Hartz IV für EU-Ausländer

Hallo,

(A) Sind Nicht-EU-Ausländer, die in D bereits arbeiteten, bereits durch die jetzige Gesetzeslage von Hartz IV ausgeschlossen bzw. unterliegen bereits den Regeln, die nun beschlossen werden sollen?

(B) Inwieweit wirkt sich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für Nicht-EU-Ausländer auf eine Zahlungsverpflichtung aus? Wird dies entzogen (wahrscheinlich nicht) oder fällt jemand lediglich sofort in die Sozialhilfe?

(C) Ist das Gesetzesvorhaben im Bundesrat zustimmungspflichtig? Ich schätze mal schon. Womit eine Durchsetzung ohne (teil)grüne Länder wohl ausgeschlossen werden kann.

Gruß
vdmaster

1 „Gefällt mir“

NA endlich! Wenn das Gesetzt durchkommt, ist es nur gerecht. Deutschland wird eh von überall gemolken.

A) nein
B) nein
C) ja

1 „Gefällt mir“