dann wärest Du nicht dem Jobcenter gegenüber verpflichtet.
Und auch, wenn Du vom Jobcenter nur einen kleinen Betrag zur Aufstockung erhalten wirst, mußt Du abwägen, ob Du Dir den Stress mit dem Amt antun willst.
Das erstmal dazu. Viel Glück, daß Du mit Deiner Selbständigkeit bald alleine klar kommst.
Gruß
Winnie
Grundsätzlich ja. Was aber bedeutet, Deine insgesamten Einkommensverhältnisse aufzulegen.
Einfach einen Antrag stellen.
Die elementare Bedingung ist ausschließlich Deine Hilfsbedürftigkeit.
Zudem stellst Du Dich mit der Hartz IV, bzw. Alg II-Antragstellung grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Viel Erfolg - Ernst
Schau mal im Internet und SGB II § 7 Absatz 1 in verbindung mit § 7a der klärt die kompletten Aunspruchsvorraussetzungen!!! wenn das alles zutrifft bei Absatz 1 bekommst du ALG II hast du zuviel eigenes Einkommen erfüllst du z.B. Absatz 1 Satz 1 Nr 3 nicht und bekommst keine Leistungen! Bei weiteren Fragen einfach melden
LG und viel Glück!
Hallo
nur ganz kurz auf die Schnelle als Links , da gerade im Urlaub mit leider sehr instabiler Netzverbindung:
Zu grundsätzlichem Anspruch (bei Bedürftigkeit: ja)
http://hartz.info/index.php?topic=7.0
Zu Einkommensanrechnung:
http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Sollte man vor Antrag wissen:
http://hartz.info/index.php?topic=43.0
http://hartz.info/index.php?topic=27.0
Alle Formulare und Ausfüllhilfen hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
LG
Hallo,
einfach einen Antrag auf ALG II holen und die vorläufige EKS ausfüllen. Danach wird der ggf. bestehende Anspruch berechnet.
Das geschätzte Einkommen aus der vorläufigen EKS und die 400 EUR werden als Einkommen berücksichtigt. Jetzt kommt es nur noch auf das vorhande Vermögen an
Hallo, ich bin als Freiberuflicher Journalist bei KSK gewesen. Ich hatte später ein geringes Einnahme von 450 € Monatlich. Dann wurde es mir sehr enkt/Knappt und versuchte mit Sozial Leistungen zu kompensieren. Ich hatte kein anspruch auf der KSK mehr gehabt. Weil als Harzt IV Empfänger wurden die Sozial aufgabe: Kranken, Pflege u Rente von die Arbeitsamt übernommen. Jetzt konnte es eventuell anders sein. Du musst an Arbeitsamt Fragen inwiefern möglich wäre bei der KSK noch bleiben, und auch bei der KSK das selber Fragen.
Mit freundlichen Grüßen und Viel Glück!
Ricardo Burga Capdevila
Liebe anfragende Person,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute sehe und daher wohl Schnee von gestern ist, also sich erledigt hat.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch
Hallo,
ich war längere Zeit nicht online, ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen gelöst.
Gruß,
Rainer