Hartz IV für Selbständige

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus:

Kontoauszüge werden von meinem Sachbearbeiter kontrolliert, das finde ich auch soweit völlig ok.

Wie sieht die Rechtslage aus bei meinen PRIVATEN Ausgaben auf dem Auszug, zum Beispiel bei Überweisungen von mir für andere Personen oder Vereine, unterliegt das meiner Privatsphäre oder nicht.

LG
Dany54

Hallo , wenn du Hartz 4 bekommst hast du keine Privatsphäre mehr . du musst alles offen legen was Sie wissen wollen.Lg
Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus:

Kontoauszüge werden von meinem Sachbearbeiter kontrolliert,
das finde ich auch soweit völlig ok.

Wie sieht die Rechtslage aus bei meinen PRIVATEN Ausgaben auf
dem Auszug, zum Beispiel bei Überweisungen von mir für andere
Personen oder Vereine, unterliegt das meiner Privatsphäre oder
nicht.

LG
Dany54

Da ich sowieso nur Kopien meiner Kontoauzüge abgebe, schwärze ich private Empfänger oder geh mit Tipex drüber. Bisher gab es da noch nie Beanstandungen.

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.9.2008, B 14 AS 45/07 R
3. Leistungsempfänger dürfen die Empfänger von Zahlungen in den Kontoauszügen schwärzen, wenn andernfalls besondere personenbezogene Daten (Parteizugehörigkeit, konfessionelles Bekenntnis etc) offengelegt werden müssten.

Das Schwärzen von einzelnen Buchungen kann den Hilfesuchenden nicht von vornherein verwehrt werden. Eine Mitwirkung der Hilfesuchenden kann lediglich im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verlangt werden. Die Mitwirkung muss danach erforderlich und angemessen sein.

Die Betroffenen müssen auf die Möglichkeit des Schwärzens einzelner Buchungen bereits bei der Anforderung der Kontoauszüge hingewiesen werden.

Insbesondere bei Soll-Buchungen über geringere Beträge (regelmäßig bis 50 Euro) kann der Hilfesuchende die zu den Einzelbuchungen aufgeführten Texte in der Regel schwärzen. Der Betrag selbst muss sichtbar bleiben. Über die Angabe der Beträge bzw. durch den Vergleich der Kontostände lässt sich die Einkommens- bzw. Vermögenssituation weiterhin lückenlos feststellen.

hallo,

man muss die Kontoauszüge „lückenlos“ darstellen können. Auch die privaten. Du kannst etwas nur "verbergen, wenn Du das, was nicht sichtbar ist, bar erledigst.

Uli

Hallo Herr Unbekannter,
sobald vom Jobcenter Leistungen geleistet werden, müssen Kontoauszüge vorgelegt werden, da gibt es keine Privatsphäre über die Kontobewegungen! Soll und Haben muss ja überhaupt irgendwo herkommen und für die nachvollziehbar sein. Quasi bräuchten die Deine Auszüge gar nicht, durch Vernetzung kann man auch so Dein Konto einsehen (jede Behörde kann das). Man könnte ja Missbrauch in anderen Augen, wie Schwarzgeld oder noch andere Einkünfte übers Konto erhalten

Hallo und nein, die privaten Umsätze auf Deinem Auszug unterliegen nicht der Privatsphäre, da der Sachbearbeiter die Ausgaben und Einnahmen kontrolliert. Du könntest lediglich Bankverbindungsdaten, wenn ausgewiesen, unleserlich machen, diese muss der Sachbearbeiter nicht wissen.

ja gedacht, wenn du geld vom staat haben willst, dann muss du alles offen legen.(du könntest ja auch ein konto in…)es ist leider so. aber es gibt mittlerweile auch geld was nicht angerechnet wird. frage die verbraucherzentrale.

Hallo,
weiß leider nicht, wie das bis ins Kleinste geregelt ist.
MfG
KKl

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus:

Kontoauszüge werden von meinem Sachbearbeiter kontrolliert. Das finde ich auch soweit völlig ok.

Wie sieht die Rechtslage aus bei meinen PRIVATEN Ausgaben auf
dem Auszug, zum Beispiel bei Überweisungen von mir für andere
Personen oder Vereine, unterliegt das meiner Privatsphäre oder
nicht.

LG
Dany54

Hallo,
ich habe zwar nicht die größte Ahnung davon, aber ich befürchte, die dürfen das:frowning:
Gruß
Hans

Keine ahnung.K.H.