Hartz IV gleich nach dem Studium?

Tach’chen.

Kann mir jemand sagen, wie es sich mit dem Anspruch auf Hartz IV oder sonstige staatliche Leistungen unmittelbar nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium (also während der Bewerbungsphase) verhält?

Vielen Dank
TTR

Hallöchen

wenn man hier mal die Suchfunktion benutzt, wird man sicher fündig.

LG
Mikesch

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Hallöchen

Tach’chen.

Kann mir jemand sagen, wie es sich mit dem Anspruch auf Hartz
IV oder sonstige staatliche Leistungen unmittelbar nach einem
erfolgreich abgeschlossenen Studium (also während der
Bewerbungsphase) verhält?

Vielen Dank
TTR

wenn man hier mal die Suchfunktion benutzt, wird man sicher
fündig.

Für hartz + Studium oder hartz + Student spuckt die Suche nicht das aus, was Du mir vermutlich empfehlen willst. Welche Begriffe schlägst Du vor?

TTR

Auch Tach’chen.

Kann mir jemand sagen, wie es sich mit dem Anspruch auf Hartz
IV oder sonstige staatliche Leistungen unmittelbar nach einem
erfolgreich abgeschlossenen Studium (also während der
Bewerbungsphase) verhält?

Falls du alg II meinst, das hängt von einigen Faktoren ab.

  • Einkommen (evtl. auch das vom Partner z.B., wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt)
  • Vermögen
    Geregelt ist das alles im SGB II

Und einen Antrag muss man dazu stellen. Ohne Antrag geht nix (logisch :wink:

Ansonsten könnte man mit alg II-Rechnern ausrechnen wie die Chancen stehen, welches zu bekommen.

So, die fettgedruckten Worte wären dann mal Stichworte zum Suchen. :smile:

Oder man tut sich die Seite der Arbeitsagentur dazu an http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/index2.php

MfG

Auch Tach’chen.

Kann mir jemand sagen, wie es sich mit dem Anspruch auf Hartz
IV oder sonstige staatliche Leistungen unmittelbar nach einem
erfolgreich abgeschlossenen Studium (also während der
Bewerbungsphase) verhält?

Falls du alg II meinst,

Ja (oder gibt’s noch andere „Zuwendungen“?)

das hängt von einigen Faktoren ab.

  • Einkommen (evtl. auch das vom Partner z.B., wenn man in
    einer Bedarfsgemeinschaft lebt)

Nein (nein)

  • Vermögen

Nein

Geregelt ist das alles im SGB II

bin leider kein Jurist und versuch das wohl besser erst gar nicht zu lesen :frowning:

Und einen Antrag muss man dazu stellen. Ohne Antrag geht nix
(logisch :wink:

klar :wink: interessant finde ich auch den Hinweis auf der Formularseite, dass es nicht reicht, sich das Formular herunterzuladen…

Ansonsten könnte man mit alg II-Rechnern ausrechnen wie
die Chancen stehen, welches zu bekommen.

nie gehört. werde aber mal danach suchen.

So, die fettgedruckten Worte wären dann mal Stichworte zum
Suchen. :smile:

Oder man tut sich die Seite der Arbeitsagentur dazu an
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/index2.php

zwecklos :wink:

Noch was Konkretes: Derzeit bin ich noch immatrikuliert. Ist das ein Problem? sonst irgendwie relevant? Kann ich also einfach warten, bis das Semester zu Ende ist, oder muss ich mich vorher "Zwangs-"Exmatrikulieren lassen?

Vielen Dank
TTR

Falls du alg II meinst,

Ja (oder gibt’s noch andere „Zuwendungen“?)

Nicht das ich wüsste, wenn du keinen reichen Onkel hast… :wink:

Geregelt ist das alles im SGB II

bin leider kein Jurist und versuch das wohl besser erst gar
nicht zu lesen :frowning:

Du musst ja nicht gleich mit dem Schwersten anfangen. Es gibt durchaus auch Gesetzestexte, die sich sogar mir auf den 1. Blick erschließen. :wink:

Und einen Antrag muss man dazu stellen. Ohne Antrag geht nix
(logisch :wink:

klar :wink: interessant finde ich auch den Hinweis auf der
Formularseite, dass es nicht reicht, sich das Formular
herunterzuladen…

LOL Na ja, vielleicht gibts tatsächlich Oberschlaue, die meinen, dass es reicht.

Ansonsten könnte man mit alg II-Rechnern ausrechnen wie
die Chancen stehen, welches zu bekommen.

nie gehört. werde aber mal danach suchen.

Z.B. http://www.arbeitslosengeld-2-rechner.de/

Oder man tut sich die Seite der Arbeitsagentur dazu an
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/index2.php

zwecklos :wink:

Wars Lenin der sagte: Lernen, lernen nochmals lernen! ???
Ein bissel was versteht man davon schon.

Noch was Konkretes: Derzeit bin ich noch immatrikuliert. Ist
das ein Problem?

Bafögempfänger?

sonst irgendwie relevant? Kann ich also
einfach warten, bis das Semester zu Ende ist, oder muss ich
mich vorher "Zwangs-"Exmatrikulieren lassen?

Da fragste mal besser direkt bei der Arbeitsagentur nach. Könnte sein, dass die das so sehen, dass du keine Arbeit annehmen kannst wegen dem Studium. Aber nix genaues weiß ich nicht.

Hoffentlich ist die ARGE (oder wer auch immer zuständig ist) bei euch besser organisiert. Sonst wartste stundenlang um deinen Antrag abgeben zu dürfen und dann fehlt was an Unterlagen *würg*, dann darf man nochmal antanzen.

Hallöchen

Hallöchen

Tach’chen.

Kann mir jemand sagen, wie es sich mit dem Anspruch auf Hartz
IV oder sonstige staatliche Leistungen unmittelbar nach einem
erfolgreich abgeschlossenen Studium (also während der
Bewerbungsphase) verhält?

Vielen Dank
TTR

wenn man hier mal die Suchfunktion benutzt, wird man sicher
fündig.

Für hartz + Studium oder hartz + Student spuckt die Suche
nicht das aus, was Du mir vermutlich empfehlen willst. Welche
Begriffe schlägst Du vor?

ALG II- ArGe - beendetes Studium- neue regelungen, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst zählen die seit 1. August mit zur Bedarfsgemeinschaft

danach kann man vielleicht auch googeln

TTR

LG
Mikesch